Kranken- und Sozialversicherung für Expats und ausländische Fachkräfte
Relocation-Basics: Schnell und unkompliziert Mitglied in einer Krankenversicherung werden
Alle Personen, die in Deutschland leben, brauchen per Gesetz eine Krankenversicherung. Doch im Rahmen der Neueinstellung einer Fachkraft aus dem Ausland geht das Erfordernis für die Erlangung von Visum und Aufenthaltstitel darüber hinaus. Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber und Ihre zukünftigen Mitarbeiter bei der Beantragung der Mitgliedschaft schon vor der Einreise. Anders Consulting ist Partner der Techniker Krankenkasse (TK).
Wer Expats oder Fachkräfte beschäftigen möchte, stellt fest, dass die Krankenversicherung schon vor Einreise eine Rolle spielt. Für die Beantragung z.B. einer Blaue Karte EU verlangen deutsche Botschaften einen Nachweis über entsprechenden Versicherungsschutz. Für die Einreise kann das auch eine private Krankenversicherung für Touristen sein, aber später wird trotzdem eine gesetzliche Krankenversicherung erforderlich werden, spätestens zum Arbeitsbeginn.
Anders Consulting erleichtert Ihnen den Prozess und kümmert sich um alles, damit das Thema Krankenversicherung bereits in der Phase der Visumbeantragung unkompliziert und nachhaltig gelöst wird.
Natürlich bleibt das Wahlrecht der Fachkraft oder des Expats bezüglich der Wahl einer Krankenkasse erhalten. Die meisten unserer Kunden entscheiden sich jedoch nach Prüfung für die Techniker Krankenkasse (TK), weil sowohl die Betreuung in englischer Sprache als auch die Leistungen und Konditionen kaum zu toppen sind. Auch im Bereich von Entsendungen – Stichwort A1-Bescheinigung – brauchen der Service und das Know-how der TK keinen Vergleich zu scheuen.
Erfahrungsgemäß haben Arbeitnehmer aus dem Ausland im Rahmen des Einlebens viele Fragen bezüglich der Kranken- und Sozialversicherung sowie der Steuern in Deutschland. Gerade bei Familien besteht Bedarf an schnellen und zuverlässigen Informationen. Diese liefern wir aus langjähriger Praxis und mit Unterstützung der TK, so dass die Mitarbeiter gut informiert ihr Leben in Deutschland beginnen. Natürlich kümmern wir uns uns dann auch um andere private Versicherungen, wie z.B. Haftpflicht-, Hausrat- oder Pkw-Versicherung.
Anders Consulting erbringt im Rahmen des Services zur Mitgliedschaft in einer Krankenkasse keine Rechtsdienstleistungen.
Krankenkasse für alle: Aber welche Krankenversicherung passt zu mir?
“Wir empfehlen die Techniker Krankenkasse (TK), daraus machen wir keinen Hehl. Die TK ist kompetent, hat gute Leistungen, Formulare und Service in englischer Sprache und so viel Erfahrung mit Expats und dem Ausland, dass das aus unserer Erfahrung keiner toppt. Denn die Versicherung in einer Krankenkasse und das Thema Sozialversicherung werfen während eines Relocation-Projekts und bei Entsendungen immer wieder viele Fragen auf.
Vor allem, wenn Mitarbeiter – gerade auch solche, die aus Drittstaaten kommen einem deutschen Aufenthaltstitel haben – ins Ausland entsendet werden sollen, entfaltet sich die ganze Komplexität grenzüberschreitender Entsendungen. Mit der TK klären wir die sozialversicherungstechnischen Fragen, mit einem Steuerberater die steuerlichen Aspekte. Und zu guter Letzt bieten wir Unterstützung bei den aufenthaltsrechtlichen Fragen, Stichwort Vander Elst-Visum.
All das ist eingebettet in einen Relocation-Prozess für eine Person oder Familie. Wer das Bündel aufschnürt, der muss wissen, dass er ein vorliegendes Problem allein lösen muss, womit ein Teil alles zum Stocken bringen kann. Ich plädiere dafür, alles in einer kompetenten Hand zu lassen, damit die Teile einer Entsendung oder einer Neueinstellung nicht durcheinander geraten. Ein Relocation-Manager und Allrounder wie Anders Consulting bietet sich da wirklich an. You´ve got a Friend in Germany!”
Downloads zum Thema Krankenversicherung für Beschäftigte, Selbständige und Studenten
Service List Krankenversicherung Deutschland
Festpreis 100,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
10 Facts zum Thema Krankenversicherung
1. Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Jeder Bürger, auch Zuwanderer, Selbständige und Freiberufler müssen eine Krankenversicherung abschließen
2. Die Wahl der Krankenkasse ist in Deutschland frei. Es herrscht Wettbewerb. Grundsätzlich gibt es die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV)
3. Allen Versicherten der GKV stehen die gleichen Leistungen zu, egal, wie alt sie sind, welche Beiträge sie leisten oder Gesundheitsrisiken sie tragen. Es gilt das Solidaritätsprinzip
4. Üblicherweise meldet der Arbeitgeber seine Mitarbeiter bei der Krankenkasse an, wobei dem Arbeitnehmer das Wahlrecht zusteht, welche Kasse er wählen möchte
5. Selbständige Zuwanderer haben maximal drei Monate Zeit, sich freiwillig in der GKV zu versichern. Danach entfällt der Anspruch in der GKV und man muss sich u.U. teurer in der PKV versichern. Vorsicht: In der PKV gibt es keine preisgünstige Familienversicherung
6. Auch bei Entsendungen ins Ausland spielen die Krankenkassen, bzw. die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) eine Rolle: Um den Sozialversicherungsschutz im EU-Ausland nach dem Prinzip der Ausstrahlung sicherzustellen, ist ein entsprechender Antrag A1 notwendig. Arbeitgeber senden ihn vor der Entsendung ausgefüllt an den Sozialversicherungsträger
7. Wer einen Arbeitnehmer in ein Land außerhalb Europas entsenden will, dem hilft ebenfalls die DKVA, zu prüfen, ob es bilaterale Abkommen gibt. Ist das nicht der Fall, kann man bei der DKVA prüfen lassen, wie die Entsendung unter Verbleib in der deutschen Sozialversicherung trotzdem bewerkstelligt werden kann
8. Typische Merkmale für das Vorliegen der Ausstrahlung, d.h. den Verbleib in der deutschen Sozialversicherung bei Entsendung sind: 1. Weiter in Deutschland beschäftigt (Vertrag, Arbeitgeber) 2. Entgeltabrechnung in Deutschland 3. Mitarbeiter bleibt dem deutschen Arbeitgeber gegenüber weisungsgebunden 4. Es handelt sich um einen von vornherein befristeten Auslandseinsatz
9. Innerhalb der EU helfen einheitliche Verordnungen, die Voraussetzungen für die Ein- und Ausstrahlung zu regeln, so dass innerhalb der EU entsendete Mitarbeiter längerfristig in Deutschland versichert bleiben
10. Auch in Deutschland beschäftigte Drittstaatenangehörige unterliegen den gleichen Regelungen. Jedoch haben Dänemark, Großbritannien oder Nordirland die Drittstaatenverordnung nicht angenommen. Und Vorsicht: Aufenthaltsrechtlich gelten für Bürger aus Drittstaaten bei Entsendung in ein EU-Land gänzlich andere Regeln!
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Anders Consulting erbringt keine Rechtsdienstleistungen. Stand: Frühjahr 2020
Ganz easy weitere bürokratische Hürden nehmen mit diesen Relocation-Dienstleistungen
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