Einreise, Testpflicht, Immigration- und Relocation-Services während Corona

Einreise, Testpflicht, Immigration- und Relocation-Services während Corona

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Grenzübertritte, Immigration- und Relocation-Services in Zeiten der Corona-Variante Omikron

Dieser Artikel wird laufend aktualisiert (Stand: 21. Dezember 2021)

Grenzübertritte für Arbeitnehmer sind möglich, Relocation-Services können erbracht werden

+++ Es bestehen Einreiseverbote für Personen, die aus Virusvarianten-Gebieten einreisen und zuvor noch nicht in Deutschland gemeldet waren. Es wird nur noch zwischen Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten unterschieden. Bei Einreise aus allen Ländern gilt unabhängig vom Infektionsgeschehen vor Ort eine Testpflicht. Auch nach Einreise können Test oder Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet werden +++

Beachten Sie auch unsere Hinweise zu Einreise-Beschränkungen. Verbindlich müssen sich alle Reisenden, die älter sind als 12 Jahre und die nach Deutschland einreisen, egal mit welchem Verkehrsmittel und aus welchem Land, negativ getestet (PCR), geimpft oder genesen sein, wenn sie aus einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet kommen. Die elektronische Einreiseanmeldung ist ebenfalls nur für die Herkunftsländer verbindlich, die vom Robert Koch-Institut als Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete eingestuft sind.

Die Einteilung der Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebiete gliedert sich wie folgt:

  1. Hochinzidenzgebiete: Das sind Länder, die deutlich höhere Infektionszahlen als in Deutschland mit einer Inzidenz von größer 200 aufweisen
  2. Virusvarianten-Gebiete: Das jene Gebiete, in denen die leichter übertragbaren oder hoch ansteckende Mutanten des Coronavirus auftreten. Hier werden Einreiseverbote verfügt

Die Entwicklung in den einzelnen Ländern ist sehr volatil, d.h. die Zuordnung ändert sich ständig. Die Liste der Staaten, die entsprechende Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete sind, wird laufend aktualisiert und ist auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu finden. Zusätzlich gibt es länderspezifische Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes.

Bitte sehen Sie von Anfragen ab, in denen es durch Zwischenaufenthalte in dritten Staaten zu einer Umgehung von Einreiseverboten aus Virusvariantengebieten geht. Eine Zurückverfolgung durch Einreisestempel, Flugtickets und Übernachtungsrechnungen legt solche Umgehungen im Verdachtsfall offen. Bereits vor der offiziellen Einreise nach Deutschland gegen geltendes Recht zu verstoßen, ist beileibe keine Kleinigkeit.

Alle einreisenden Personen aus den beiden Gefahren-Kategorien, die älter als 12 Jahre müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter sein darf als 48 Stunden. Beachten Sie aber, dass Beförderer den Test beim Einsteigen in das Verkehrsmittel prüfen und die Beförderung verweigern können, wenn kein negatives Testergebnis vorliegt. Trotz der Testverpflichtung und der Quarantäne sind Relocations von Arbeitnehmern aus der EU und Drittstaaten auf dem Weg nach Deutschland möglich, speziell auch von dringend benötigten Pflegekräften.

Die Melde– und Ausländerbehörden haben flexible Wege gefunden, ihre Dienstleistungen wieder im Publikumsverkehr anbieten zu können, wobei verbindliche Terminbuchungen verbindlich und lange Wartezeiten die Regel sind. Die meisten Behörden bieten Termine an, die online buchen kann oder per E-Mail oder telefonisch anfragen muss. Termine sind erforderlich, weil für viele Behördengänge, z.B. erstmalige Anmeldung oder Erstbeantragung des elektronischen Aufenthaltstitels persönliches Erscheinen erforderlich ist. Eine Vorabrecherche auf der Webseite der Behörde gehört also zu jeder Vorbereitung eines Behördentermins. Für Visainhaber ist es kein akutes Problem, nicht sofort zur Ausländerbehörde gehen zu können, da das Visum auch bei Auslaufen nach Einreise eine Fiktionswirkung entfaltet, die von der Ausländerbehörde auf Anfrage hin – manchmal auch automatisch – bestätigt wird.

