Das Wichtigste zum Familiennachzug
Familiennachzug
24.08.2026 · By Christoph Anders
Was bedeutet Familiennachzug?
Unter Familiennachzug versteht man das Recht der Kernfamilie – also des Ehepartners und minderjähriger, lediger Kinder – einer in Deutschland lebenden Person nachzuziehen und sich ebenfalls hier aufzuhalten. Voraussetzung ist stets, dass die sogenannte Stammberechtigte oder der Stammberechtigte, zum Beispiel eine entsandte Fachkraft oder eine Inhaberin der Blauen Karte EU, selbst über einen entsprechenden Aufenthaltstitel verfügt.
Welche Voraussetzungen gelten für den Ehegattennachzug?
Grundsätzlich verlangt der Ehegattennachzug den Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 durch den nachziehenden Ehepartner, meist durch eine Prüfung beim Goethe-Institut oder einer vergleichbaren Institution im Herkunftsland. Für bestimmte privilegierte Gruppen entfällt dieser Sprachnachweis jedoch vollständig – etwa bei Inhabern einer Blauen Karte EU, einer ICT-Karte oder bei Führungskräften, Wissenschaftlern und anderen hochqualifizierten Fachkräften. Zusätzlich müssen in vielen Fällen ein gesicherter Lebensunterhalt und ausreichender Wohnraum für die gesamte Familie nachgewiesen werden, wobei die konkreten Anforderungen vom Aufenthaltstitel der Stammberechtigten abhängen.
Wie ist es beim Kindernachzug?
Minderjährige, ledige Kinder können in der Regel unproblematisch nachziehen, ohne dass ein eigener Sprachnachweis erforderlich ist. Besonderheiten gelten für Kinder, die bereits das 16. Lebensjahr vollendet haben: Hier kann zusätzlich geprüft werden, ob sich das Kind aufgrund seiner bisherigen Lebensumstände und Sprachkenntnisse in die hiesigen Lebensverhältnisse einfügen kann, sofern es nicht gemeinsam mit beiden Eltern einreist.
Praxistipp von Anders Consulting
Der häufigste Zeitverlust beim Familiennachzug entsteht dadurch, dass der Sprachkurs für den nachziehenden Ehepartner erst begonnen wird, wenn die Fachkraft selbst schon in Deutschland angekommen ist. Anders Consulting empfiehlt, den A1-Kurs und die Terminvereinbarung bei der zuständigen Auslandsvertretung möglichst parallel zum eigentlichen Visumsverfahren der Fachkraft zu starten, damit die Familie nicht unnötig lange getrennt bleibt. Auch die Beschaffung von Apostillen und beglaubigten Übersetzungen für Heirats- und Geburtsurkunden sollte frühzeitig eingeplant werden. Am besten ist es, wenn das Visum für die Arbeitsaufnahme in Deutschland gleich von der ganzen Familie in einem Verfahren beantragt wird. Die Visa sind i.d.R. ein Jahr gültig und die familie hat genügend Zeit, zu einem späteren Zeitpunkt einzureisen. ohne das irgendwelche zusätzlichen Risiken oder Zeitverluste eintreten.
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Sommer 2026

