Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer

Anja Anders | Anders Consulting

Dorotheenstraße 108

D-22301 Hamburg

Deutschland / Germany

Tel. +49 (0) 40 – 278 78 904

Fax +49 (0) 40 – 278 78 906

Nachricht an Anja Anders | Anders Consulting

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte, die zwischen Anders Consulting und Vertragspartnern – nachfolgend Kunden genannt – geschlossen werden, insbesondere gelten sie auch bei solchen Verträgen, die über das Internet zum Abschluss kommen.

(2) Diese AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung der Vertragsparteien, ohne dass es einer ausdrücklichen Neuvereinbarung bedarf.

(3) Gegenstand der Rechtsgeschäfte sind Dienstleistungen im Bereich Global Mobility, Relocation, Personalvermittlung, internationale Umzüge im In- und Ausland sowie Beratungsdienstleistungen für Unternehmer und deren Arbeitnehmer.

(4) Verträge auf Grundlage dieser AGB werden in der jeweils gültigen Fassung mit Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts abgeschlossen. Sie gelten ausschließlich. Der Einbeziehung von AGB eines Kunden, die nicht diesen speziellen AGB entsprechen, entfaltet keine Gültigkeit, bzw. Anders Consulting widerspricht der Einbeziehung schon jetzt.

§ 2 Vertragsschluss im Internet

(1) Die Präsentation von Dienstleistungen auf Webseiten von Anders Consulting stellt keinen Antrag auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts dar. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung, über die eingerichteten, elektronischen Ordermöglichkeiten Dienstleistungen zu bestellen und abzurufen.

(2) Durch das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ wird ein verbindliches Kaufangebot abgegeben (§ 145 BGB).

(3) Nach Eingang des Kaufangebots erhält der Kunde eine E-Mail mit einer Eingangsbestätigung, die noch keine Annahme darstellt.

(4) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Annahme des Kaufangebots erklärt wird oder seitens Anders Consulting ohne ausdrückliche Annahmeerklärung mit der Ausführung der Dienstleistungen begonnen wird („Willkommens-Mail“).

(5) Abweichend von § 4 wird der Vergütungsanspruch für im Internet bestellte Dienstleistungen sofort fällig, spätestens jedoch mit der Kontaktaufnahme seitens Anders Consulting zur Vertragsausführung („Willkommens-Mail“).

(6) Zahlungen für im Internet geschlossene Verträge können per Rechnung und Vorkasse oder per PayPal geleistet werden. Bei der Zahlungsart Vorkasse ist der in der Rechnung genannte Vergütungsbetrag innerhalb von 10 Tagen auf das benannte Konto zu überweisen.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der vertraglichen Pflichten der Vertragspartner richten sich, soweit der Abschluss nicht gem. § 2 im Internet erfolgte, nach dem schriftlichen Angebot von Anders Consulting und der schriftlichen Annahmeerklärung des Kunden.

(2) Soweit Anders Consulting durch die Ausführung des Rechtsgeschäfts Zahlungs- oder Haftungsverbindlichkeiten des Kunden oder eines vom Kunden bestimmten Leistungsempfängers, z.B. eines beschäftigten Arbeitnehmers und dessen Angehöriger auslöst, wird Anders Consulting nur nach ausdrücklicher Beauftragung tätig.

(3) Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen. Schriftliche und mündliche Übersetzungen sowie Legalisationen (Beglaubigungen, Apostillen) sind nur insoweit im Leistungsumfang enthalten als sie im Angebot ausdrücklich bezeichnet werden.

(4) Anders Consulting schuldet innerhalb eines Rechtsgeschäfts keinen Erfolg, insbesondere für den erfolgreichen Abschluss von Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder den Erwerb von Aufenthaltsrechten, es sei denn, dieser sei ausdrücklich als Garantieübernahme schriftlich niedergelegt.

(5) Anders Consulting ist berechtigt, geschuldete Leistungen ganz oder teilweise von Dritten ausführen zu lassen.