Relocation-Agenturen und Behörden arbeiten normal

Damit erfolgen auch unter den gegeben Umständen Einreisen aus Drittstaaten und professionelle Relocation-Agenturen wie Anders Consulting sind in vollem Umfang tätig. Wer Wohnen auf Zeit braucht, kann aus einem reichhaltigen Bouquet an Angeboten und zusätzlichen Relocation-Services wählen. Wohnungssuchen für die langfristige Miete sind ebenfalls möglich, wenn gleich sie auch schwieriger und langwieriger geworden sind. Da in der Krise kaum jemand auszieht, ist das Angebot aber dürftig. Viele Anbieter haben nach wie vor Angst vor Ansteckung und es finden weniger Besichtigungen in einem kleineren Personenkreis statt.

Visumfreie Einreisen aus den den Ländern unserer „7 Freinds“, USA, Japan, Kanada, Neuseeland, Australien, Israel, Südkorea und das Großbritannien und Nordirland zur Aufnahme einer Beschäftigung empfehlen sich aktuell nur nach zeitnaher Rücksprache mit der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde, weil es sonst dazu kommen kann, dass bei Einreise der Antrag auf den Aufenthaltstitel zur Beschäftigung nicht rechtzeitig gestellt werden kann. Es empfiehlt sich, mit einer Vorabanfrage („Arbeitserlaubnis„) der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) und einem Visum, das eine deutsche Auslandsvertretung ausgestellt hat, einzureisen, um zusätzliche Zeit zu gewinnen. Das Visum ist 6 statt 3 Monate bei visumfreier Einreise gültig und es kann direkt nach Einreise mit der Erwerbstätigkeit begonnen werden.

In der Wartezeit bei visumfreier Einreise darf der Arbeitnehmer seine Tätigkeit nämlich nicht aufnehmen. Hier sollte rechtzeitig vor Einreise sehr sorgfältig Rücksprache mit den Behörden gehalten werden. Anders Consulting unterstützt Sie gern überall in Deutschland dabei und kann im Einzelfall Prozesse erheblich beschleunigen.

Einreise mit Visum und neue Relocations unbedingt rechtzeitig planen

Wer ein Visum zur Beschäftigung hat, sollte auch so bald wie möglich nach Deutschland einreisen, wenn kein Einreiseverbot (Virusvarianten-Gebiete) vorliegt. Ist das Visum erst einmal vor Grenzübertritt ausgelaufen, muss ein gänzlich neues Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden. Diese haben zur Zeit sehr lange Vorlaufzeiten und erneute Schließungen sind nicht auszuschließen. Das kann dann unliebsame Wartezeiten von Monaten bedeuten. Arbeitserlaubnisse als Vorabanfrage für Neuanträge für ein Visum können uneingeschränkt beantragt werden und unterliegen auch keinen verlängerten Bearbeitungszeiten. Die Bearbeitungszeit bei der ZAV hat sich bei circa 2 Wochen eingependelt.

Wir sind ohne Einschränkungen für unsere Kunden und Auftraggeber tätig, wobei wir auf entsprechende Schutzmaßnahmen für unsere ausländischen Fachkräfte und Expats, unsere Partner, Auftraggeber und natürlich auch für unsere Relocation-Consultants achten.

Sicherlich wird mancher Service hier und da ein Weilchen länger dauern und auch zusätzlichen Aufwand erfordern, aber alle Relocation-Services werden erbracht. Auch bei Mehraufwand bleibt der Preis für einen gebuchten Service stabil, d.h. die eventuell zusätzlich erforderliche Arbeit ist bereits eingepreist und wirkt wir ein „Kosten-Airbag“.

