Was ist die Chancenkarte und für wen ist sie geeignet?
Die Chancenkarte
24.08.2026 · By Christoph Anders
Was ist die Chancenkarte?
Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel, der seit Juni 2024 Fachkräften aus Drittstaaten die Einreise nach Deutschland speziell zur Arbeitsplatzsuche ermöglicht – ganz ohne bereits vorliegendes Arbeitsplatzangebot. Sie richtet sich an Personen, die zwar noch keinen deutschen Arbeitgeber gefunden haben, aber über eine anerkennungsfähige Qualifikation verfügen und sich vor Ort um eine passende Stelle bemühen möchten.
Wie funktioniert das Punktesystem?
Grundvoraussetzung ist entweder ein in Deutschland anerkannter ausländischer Hochschulabschluss oder eine im Herkunftsland staatlich anerkannte, mindestens zweijährige Berufsausbildung, kombiniert mit einfachen Deutschkenntnissen oder Englischkenntnissen auf einem höheren Niveau. Wer diese Basisvoraussetzung erfüllt, sammelt zusätzlich Punkte für weitere Kriterien: Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch, einschlägige Berufserfahrung, Alter unter 35 beziehungsweise unter 40 Jahren, einen Bezug zu Deutschland durch frühere Aufenthalte oder Ausbildung, Fachkräftebedarf im angestrebten Beruf sowie einen mitreisenden Ehepartner, der selbst Punkte einbringt. Erst wer die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht, erhält die Chancenkarte.
Was darf man mit der Chancenkarte?
Die Chancenkarte wird zunächst für ein Jahr erteilt und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Während der Gültigkeit dürfen Inhaber eine Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Wochenstunden ausüben, um sich den Aufenthalt zu finanzieren, und zusätzlich zeitlich begrenzte Probebeschäftigungen bei einem Arbeitgeber wahrnehmen, um die Eignung für eine feste Stelle zu prüfen. Sobald ein passender Arbeitsvertrag vorliegt, wechselt der Antragsteller in der Regel in einen regulären Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit – etwa die Blaue Karte EU oder die Aufenthaltserlaubnis nach § 18b AufenthG.
Chancenkarte oder beschleunigtes Fachkräfteverfahren – was passt wann?
Wer bereits einen Arbeitsvertrag in der Tasche hat, braucht keine Chancenkarte, sondern profitiert eher vom beschleunigten Fachkräfteverfahren, das der Arbeitgeber anstoßen kann. Die Chancenkarte ist dagegen genau für den umgekehrten Fall gedacht: Menschen, die ihre Jobsuche erst in Deutschland selbst vorantreiben möchten. Beide Verfahren schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich je nach Ausgangslage der Fachkraft.
Praxistipp von Anders Consulting
Für Arbeitgeber, die international rekrutieren, lohnt sich der Blick auf die Chancenkarte vor allem dann, wenn eine Fachkraft bereits Kontakt aufgenommen hat, aber der Vertragsschluss noch etwas Zeit braucht. Anders Consulting unterstützt bei der Einschätzung, ob die Punktzahl realistisch erreichbar ist, und begleitet den Übergang von der Chancenkarte in den finalen Aufenthaltstitel, sobald der Arbeitsvertrag steht.
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Sommer 2026

