Was ist die ICT-Karte und wem nützt sie?
Internationaler Personalaustausch und ICT-Karte
24.08.2026 · By Christoph Anders
Was ist die ICT-Karte?
Die ICT-Karte (von „Intra-Corporate Transfer“) ist ein eigener Aufenthaltstitel nach § 19 AufenthG für Führungskräfte, Spezialisten und Trainees, die innerhalb eines internationalen Konzerns von einer Niederlassung außerhalb der EU zu einer Niederlassung, Zweigstelle oder Tochtergesellschaft in Deutschland entsandt werden. Sie setzt die europäische ICT-Richtlinie um und ist speziell auf konzerninterne Versetzungen zugeschnitten – im Unterschied zur Blauen Karte EU oder der Aufenthaltserlaubnis nach § 18b, die für die Neueinstellung bei einem deutschen Arbeitgeber gedacht sind.
Wer kann die ICT-Karte beantragen?
Voraussetzung ist, dass die entsandte Person bereits seit mindestens drei bis zwölf Monaten (je nach Position, meist 6 Monate) ununterbrochen bei derselben Unternehmensgruppe außerhalb der EU beschäftigt war und nun für eine befristete Tätigkeit zu einem deutschen Konzernteil wechselt. Die Person muss über die für die Position erforderliche Berufserfahrung, Qualifikation und gegebenenfalls einen Hochschulabschluss verfügen. Zusätzlich muss das aufnehmende Unternehmen in Deutschland während der gesamten Entsendungsdauer bestehen bleiben und die entsendende Stelle außerhalb der EU muss weiterhin fortbestehen. Die maximale Gültigkeit liegt bei 3 Jahren.
Worin unterscheidet sich die ICT-Karte von anderen Aufenthaltstiteln?
Anders als bei der Blauen Karte EU oder § 18b AufenthG steht bei der ICT-Karte nicht die dauerhafte Integration in den deutschen Arbeitsmarkt im Vordergrund, sondern die zeitlich begrenzte, konzerninterne Zusammenarbeit. Die ICT-Karte ist daher grundsätzlich befristet und für den weiteren Verbleib nach Ablauf der Entsendung nicht automatisch vorgesehen; wer dauerhaft in Deutschland bleiben möchte, muss rechtzeitig in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln. Ein Vorteil ist dagegen die sogenannte Mobilitätsregelung innerhalb der EU: Wurde bereits eine ICT-Karte eines anderen EU-Mitgliedstaats erteilt, kann unter erleichterten Bedingungen für einen Kurz- oder Langzeiteinsatz auch nach Deutschland gewechselt werden, ohne das volle Verfahren erneut durchlaufen zu müssen.
Praxistipp von Anders Consulting
Für Konzerne mit wiederkehrenden Entsendungen lohnt sich eine feste interne Blaupause: Welche Nachweise über die Konzernzugehörigkeit werden bei welcher Ausländerbehörde akzeptiert, wie wird die Fortführung der Beschäftigung im Heimatland dokumentiert, und wie wird frühzeitig geklärt, ob nach Ablauf der Entsendung ein Wechsel in einen anderen Titel nötig wird. Anders Consulting begleitet genau diese Übergabepunkte, damit Entsendungen nicht kurz vor Ablauf der ICT-Karte in Zeitdruck geraten.
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Sommer 2026