Einen Engpass werden weiterhin die deutschen Botschaften im Ausland bilden, die in den Herkunftsländern zum Teil sehr schwierigen Bedingungen ausgesetzt sind und bleiben. Zum Schutz von Leib und Leben der Mitarbeiter in Ländern, die die Pandemie weit schlechter bewältigen als Deutschland, wird es immer zu Einschränkungen kommen können. In manchen Ländern der Welt wütet Corona fast ungebremst oder flammt immer wieder auf. Leider ist dieser Engpass bei den ausländischen Vertretungen der Bundesrepublik einer der Relocation-Trends 2021.

Wer als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer langfristig plant, der kann das Problem der langen Wartezeiten auf Termine bei der deutschen Auslandsvertretung umgehen, indem von Anfang an das beschleunigte Fachkräfteverfahren als Alternative für den Visaprozess im Standardverfahren gewählt wird.

Wir legen den Fachkräfte-Turbo rein: Die Alternative zum Standardverfahren

In der aktuellen Situation ist es von Vorteil, dass Anträge für Arbeitsvisa seit 2020 im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nun auch von Deutschland aus durch den Arbeitgeber geführt werden können. Die geschätzte Verfahrensdauer von 10 bis 25 Wochen kann also gut dafür genutzt werden, das Verfahren im Inland zu absolvieren bis die deutschen Auslandsvertretungen wieder öffnen, falls eine Schließung erfolgte. In bestimmten Konstellationen kann das beschleunigte Fachkräfteverfahren in nur wenigen Wochen absolviert werden.

Liegt die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren vor, muss die Botschaft einen Termin für die Beantragung des Visums innerhalb von 3 Wochen vergeben. Nach weiteren drei Wochen muss das Visum ausgegeben werden. Beide Fristen sind gesetzlich verankert.

Familien mit Kindern werden sich im Bereich der KiTa-Suche wie üblich auf Probleme und Wartezeiten einstellen müssen. Schon vor Corona gab es zu wenig freie Plätze. Und zusätzlich kann es passieren, dass die Einrichtungen eingeschränkt arbeiten oder schwer erreichbar sind. Und natürlich kann es bei lokaler und regionaler Verschlechterung der Pandemie-Lage auch wieder zu härteren Maßnahmen in den Bundesländern kommen, wenn die Inzidenzen wieder steigen, z.B. Teil-Lockdowns. Hier haben wir durch die Präsenz unserer Relocation-Consultants an 100 Destinationen in Deutschland für unsere Kunden aber stets Informationen in Echtzeit zur Hand.

Auch die langfristige Wohnungssuche ist schwieriger geworden, so dass unter Umständen die vorübergehende Unterkunft länger genutzt werden muss. Durch die Hygiene-Maßnahmen lassen Immobilienanbieter nur noch wenige Personen für eine Besichtigung zu. Die Vorauswahl ist entsprechend streng, d.h. ohne die letzten drei Einkommmensnachweise und eine Schufa-Auskunft ist man praktisch chancenlos. Das trifft frisch eingereiste Fachkräfte aus dem Ausland ohne Sprachkenntnisse besonders hart. Mit Hilfe eines professionellen Relocation-Dienstleisters lassen sich solche Hindernisse aber aus dem Weg räumen.

Daher sollte man mit einer gründlicheren Vorbereitung und mit weniger Auswahl bei der Wohnungssuche rechnen. Wir beobachten dem Markt für unsere Kunden sehr genau, damit in jeder Region jeweils eine optimale Lösung für unsere Auftraggeber gefunden wird und niemand auf eine schöne, unbefristete Mietimmobilie verzichten muss. Jetzt zahlen sich die guten Kontakte unserer Relocation-Consultants in die Wohnungswirtschaft und die Schaffung unseres Immobilien-Pools aus. Als Alternative zur Miete steht unseren Kunden jetzt auch Wohnungs-Leasing zur Verfügung.

Das aktuelle Szenario zum Jahreswechsel 2021/22

Deutschland wird voraussichtlich noch das ganze Jahr 2022 hindurch weiter mit Kontaktbeschränkungen, Distanzregeln und Maskenpflicht an Orten, an denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, leben müssen. Forscher des Impfstoff-Herstellers Pfizer rechnen mit einem Andauern der Epidemie bis 2024, bevor Corona endemisch werden könnte wie z.B. die Grippe.

