Krankenversicherung mit Mitgliedschafts-Bestätigung für qualifizierte Arbeitnehmer aus dem Ausland

Krankenversicherung mit Mitgliedschafts-Bestätigung für qualifizierte Arbeitnehmer aus dem Ausland

Schnell eine Krankenversicherung finden und Mitglied werden – speziell für das Visaverfahren

Wer als Ausländer in Deutschland einer Beschäftigung bei einem inländischen Arbeitgeber nachgeht, also nicht durch Entsendung in Deutschland arbeitet, der ist in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, es sei denn er verdient über der Beitragsbemessungsgrenze, dann kann er sich freiwillig versichern. Eine Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse spielt bei der Beantragung des Visums und des Aufenthaltstitels eine wichtige Rolle.

Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, für den kommt auch eine private Krankenversicherung in Frage. Für qualifizierte Arbeitnehmer und Fachkräfte ist der Start in gesetzlichen Krankenversicherung jedoch meistens vorteilhafter. Entscheidet man sich  für eine gesetzliche Krankenversicherung wie die Techniker oder die Barmer, ist man dort freiwillig versichert. Alle anderen sind pflichtversichert. Eine spezielle Krankenversicherung für Ausländer gibt es hierzulande nicht. Expats, die nach Deutschland entsendet werden, können sich regelmäßig nicht in der GKV versichern. Sie benötigen eine private Krankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000,00 Euro.

Ausländer, egal ob aus der EU oder aus Drittstaaten, stellen bereits vor Arbeitsbeginn den Antrag auf Mitgliedschaft in einer Kasse der GKV, damit der Arbeitgeber vom ersten Arbeitstag an die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abführen kann. Eine Bestätigung über die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung für Nicht-EU-Ausländer ist beim Besuch bei Botschaft für das Visum und der Ausländerbehörde für die Beantragung des Aufenthaltstitels unverzichtbar. In diesem Termin muss der Krankenversicherungsschutz spätestens nachgewiesen werden. Die Krankenversicherungen stellen die entsprechenden Dokumente aus. Wer Mitglied in einer Krankenkassen ist, für den wird automatisch eine Sozialversicherungsnummer erstellt.

In nahezu allen Fällen verlangen schon die Botschaften im Standardverfahren bei der Visabeantragung einen Nachweis über das Bestehen einer deutschen Krankenversicherung für in Deutschland lebende Ausländer. Nach § 2 AufenthG muss der Ausländer – als Teil der sog. Lebensunterhaltssicherung – nachweisen, dass er über ausreichenden Krankheitsschutz verfügt. Solche Nachweise sind vor Einreise und Anmeldung in Deutschland von einer privaten Krankenversicherung schwer zu bekommen, von der GKV hingegen problemlos.

Neben der Krankenkasse muss der Arbeitnehmer aus dem Ausland dem Arbeitgeber seine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) mitteilen, damit dieser das Arbeitsentgelt gemäß der hinterlegten Steuerklasse abrechnen und die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abführen kann. Dieser erhält der Arbeitnehmer automatisch mit der Post an seine Meldeadresse, wenn er seine Anmeldung bei der für seinen Wohnort zuständigen Meldebehörde vorgenommen hat. Diese Steuer-ID, die man sein Leben lang behält, – muss man dem Arbeitgeber unverzüglich nach Erhalt mitteilen.

Wer als Fachkraft oder mit einer Blue Card EU schon einige Jahre in Deutschland lebt, kann sich nach rund 2 Jahren einen Daueraufenthalt sichern. ANDERS CONSULTING Relocation ServiceWie kann man Familienmitglieder kostenlos mitversichern?

Arbeitnehmer, die aus dem Ausland kommen und über Einkommen jenseits der Beitragsbemessungsgrenze verfügen, werden heftig von den privaten Krankenversicherungen umworben, wenn sie sich in Deutschland versichern möchten. Davon ist nicht grundsätzlich abzuraten, aber zum einen sind Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen nicht wie bei der GKV beitragsfrei mitversichert (Familienversicherung nach § 10 SGB V) und zum anderen ist die Beitragsentwicklung in der Zukunft und mit steigendem Alter mit Risiken behaftet.

Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist praktisch nur bei sinkendem Einkommen möglich und ab einem Alter von 55 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Insofern ist meistens eine private Zusatzversicherung das probate Mittel, einen Versicherungsschutz über den Rahmen der GKV hinaus zu erwerben.

