Steuerklasse ändern für Expats und Ehepaare aus dem Ausland
Relocation für Familien: Steuerklasse ändern für monatlich mehr Netto vom Brutto
Für Familien, die nach Deutschland umziehen, gibt es vieles zu Bedenken, z.B. die Suche nach einer familiengerechten Wohnung und einer Schule, bzw. einer Kindertagesstätte. Finanziell sollte man sich um das Kindergeld kümmern – und Familien mit einem Hauptverdiener profitieren von der Änderung der Steuerklassse. Die Steuerklasse wird bei der Anmeldung für Ehepaare automatisch vergeben und kann auf Antrag beim Finanzamt geändert werden. Bei komplexeren Steuerfragen helfen wir Ihnen in unserem Netzwerk auch gern weiter.
Viele Eheleute können die Steuerklasse ändern und haben dann Monat für Monat mehr Netto auf der Hand. Die bei der Anmeldung automatisch vergebene Steuerklassemkombination 4/4 ist oft nicht optimal und wird den tatsächlichen Umständen nicht gerecht. Vor allem Ehegatten mit unterschiedlichen Einkommen profitieren wenig von der automatischen Eingruppierung in die Steuerklasse 4 und 4, die auch für Expatriates auf Entsendung der gesetzliche Regelfall ist.
Oft bietet sich dann ein Steuerklassenwechsel an, der beim Finanzamt auf Antrag durchgeführt werden kann. Wer sich darum nicht selbst kümmern will, kann dies in Vollmacht von uns erledigen lassen, ebenso wie eine ganze Fülle weiterer Unterstützungsdienste auf dem Weg nach Deutschland für das Einleben und Settling-in.
Anders Consulting bietet Ihnen als Fachkraft aus dem Ausland und Expatriate auch einen Basis-Service für Steuern und Steuerberatung für den Einstieg in steuerliche Gestaltungsmöglichekeiten. Der Serive wird durch Steuerberater durchgeführt. Anders Consulting erbringt im Rahmen seiner Tätigkeit keine Rechtsdienstleistungen.
Verheiratete Expats und Arbeitnehmer aus dem Ausland ohne Sprachkenntnisse und mit einem Hauptverdiener ersparen sich Frust und Ärger, wenn sie mit der Service-Liste von Anders Consulting einen Dienstleister zum Finanzamt gehen lassen, um die Steuerklasse zu ändern:
Service-Liste Steuerklasse ändern
Festpreis 100,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Steuerklasse 3 und 5 bringen mehr Geld auf der Hand für Alleinverdiener-Familien
„Um es gleich vorweg zu sagen: Wir sind keine Steuerberater. Natürlich können wir Ihnen als Expat oder Fachkraft aus dem Ausland im Rahmen Ihrer Relocation nach Deutschland die Lohnsteuerklassen und die Auswirkungen eines Wechsels während Ihrer Entsendung erläutern, aber eine Steuerberatung können und dürfen wir nicht durchführen. Dafür haben wir aber Steuer-Experten, die wir Ihnen las Privater oder Unternehmen gern an die Seite stellen.
Gern vermitteln wir Ihnen einen Termin bei einem versierten Steuerberater, insbesondere dann, wenn neben der Frage der Lonhsteuerklassen andere steuerrelevante Tatbestände vorliegen wie z.B. verschiedene Einkunftsarten, Einkünfte im Steuerausland, Immobilienbesitz, Beteiligungen, Selbständigkeit u. dergl.
Kommen Sie aus dem Ausland, sollte der steuerliche Berater gut Englisch sprechen, damit Sie auch alles verstehen. Die Steuergesetzgebung in der Bundesrepublik gehört nicht eben zu den unbürokratischen in der Welt. Und wer will dem Staat aus purer Unwissenheit schon etwas schenken?
Und ein wichtiger Tipp: Wenn Ihnen nach der ersten Anmeldung ein Brief mit der Steuer-ID ins Haus flattert, nicht einfach ignorieren. Die Steuer-ID braucht Ihr Arbeitgeber für die Lohnabrechnung mit Ihren persönlichen ELStAM-Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Er zieht Ihnen andernfalls zu viel Geld ab, das Sie nie wiedersehen.
Und wenn wir schon mal dabei sind, könnten wir uns für Ihre Familie ja auch gleich um die Schul- und Kindergartensuche, den Antrag auf Kindergeld und den Termin für Ihren Partner beim Arbeitsamt kümmern, damit dieser in Deutschland wieder in die Arbeitswelt eintreten kann. You´ve got a Friend in Germany!“
Downloads zum Thema Steuerklassen und Finanzamt in Deutschland
Kurzeinführung in die Steuerklassen in Deutschland
Steuerklasse 1: Ledige und geschiedene Arbeitnehmer ohne Kinder. Vorsicht: Eingetragene Lebenspartnerschaften wie z.B. in Frankreich, werden in Deutschland nicht anerkannt. Beide Partner erhalten Steuerklasse 1
Steuerklasse 2: Ledige und geschiedene Arbeitnehmer, die Alleinerziehende mit mindestens einem Kind sind, wenn das Kind beim Arbeitnehmer gemeldet ist. Ein typisches Merkmal für die Klasse 2 ist, dass dem Arbeitnehmer ein Freibetrag für Kinder oder Kindergeld zusteht
Steuerklasse 3: Wird auf Antrag an verheiratete Arbeitnehmer vergeben, wenn beide Ehegatten im Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben. Der Ehegatte bezieht keinen Arbeitslohn oder ist in Steuerklasse 5 eingereiht
Steuerklasse 4: Verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen, in Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben. Wird bei der Anmeldung von Verheirateten automatisch vergeben. Der gesetzliche Normalfall für Verheiratete
Steuerklasse 5: Wenn einer der Ehegatten in Steuerklasse 3 eingereiht wird, wechselt der andere von der Steuerklasse 4 in die Steuerklasse 5
Steuerklasse 6: Wer nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezieht, wird für die Einbehaltung der Lohnsteuer aus den weiteren Dienstverhältnissen in die Steuerklasse 6 eingereiht
Tipp: Ist einer der Ehegatten der Hauptverdiener, lohnt sich der Wechsel in die Kombination der Steuerklassen 3 / 5 statt 4 / 4. Dies ist i.d.R. der Fall, wenn einer der Ehegatten mindestens sechzig Prozent des gemeinsamen Einkommens erzielt. Aber Vorsicht: Es kann zu Nachzahlungen kommen, weil zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde. Daher besteht bei der Kombination 3 / 5 die Pflicht zur jährlichen Abgabe einer Einkommenssteuererklärung für die Ehegatten
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Sommer 2020
Kunden, die sich längerfristig niederlassen wollen, fragen auch nach
Foto: (c) Anders Consulting Relocation Service