Visum beim Konsulat beantragen
Relocation Basics: Vor der Einreise das richtige Visum für Deutschland beantragen
Der erste Termin auf dem Weg zum Visum ist der beim Konsulat oder der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland. Zuvor sollte man aber sicher sein, dass man den richtigen Weg einschlägt, d.h. den richtigen Aufenthaltstitel beantragt und sich so vorbereitet hat, dass der Beantragungprozess unkompliziert und schnell ablaufen kann.
Für Arbeitnehmer, Trainees und andere Gruppen gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, einen Aufenthaltstitel zu bekommen, um in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Denn auch Selbständige, Investoren, Künstler und andere Gruppen können unter Umständen erfolgreich den Prozess für die Beantragung eines Visum starten.
Der ganz überwiegende Teil der Antragsteller will jedoch ein Employment Visa Deutschland, um als Beschäftigter in Deutschland zu arbeiten. Für Hochqualifizierte und Spezialisten ist der Weg über ein deutsches Konsulat, bzw. die Botschaft in die Bundesrepublik am leichtesten.
Bürger einer ganzen Reihe von Staaten dürfen visumsfrei nach Deutschland einreisen und können in Deutschland den Prozess für das Visum Deutschland und den Antrag auf Arbeitsgenehmigung beginnen, was die Relocation vereinfacht. Das gilt zum Beispiel für Staatsbürger von Brasilien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Mexiko, Neuseeland, Singapur, Taiwan und die USA (Irrtum und Änderungen vorbehalten).
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Die Service-List zeigt die Unterstützung von den Visa Profis von Anders Consulting vor und beim Termin beim Konsulat und Botschaft und dem Start des individuell passenden Prozesses für ein Arbeitsvisum Deutschland:
Service List Konsulat + Visum
Festpreis 80,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Schnell und planvoll die richtigen Schritte für das Arbeitsvisum Deutschland einleiten
“Arbeitgeber wie Arbeitnehmer tun gut daran, sich sehr frühzeitig im Prozess der Anbahnung einer Beschäftigung zu überlegen, welche Regelungen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und der Beschäftigungsverordnung (BeschV) dem Rahmen des geplanten Arbeitsvertrages am besten widerspiegeln und ein Visum ermöglichen. Idealerweise ist schon der Recruiter gut vorinformiert, welcher Prozess für das Visum der richtige ist und welche Zeitpläne realistisch sind.
So wissen viele nicht, dass je nach Prozess doch stets die Tätigkeit und der Arbeitsvertrag geprüft werden, entweder durch die Ausländerbehörde oder die ZAV, obwohl ein förmlicher Antrag auf Arbeitsgenehmigung gar nicht mehr nötig ist.
Unerfahrenheit oder Fehler können hier sehr viel Zeit kosten. Manchmal kann der Arbeitnehmer dann gar nicht beschäftigt werden, weil er einfach die Voraussetzungen nicht erfüllt. All dies klären wir vor dem Gang zum Konsulat oder der Einreise.
Auch das Wechseln des Prozesses für die Erteilung eines Visum wird nicht gern gesehen: Wo aus einem Spezialisten ohne Hochschulstudium plötzlich ein Prokurist wird, schauen die Behörden schon mal ganz genau hin. Wir stellen mit Ihnen von Anfang an die richtigen Weichen. Keine Sorge – wir machen das!”
Downloads zum Thema Botschaft + Visum
Wie läuft so ein Immigration-Prozess ab?
Ausgehend von der Blauen Karte, die aktuell der “Hit” ist, wenn es darum geht, ausländische Spezialisten, Hochqualifizierte und Fachkräfte nach Deutschland zu holen und zu beschäftigen, sind folgende Schritte erforderlich:
1. Schon im Rekrutierungsprozess sollten die relevanten Informationen zu den Anforderungen für die Blaue Karte präsent sein, damit nur Kandidaten in die engere Wahl kommen, die die Kriterien für einen erfolgreichen Prozess-Durchlauf erfüllen
2. Bei Vertragsunterzeichnung kann der Relocation-Prozess beginnen, d.h. dass der Termin bei der Botschaft, die Einholung einer Bestätigung der ZAV, dass eine Vorrangprüfung nicht erfolgt und die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU gegeben sind und ein anabin-Check gestartet werden. Insbesondere das Versäumnis, zeitnah einen Termin bei Botschaft oder Konsulat zu buchen, kostet Zeit. Die Wartezeiten liegen je nach Vertretung zwischen Wochen oder Monaten. Alternativ bei Einreiseerlaubnis ohne Visum: Termin bei der Ausländerbehörde buchen
3. anabin-Auszug und Unterlagen zur Arbeitsberechtigung sollten bereits zum Termin bei der Botschaft oder zum Termin bei der Ausländerbehörde mitgebracht werden
4. Mit der Erteilung des Arbeitsvisum Deutschland kann die Einreise und der Arbeitsbeginn geplant werden
5. Umgehend nach Einreise einen Termin für die Anmeldung machen, damit korrekter Lohnsteuerabzug und Geschäftsfähigkeit in Deutschland gegeben sind
6. Termin bei der Ausländerbehörde zur Beantragung des dauerhaften, elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
7. Anlaufen weiterer Unterstützung für den Arbeitnehmer wie z.B. Wohnungssuche, Settling-in und Familien-Services
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Stand: Frühjahr 2018
Schon an die nächsten Schritte gedacht, wenn das Visum erteilt ist?
Foto: (c) Anders Consulting Relocation Service