Wer im Rahmen des Antrags für einen Aufenthaltstitel als Spezialist oder mit der Blauen Karte EU bei der Krankenkasse, die er sich ausgesucht hat, einen Mitgliedschaftsantrag stellt, der muss, soweit er Familienangehörige mitversichern will, Heirats- und Geburtsurkunden sowie die zusätzlichen Antragsunterlagen zur Familienversicherung beifügen. Mitversicherte dürfen über kein eigenes Einkommen über 505,00 Euro (2024) verfügen. Alle auf diese Weise versicherten Personen erhalten eine eigene Gesundheitskarte.

Anders Consulting meldet Sie auf Wunsch bei jeder Krankenkasse an. Aktuell können wir speziell die Angebote der Barmer und der Technischen Krankenkasse empfehlen, die besondere Serviceleistungen für Fachkräfte aus dem Ausland anbieten. Hier innerhalb 24 Stunden eine Versicherungsbestätigung erhalten (Barmer).

Ihr Krankenversicherunsg-Glossar

Basistarif: Private Krankenkassen müssen einen Basistarif anbieten, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht. Damit sollen Versicherte, die nicht in die GKV können, eine Versicherungsalternative bekommen, die dem Tarif der GKV entspricht.

Beitragsbemessungsgrenze: Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welcher Höhe das Einkommen für Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen wird. Sie liegt bei 62.100,00 Euro. Wer noch mehr verdient, nämlich 69.300,00 Euro (2024), kann in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln oder freiwillig in der GKV bleiben.

Bindungsfrist: Versicherte müssen sich für 12 Monate an eine Krankenkasse binden. Danach kann man mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende kündigen und wechseln.

Ersatzkassen: Eine Gattung innerhalb der GKV, in der man als Mitglied auch ein Wahlrecht hat, z.B. die Barmer, die HEK, die HKK, die Hamburg Münchener Ersatzkasse, die HZK, die KEH, die KKH, die GEK und die Techniker Krankenkasse TK.

Gebührenordnung: Die von der KV zugelassenen Ärzte müssen sich an eine einheitliche Gebührenordnung halten. Privatärzte können davon abweichende Honorare vereinbaren. In der Gebührenordnung kann man also sehen, was man nach dem Kostenerstattungsprinzip von der Kasse bekommt, wenn man Selbstzahler sein möchte.

Gesundsheitsfonds: Alle Einnahmen der GKV werden im Gesundheitsfonds gesammelt. Die Kassen bekommen zur Erbringung der Leistungen Mittel aus dem Fonds. Benötigt eine Kasse mehr Geld, muss sie einen Zusatzbeitrag erheben, was eine Kasse für Versicherte unattraktiver macht. In 2022 sind keine Erhöhungen geplant, weil die Bundesregierung die gesamte Sozialabgabenlast auf nicht mehr als 40% des Bruttolohn gedeckelt hat.

GKV: Zu den gesetzlichen Krankenkassen gehören Allgemeinen Ortskrankenkassen, die Betriebs- und Innungskrankenkassen, Landwirtschaftliche Kassen, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Ersatzkassen.

Hausarzt: Versicherte suchen in der hausarztzentrierten Versorgung immer zuerst den Hausarzt auf, um die Behandlung zu koordinieren und ggf. an Fachärzte oder Kliniken überwiesen zu werden.

Heil- und Kostenplan: In der zahnärztlichen Versorgung muss man, um Leistungen der GKV zu bekommen, einen Kostenvoranschlag einholen. In diesem legt der behandelnde Zahnarzt detailliert die Leistungen und Kosten dar.

IGeL: Außerhalb der Leistungen der GKV oder des individuellen Wahltarifs bieten Ärzte den Versicherten sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an, die der Patient aus eigener Tasche zahlen muss. Der Arzt muss darauf hinweisen, dass hier zusätzliche Kosten entstehen. Typische IGeL sind die professionelle Zahnreinigung oder die Magnetfeldtherapie.

Kassenärztliche Vereinigung (KV): Die KV sind nach Bundesländern aufgeteilt und erteilen Ärzten die Zulassung, die ambulante Versorgung von GKV-Patienten zu versorgen. Sie vertritt die Interessen der Kassenärzte und verhandelt die Behandlungshonorare.