Die Schwierigkeiten der Impfkampagne, die harte Front der Impfverweigerer und die logistischen Probleme beim Boostern werden sich kurzfristig nicht lösen lassen. Von der geplanten „Herdenimmunität“ muss man sich vor allem vor dem Hintergrund der hohen Mutagenität des Virus verabschieden, wie Omikron recht deutlich belegt.

Vor der Reiseplanung von aus dem Ausland einreisenden oder aus dem ausländischen Home Office zurückkehrenden Arbeitnehmern sollte auch geprüft werden, welche aktuellen Ausreisebeschränkungen im Herkunftsland bestehen. Personen, die Erkältungs- oder Grippe-Symptome zweigen, sollten auf keinen Fall eine Reise antreten.

Da einreisende Arbeitnehmer und Fachkräfte in Ihren Herkunftsländern meist schlechteren Bedingungen ausgesetzt sind als in Deutschland, raten wir sogar ausdrücklich dazu, Mitarbeiter einreisen zu lassen, die im Besitz eines gültigen Visums sind. Die Arbeitgeber haben eine erhöhte Sorgfaltspflicht zu beachten und müssen Risiken für ihre Arbeitnehmer so gering wie möglich halten.

Die über 80 Relocation-Consultants, über die wir bundesweit verfügen, sind das professionelle Netzwerk, mit dem wir unsere Kunden auch in schwierigen Zeiten unterstützen. Unsere Relocation-Experten sind dicht dran an den lokalen Behörden und öffentlichen Einrichtungen und erfahren so zuerst von den lokalen Bedingungen.

Irrtum und Änderungen vorbehalten. Stand: 21. Dezember 2021. Anders Consulting Relocation Service erbringt keine Rechtsdienstleistungen.

ANDERS CONSULTING Relocation Service unterstützt Bürger aus Drittstaaten beim Erwerb des passenden Visums, was in der Regel mit der Vorbereitung des Termin bei einer deutschen Auslandsvertretung, einem Konsulat oder einer Botschaft, beginnt

Lassen Sie sich nicht von der Rekrutierung ausländischer Fachkräfte abhalten!

„Wenn Sie uns jetzt Aufträge für Entsendungen oder Neueinstellungen von Fachkräften aus dem Ausland erteilen, werden Sie feststellen, dass alles läuft wie normal. Arbeitnehmer haben allerdings oft Angst vor der Einreise oder es gibt Probleme im Herkunftsland. Bei vielen Fachkräften aus dem Ausland liegen nach 2 Jahren Corona die Nerven blank. 

Nur sehr wenige neu rekrutierte Arbeitnehmer oder Expats sind von Einreise-Verboten betroffen. Sie brauchen als Arbeitgeber also keine Bedenken zu hegen und können Ihre Rekrutierungsprojekte einfach weiterlaufen lassen. Und wenn doch mal jemand in Quarantäne muss, dann gehen wir Einkaufen oder organisieren einen Test. Das ist manchmal unbequem, aber kein wirkliches Hindernis.

Viele Unternehmen benötigen die dringend ersehnten Fachkräfte aus dem Ausland einfach, um die Krise zu bewältigen und ihrerseits die neuen Herausforderungen insbesondere in der Digitalisierung, der Bio- oder Umweltschutztechnologie zu meistern. Lesen Sie dazu auch unsere Relocation-Trends 2021.

Wir bitten aber trotzdem darum, auch weiterhin besonnen zu handeln und die Verlautbarungen der offiziellen Stellen zu verfolgen. Wir reden ja bei globaler Mitarbeiter-Mobilität immer über Menschen und müssen uns daher der Verantwortung stellen, für alle gut zu sorgen und größtmögliche Sicherheit für Leib und Leben zu gewährleisten.  

Wenn Sie Fragen rund um Corona haben, rufen Sie unser Info-Telefon an: +40 40 278 78 905. You’ve got a Friend in Germany!“

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Wir hören Ihnen zu!

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