Dienstreise und A1-Bescheinigung
A1-Bescheinigung
24.08.2026 · By Christoph Anders
Was ist die A1-Bescheinigung?
Die A1-Bescheinigung ist ein Nachweis darüber, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer während eines Auslandseinsatzes weiterhin dem Sozialversicherungssystem des Entsendestaates unterliegt – in der Regel also weiterhin in Deutschland kranken-, renten- und unfallversichert bleibt, statt in das System des Zielstaats zu wechseln. Sie basiert auf den EU-Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und gilt innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz sowie – über bilaterale Sozialversicherungsabkommen – auch für eine Reihe weiterer Staaten.
Wer braucht eine A1-Bescheinigung?
Grundsätzlich jede Person, die im Auftrag eines deutschen Arbeitgebers vorübergehend in einem anderen Staat tätig wird – von der kurzen Dienstreise mit Arbeitsanteil über Montageeinsätze bis zur klassischen Entsendung. Nicht nur klassische Entsendungen sind betroffen: Auch mehrtägige Konferenzen, Kundentermine oder Workshops im Ausland können bereits eine A1-Pflicht auslösen, was in der Praxis häufig unterschätzt wird.
Was passiert ohne gültige A1-Bescheinigung?
Mehrere europäische Staaten kontrollieren an Flughäfen, Baustellen und in Betrieben aktiv, ob mitreisende Beschäftigte eine gültige A1-Bescheinigung vorweisen können. Fehlt sie, drohen Bußgelder für Arbeitgeber und Beschäftigte, im schlimmsten Fall sogar eine rückwirkende Sozialversicherungspflicht im Zielstaat – mit doppelter Beitragspflicht, solange der Fall nicht geklärt ist. Die Beantragung erfolgt in Deutschland über die zuständige Krankenkasse oder, bei Selbstständigen, über die Deutsche Rentenversicherung, und sollte grundsätzlich vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Nahezu alle gängigen Lohnabrechnungsprogramme stellen die Bescheinigung aus und berechnen darüber hinaus meistens Zuschläge oder bei längeren Aufenthalten im Ausland sogenannte Schattenkonten.
Praxistipp von Anders Consulting
Gerade bei kurzfristig angesetzten Auslandsterminen wird die A1-Bescheinigung in der Praxis oft vergessen, weil sie nicht wie ein klassisches Entsendungsprojekt wahrgenommen wird. Anders Consulting empfiehlt Unternehmen, die A1-Beantragung fest in den Reisegenehmigungsprozess einzubauen – etwa als Pflichtfeld im Reiseantrag –, damit auch kurze Auslandseinsätze nicht versehentlich ohne gültigen Nachweis erfolgen.
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Sommer 2026