Kostenerstattungsprinzip: Normalerweise legt der GKV-Versicherte seine Gesundheitskarte vor und der Arzt und die KV rechnen miteinander ab. Jedoch kann man als Versicherter auch Kostenerstattung vereinbaren: Dann muss man die Leistungen vorfinanzieren und rechnet mit der Kasse später ab. Versicherte mit privater Zusatzversicherung wählen gern diese Alternative. Das Gegenstück bildet das Sachleistungsprinzip, bei dem der Patient nichts von der Abrechnung im Hintergrund mitbekommt. Das Wirtschaftlichkeitsprinzip bleibt jedoch bei der Kostenerstattung stets erhalten, d.h. die Kasse zahlt nicht mehr als beim Sachleistungsprinzip.

Krankengeld: Anspruchsberechtigte Mitglieder erhalten bei Arbeitsunfähigkeit 70% des entgangenen Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze als vorgeschriebene Regelleistung. Jedoch beträgt das Krankengeld nie mehr als 90% des entgangenen Nettoeinkommens. Vom Krankengeld sind Beiträge in die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu zahlen.

Krankenversicherungskarte: Meistens Gesundheitskarte genannt, weist nach, dass man in der GKV versichert ist und löste in den 90er Jahren den Krankenschein ab. Sie enthält persönliche Daten und erleichtert die Abrechnung zwischen Arzt und Kasse. Mittlerweile haben schon Krankenkassen als weiteres Element die digitale Patientenakte lanciert oder bereiten dies gerade vor.

PKV: Die private Krankenversicherung steht Freiberuflern, Selbstständigen, Beamten und Beschäftigten offen, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. In der PKV bemessen sich die Beiträge nur nach dem Leistungsumfang, dem Gesundheitszustand und dem Alter des Versicherten. Das Einkommen spielt bei der Berechnung der Beiträge keine Rolle.

Satzungsleistungen: Eine Reihe von Kassen leistet mehr als der gesetzliche Rahmen der GKV vorschreibt. Dies ist jeweils in der Satzung der Kasse verankert, z.B. ambulante Vorsorgekuren, höhere Zuschüsse zur Rehabilitation oder die Finanzierung von alternativen Heilmethoden. Versicherte sollten sich genau anschauen, ob und welche Satzungsleistungen eine Kasse ohne Zusatzbeitrag anbietet.

Versicherungspflicht: Jeder Bundesbürger oder in Deutschland Lebende muss eine Krankenversicherung haben. Dies gilt auch für in Deutschland gemeldete Ausländer, d.h. auch Fachkräfte, Hochqualifizierte und Selbständige. Es gibt eine Einkommensgrenze, ab der man eine eigene Mitgliedschaft in einer Kasse erwerben muss und z.B. nicht kostenlos und beitragsfrei als Familienmitglied mitversichert ist.

Wahltarife: Viele Kassen bieten an, dass man einen Selbstbehalt vereinbart, um Beiträge zu sparen. Aber auch Zusatzleistungen wie Zahnersatz oder spezielle Krankenhausbehandlung werden angeboten.

Wirtschaftlichkeitsprinzip: Die GKV übernimmt nur Leistungen, die ausreichend und zweckmäßig sind und das Notwendige nicht überschreiten. Trotzdem sind die Leistungen für eine Pflichtversicherung im internationalen Vergleich gut. Viele Ausländer sind daher mit der GKV vollkommen zufrieden.

Das haben Sie sich verdient: Die besten Relocation-Services auf Ihrem Weg nach Berlin. ANDERS CONSULTING Relocation Service Berlin

Da staunen Sie: So einfach und schnell geht Krankenkasse

„Wir machen das Thema Krankenkasse für ausländische Fachkräfte, Pflegekräfte und Hochqualifizierte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer total einfach. Wir beschaffen praktisch über Nacht die Bestätigung der Mitgliedschaft in der GKV, z.B. bei der TK oder der Barmer schon vor dem Botschaftstermin für die Visabeantragung, damit diese dort das Verfahren beschleunigend vorgelegt werden kann. 

Aus unserer Sicht sind die Themen Aufenthaltstitel und Sozialversicherung relativ transparent und auch bei Inanspruchnahme eines Relocation-Services gar nicht mal teuer:

Beantragung und Beschaffung Arbeitserlaubnis + Botschaftstermin vorbereiten + Beantragung des langfristigen Aufenthaltstitels + Anmeldung bei der Meldebehörde und bei der Krankenkasse kosten für ein kinderloses Ehepaar aus dem EU-Ausland zusammen 1.335,00 Euro (2024) plus Umsatzsteuer. Können Sie sich vorstellen, wie viel Lauferei und Stress Sie sich sparen oder was ein Anwalt kostet?

