Entsendung nach Österreich

Entsendung nach Österreich

Foto:  (c) Anders Consulting unter Verwendung von Fotolia Datei: #125365557 | Urheber: Denys Rudyi

Merkblatt Entsendung nach Österreich

Arbeiten in Österreich schein gleich um die Ecke zu liegen: An eine ganze Reihe von Dingen muss bei einer Entsendung gedacht werden, z.B. die Meldepflicht in Österreich: Dort ist im Rahmen einer Entsendung durch den Mitarbeiter 3 Tage nach dem Bezug einer Unterkunft eine Anmeldung beim Gemeindeamt oder Magistrat des Einsatzortes zu absolvieren, wofür die folgenden Dokumente gebraucht werden: ausgefülltes Anmeldeformular, Personalausweis/Reisepass, Geburtsurkunde, Meldebestätigungen anderer Wohnsitze, z.B. der nicht aufgegebene Wohnsitz in Deutschland.

EU-Bürger benötigen keinen Aufenthaltstitel. Wer sich bei einer Entsendung nach Österreich jedoch länger als 3 Monate in Österreich aufhalten will, um als Deutscher in Österreich zu arbeiten, der muss Nachweise über Beschäftigung und Krankenversicherung vorlegen und eine Dokumentation des Niederlassungsrechts beantragen. Die Niederlassungsbehörde des Wohnsitzes stellt dann eine entsprechende Anmeldebestätigung aus.

Deutsche Unternehmen, die mit ihren Arbeitnehmern Leistungen in Österreich erbringen wollen, müssen solche Tätigkeiten formlos oder mittels eines speziellen Formulars spätestens eine Woche zuvor bei der Zentralen Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung melden.

Eine Kopie der bestätigten Meldung und den sog. Dienstzettel sollten deutsche Arbeitnehmer in Österreich immer mit sich führen. Der Dienstzettel enthält eine Reihe von Daten wie z.B. Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsfrist, Sozialversicherungsnummer und A1 Formular, Vereinbarungen zu Gehalt, Arbeitszeiten und Urlaubsanspruch, etc.

Die Sozialversicherung richtet sich grundsätzlich nach dem Ort der Ausführung der Arbeit. Bei vorübergehender Entsendung bis 24 Monate kann nach der EWG-Verordnung Nr. 1408/71 kann die Sozialversicherung im Heimatland verbleiben. Es gelten die Kriterien der Ausstrahlung, wobei zusätzlich Kettenentsendungen verboten sind.

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