Blaue Karte-EU für Hochqualifizierte in Deutschland
Blaue Karte EU für Deutschland
Die Blaue Karte EU ist die Umsetzung der EU-Hochqualifizierten-Richtlinie für die Zuwanderung und Arbeitsmigration von Nicht-EU-Ausländern mit akademischem Bildungsabschluss in die EU. Die Umsetzung oblag den einzelnen Staaten. Die deutsche Ausgestaltung und die Bedingungen findet sich im Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
2019 traten 31.220 Hochqualifizierte eine Tätigkeit in Deutschland mit der Blauen Karte EU, oft auch „Blue Card“ genannt, an (Quelle; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF). Fast ein Drittel der Antragsteller kommen aus Indien. Mit einigem Abstand folgen Fachkräfte aus China, Russland, der Türkei und Brasilíen.
Der entsprechende Aufenthaltstitel ist auf max. 4 Jahre – oder die Dauer der befristeten Beschäftigung plus 3 Monate – befristet und setzt einen anerkannten und gleichwertigen Hochschulabschluss voraus. Die Anerkennung kann man in anabin, der Datenbank der Kultusministerkonferenz überprüfen. Wenn der Abschluss nicht in anabin enthalten ist, kann man bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) einen kostenpflichtigen Antrag auf Anerkennung stellen. Das kann aber viele Wochen, bzw. einige Monate dauern.
Es muss ferner ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorliegen. Das minimale Bruttojahresgehalt beträgt 56.800 Euro (2021). Für MINT-Berufe gilt eine niedrigere Untergrenze von 44.304,00 Euro.
Wer eine Blaue Karte EU aus dem Ausland beantragen möchte, kann mittels einer Vorabanfrage bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Agentur für Arbeit (ZAV) klären, ob er die Voraussetzungen erfüllt. Die ZAV muss allerdings formal nicht zustimmen. Wer hingegen in Deutschland z.B. nach dem Absolvieren eines Studiums die Blaue Karte beantragt, kann keine Vorabanfrage stellen. In solchen Fällen fragt die zuständige Ausländerbehörde die ZAV an.
Von der Blauen Karte zur Niederlassungserlaubnis
Wer mit der European Blue Card seit 33 Monaten als Hochqualifizierter gearbeitet hat, kann eine Niederlassungserlaubnis erhalten, soweit er Pflichtbeiträge in der Sozialversicherung geleistet hat und im Übrigen die weiteren Voraussetzungen erfüllt. Wer nach 21 Monaten bereits das Sprachniveau B1 in der deutschen Sprache nachweist, kann die Niederlassungserlaubnis schon früher erhalten. Die Niederlassungserlaubnis ist ein Titel für das Daueraufenthaltsrecht.
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Stand: Winter 2020/21