§ 4 Besondere Bestimmungen für die Personalvermittlung von Pflegekräften und Ärzten

(1) Anders Consulting verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, Mitarbeiter im Gesundheitswesen und der Pflege gegen Zahlung eines Honorars zu vermitteln (Personalvermittlungsvertrag). Ist keine abweichende schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen, handelt es sich grundsätzlich um einen Exklusivauftrag.

(2) Das Vermittlungshonorar richtet sich länderspezifisch nach den in der jeweils gültigen Preisliste von Anders Consulting genannten Angaben.

(3) Der Kunde informiert spätestens im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Anders Consulting, welche Bewerber sich bezüglich des Auftrages bereits bei ihm unmittelbar oder mittelbar beworben haben. Erfolgt diese Mitteilung nicht oder nicht in vollem Umfang, behält Anders Consulting den Honoraranspruch in vollem Umfang. Die Einwendung des Kunden, es handele sich um einen vorher bekannten Bewerber, ist ausgeschlossen. Sofern ein von Anders Consulting vorgestellter Bewerber sich beim Kunden nach Vertragsabschluss beworben hat, ist der Kunde dazu verpflichtet, Anders Consulting unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Die weitere Bearbeitung einer solchen Bewerbung unter Beibehaltung des vollen Honoraranspruches erfolgt durch Anders Consulting.

(4) Das vereinbarte Vermittlungshonorar gemäß des Personalvermittlungsvertrags wird fällig, wenn ein Arbeitsvertrag oder eine sonstige ein Beschäftigungsverhältnis begründende Vereinbarung zwischen dem Anders Consulting-Bewerber und dem Kunden oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen abgeschlossen worden ist. Wird der vorgeschlagene Bewerber für einen von dem Anforderungsprofil abweichenden Arbeitsplatz vorgesehen, so berührt dies den Honoraranspruch von Anders Consulting nicht. Sollte das Arbeitsverhältnis oder eine sonstige ein Beschäftigungsverhältnis begründende Vereinbarung vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses aufgrund einer Kündigung seine Beendigung finden, so bleibt der Honoraranspruch von Anders Consulting davon unberührt. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses oder eine sonstige ein Beschäftigungsverhältnis begründende Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf den Honoraranspruch von Anders Consulting und lässt diesen unberührt.

(5) Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, den Abschluss einer den Honoraranspruch gemäß der Ziffern (1) bis (4) begründenden Vereinbarung innerhalb von 5 Werktagen an Anders Consulting zu melden.

§ 5 Vergütung, Preise, Auslagen und Zahlungsbedingungen

(1) Die Anders Consulting zustehende Vergütung richtet sich nach der konkreten Auftragserteilung durch den Kunden, auch soweit nach der erstmaligen Auftragserteilung zusätzliche Leistungen seitens des Kunden in Auftrag gegeben oder abgerufen werden oder gem. § 5 Ziffer 2 Teilstornierungen erfolgen.

(2) Der Vergütung zugrunde liegen die Preislisten für Dienstleistungen in den Bereichen Ankunft, Departure, Personalvermittlung und Consulting in der jeweils gültigen Fassung bei Vertragsanschluß.

(3) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(4) Zur Vertragserfüllung erforderliche Kosten Dritter wie Gebühren, Speditionskosten und Kosten für Drittleistungen wie Renovierung, Reinigung, Reparaturen, Schulungsräume, Reisespesen, Tagespauschalen, Präsentationstechnik, Catering und dergl., die vertraglich nicht ausdrücklich von Anders Consulting zu übernehmen sind, werden vom Kunden getragen. Von Anders Consulting getätigte Auslagen werden in den Rechnungen an den Kunden gesondert ausgewiesen und Kopien der entsprechenden Belege, soweit die Leistungserbringer zur Belegausstellung verpflichtet sind, beigefügt.

(5) Falls nicht schriftlich anders vereinbart, sind 50% der Vergütung bei Auftragserteilung und 50% nach Abschluss der einzelnen Dienstleistung fällig und innerhalb 10 Werktagen zu zahlen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Auslagen gem. Ziffer 3 sind, soweit sie vorhersehbar und zu verauslagen sind, ebenfalls hälftig bei Auftragserteilung zu begleichen.