Das ist natürlich auch für einen Arbeitgeber durchaus Geld, aber im Vergleich zu den Kosten für das Recruitment fällt es kaum ins Gewicht. Meist sind schon die Flugtickets für die Einreise teurer. Und was ist es wert, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer die bürokratischen Probleme ignorieren können und der Arbeitnehmer irgendwann einfach seinen ersten Tag hat? Und wollen Sie sich wirklich in das seit November 2023 in Schritten bis Juni 2024 in Kraft tretende Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG 2023) einarbeiten? 

Wir arbeiten mit vielen Krankenversicherungs-Partnern zusammen und sind daher nach allen Seiten offen. Besonders flexibel arbeiten wir mit der Barmer und der Techniker Krankenkasse zusammen und holen so das Maximum für unsere Kunden heraus. Natürlich finden die betreuten Fachkräfte bei beiden Partnern englischsprachige Hilfe, wenn mal etwas sein sollte.

Die ausländischen Fachkräfte erhalten bei uns auch Informationen über das deutsche Sozialversicherungssystem und wie es bei uns beim Arzt und im Krankenhaus läuft. Wir sorgen also nicht nur für die Versicherung, sondern auch für den bestmöglichen Start in Fragen der Gesundheit. You’ve got a Friend in Germany!“

Fotos: Anders Consulting Global Relocation Service unter Verwendung von AdobeStock_49233923, AdobeStock_44672210. Anders Consulting erbringt keine Rechtsdienstleistungen.

Wir hören Ihnen zu!

IHR KONTAKT FÜR DEUTSCHLAND UND DIE WELT!

Was können wir für Sie tun?

Official Partner of your life in Germany

Telefon:

+49 (40) 278 78 905
+49 (40) 278 78 906 FAX

Adresse:

ANDERS CONSULTING Global Relocation Service

Aachen | Augsburg | Bergisch Gladbach | Berlin | Bielefeld |Bochum | Bonn | Bottrop | Braunschweig | Bremen | Bremerhaven | Chemnitz | Cottbus | Darmstadt | Dessau-Roßlau  Dortmund | Dresden | Duisburg | Düren | Düsseldorf | Erfurt | Erlangen | Essen | Esslingen am Neckar | Flensburg | Frankfurt am Main | Freiburg im Breisgau | Fürth | Gelsenkirchen | Gera | Gießen | Göttingen | Gütersloh | Hagen | Halle (Saale) | Hamburg | Hamm | Hanau | Hannover | Heidelberg | Heilbronn | Herne | Hildesheim | Ingolstadt | Iserlohn | Jena | Kaiserslautern | Karlsruhe | Kassel | Kiel | Koblenz | Köln | Konstanz | Krefeld | Leipzig | Leverkusen | Lübeck | Ludwigsburg | Ludwigshafen am Rhein | Lünen | Magdeburg | Mainz | Mannheim | Marl | Moers | Mönchengladbach | Mülheim an der Ruhr | München | Münster | Neuss | Nürnberg | Oberhausen | Offenbach am Main | Oldenburg | Osnabrück | Paderborn | Pforzheim | Potsdam | Ratingen | Recklinghausen |Regensburg | Remscheid | Reutlingen | Rostock | Saarbrücken | Salzgitter | Schwerin | Siegen | Solingen | Stuttgart | Trier | Tübingen | Ulm | Villingen-Schwenningen | Wiesbaden | Witten | Wolfsburg | Wuppertal | Würzburg | Zwickau

Zentrale:
Dorotheenstraße 108
22301 Hamburg

Diese Website ist eines der beliebtesten Online-Angebote eines kommerziellen Immigration- und Relocation-Services in Deutschland. Wir haben sie mit größter Sorgfalt entwickelt und pflegen sie ständig. Kompetente Informationen und aktuelle Updates stehen für unseren Anspruch, für unsere Kunden und Partner stehts auf dem neuesten Stand zu sein – und dieses Know-how mit allen Informationssuchenden zu teilen. Falls doch einmal ein Fehler passiert sein sollte, freuen wir uns über Ihre Nachricht und versprechen Ihnen eine umgehende Berichtigung. 

You’ve got a Friend in Germany!