(6) Zeit-und Vergütungsprognosen außerhalb der fest vereinbarten Preise für spezifizierte Einzeldienstleistungen von Anders Consulting in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar.

(7) Zahlungen für nach § 2 dieser AGB im Internet geschlossene Verträge sind per Rechnung und Vorkasse oder per PayPal in einer Summe fällig und zu begleichen.

(8) Die Zahlung der Vergütung hat, außer bei Zahlung per PayPal, auf das folgende Konto zu erfolgen:

Kontoinhaber: Anja Anders

Bankverbindung: Deutsche Bank Hamburg

IBAN: DE23 2007 0024 0316 1122 02

BIC / Swift: DEUTDEDBHAM

(9) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Anders Consulting berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank zu berechnen und zu verlangen.

§ 6 Vertragsdauer, Kündigung

(1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem vom Kunden erteilten Auftrag.

(2) Der Kunde ist während der gesamten Vertragsdauer berechtigt, den Vertrag ohne Nennung von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist und gegen Zahlung einer Vergütung für den bereits erfolgten Arbeitsfortschritt gem. Ziffer 5 zu kündigen.

(3) Ferner können beide Vertragsparteien das Rechtsgeschäft aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Partner seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt und er eine ihm gestellte Frist zur Abhilfe hat verstreichen lassen.

(4) Endet der Vertrag aus Gründen, die nicht in der Verantwortungssphäre von Anders Consulting liegen, und liegt keine Kündigung nach Ziffer 2 oder 3 vor, so hat der Kunde die vereinbarte Vergütung unabhängig vom Arbeitsfortschritt in voller Höhe zu leisten.

(5) Endet das Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf Grund einer Kündigung des Kunden gem. Ziffer 2, so sind die folgenden Vergütungen für den Arbeitsfortschritt vereinbart:

  1. Bei Immobiliensuche sind ab der 3. Besichtigung 50%, ab der 6. Besichtigung 80% und ab der 8. Besichtigung 100% der Vergütung fällig
  2. Bei allen Dienstleistungen sind pauschal 25% der Vergütung fällig, wenn sie mindestens begonnen wurden („Willkommens-Mail“)
  3. Bei Personalvermittlungsaufträgen gilt die erste Rate (50%) als verdient
  4. Sonstiger Arbeitsfortschritt, außer bei der Immobiliensuche und der Personalvermittlung, wird mit 80,00 Euro zzgl. ges. MwSt. pro Stunde vergütet, wobei der vertraglich festgelegte Dienstleistungspreis nicht überschritten werden kann. Bei der Abrechnung wird die angefangene Viertelstunde zugrunde gelegt

§ 7 Mitwirkung

(1) Der Kunde und ggf. der von ihm benannte Leistungsempfänger und seine Angehörigen werden Anders Consulting die zur Ausführung des Vertrages notwendigen Formulare, Dokumente, Unterlagen, Vollmachten und Informationen auf eigene Kosten rechtzeitig, vollständig, im erforderlichen Legalisationsgrad und wahrheitsgemäß ausgefüllt zur Verfügung stellen. Der Kunde wird dies mit dem benannten Leistungsempfänger seinerseits vertraglich so vereinbaren, dass auch Angehörige einbezogen sind, soweit dies bei Auftragserteilung noch nicht gegeben war.

(2) Für Personalvermittlungsaufträge wird der Kunde insbesondere dezidierte Unterlagen und Informationen zur Stellenbeschreibung und dem Anforderungsprofil zur Verfügung stellen.

(3) Die Mitwirkungspflicht des Kunden, bzw. des von ihm benannten Leistungsempfängers und seiner Angehörigen bezieht sich auch auf die Wahrnehmung von Terminen, bzw. der Absage von Terminen mit angemessenem Vorlauf. Dies können u.a. Behördentermine, Wohnungsbesichtigungen, Wohnungsbegehungen oder Abholungen und Rückgaben von Dokumenten und dergl. sein. Grundsätzlich steht Anders Consulting nach der zweiten Absage, bzw. dem zweiten Nicht-Zustandekommen eines vorher vereinbarten Termins ein zusätzlicher Vergütungsanspruch für die Wahrnehmung eines dritten (Ersatz-) Termins zu. Diese Vergütung beträgt 40,00 Euro zzgl. ges. Mehrwertsteuer pro angefangene halbe Stunde des zeitlichen Mehraufwands.

(4) Soweit der Kunde oder der von ihm benannte Leistungsempfänger und seine Angehörigen selbst Aktivitäten entfalten, die dem gleichen Zweck wie die Dienstleistungen von Anders Consulting verfolgen, ergibt sich hieraus a) keine Minderung des Vergütungsanspruchs und b) die Verpflichtung zu gegenseitiger Information über die jeweiligen Aktivitäten.

§ 8 Haftung

(1) Die Haftung von Anders Consulting für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, von ihm benannter Leistungsempfänger und deren Angehörigen, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

(2) Soweit die Haftung von Anders Consulting nach diesen AGB ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Mitarbeitern Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Anders Consulting.

(3) Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(2) Offensichtliche wie verdeckte Mängel sind gegenüber Anders Consulting unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Ausführung einer konkreten Dienstleistung schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsansprüche für den jeweiligen Mangel sind ausgeschlossen, soweit die Anzeige nicht fristgerecht erfolgt ist. Nur im Falle eines argwilligen Verschweigens oder der Nichterfüllung einer übernommenen Leistungs- oder Erfolgsgarantie bleiben die Gewährleistungsansprüche bestehen. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Dienstleistung.

§ 10 Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gem. §§ 273 und 320 BGB durch den Kunden ist ausgeschlossen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 11 Vertraulichkeit, Datenschutz

(1) Die personenbezogenen Daten des Kunden und der von ihm benannten Leistungsempfänger und von deren Angehörigen werden von Anders Consulting gem. der Datenschutzvorschriften vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke und Ziele gespeichert, verarbeitet, genutzt und Dritten zugänglich gemacht. Diese Verpflichtung besteht über die Beendigung des Rechtsgeschäfts hinaus.

(2) Der Kunde und die von ihm benannten Leistungsempfänger und deren Angehörige dürfen die ihnen von Anders Consulting zur Verfügung gestellten Dokumente und Arbeitsunterlagen nur zur eigenen auftragsbezogenen Verwendung nutzen und dürfen diese insbesondere keinem Mitbewerber von Anders Consulting zur Verfügung stellen oder überlassen.

(3) Der Kunde und Anders Consulting verpflichten sich, alle Daten und Auskünfte nicht an Dritte weiterzugeben oder diese zweckentfremdend weiterzuleiten. Personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden nur verwendet, sofern der Auftraggeber oder Bewerber die Einwilligung nach § 4 Bundesdatenschutzgesetz erteilt hat. Der Kunde ist nach Abschluss einer Vermittlung verpflichtet, alle ihm bis dahin zur Verfügung gestellten Daten an Anders Consulting zurück zu geben bzw. den Nachweis der Vernichtung oder endgültigen Löschung zu erbringen. Dies betrifft insbesondere die Daten von Bewerbern, bei denen es zu keiner Vermittlung gekommen ist.

(4) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit erstreckt sich bei beiden Vertragsparteien auch auf deren Angestellte, Mitarbeiter Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(5) Anders Consulting verfügt über eine Datenschutzrichtline auf seiner Webseite, die weitere Grundsätze zum Datenschutz enthält, die auch für Kunden, von ihnen benannte Leistungsempfänger und deren Angehörige wirksam sind.

§ 12 Gerichtsstand, anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort ist ohne Vereinbarung einer abweichenden, schriftlichen Regelung, der Sitz von Anders Consulting in Hamburg.

(2) Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Sofern nicht für Streitigkeiten ein anderer ausschließlichlicher Gerichtsstand begründet ist, ist das Gericht am Sitz von Anders Consulting in Hamburg zuständig. Anders Consulting hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an dessen Sitz in Anspruch zu nehmen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

(2) Soweit eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder nicht durchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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