Die Alternative bei langen Wartezeiten bei der Botschaft: Das beschleunigte Fachkräfte-Verfahren

Die Alternative bei langen Wartezeiten bei der Botschaft: Das beschleunigte Fachkräfte-Verfahren

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren: Die Alternative mit Anerkennung und garantiertem Botschaftstermin

Auch nach dem Inkrafttreten des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG 2023) bleibt das beschleunigte Fachkräfteverfahren eine gute Alternative zum Standardverfahren. In der Praxis wird es oft genutzt, wenn die Wartezeiten bei der Botschaft unangemessen lang sind oder wenn die Anerkennung schnell durchgezogen werden soll.

Die berufliche Anerkennung kann auf 8 Wochen verkürzt werden

Anders Consulting arbeitet bei der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2020 und 2023 im beschleunigten Fachkräfteverfahren eng mit den zentralen Ausländerbehörden der Länder und der Bundesagentur für Arbeit und allen anderen Stellen zusammen, die für ein schnelles Anerkennungs- und Visa-Verfahren und einen zeitnahen Arbeitsbeginn von Fachkräften aus Drittstaaten ausschlaggebend sind. Besuchen Sie auch unsere Checkliste für das beschleunigte Fachkräfteverfahren.

Das Besondere am beschleunigte Fachkräfteverfahren: Der Arbeitgeber wird für die von ihm eingestellte Fachkraft in Sachen beruflicher Anerkennung und Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt aktiv. Diese Aufgabe übernimmt sonst der Arbeitnehmer.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2020 und dessen umfangreiche Novellierung in 2023, das eigentlich kein eigenes Gesetz ist, sondern zahlreiche Änderungen im Aufenthaltsgesetz und der Beschäftigungsverordnung umfaßt. Ziel ist eine Entlastung beim aktuellen Fachkräftemangel, der Unternehmen in Deutschland weiter und zunehmend Sorge bereitet.

Schengen-Visa berechtigen nicht zum Arbeiten, sondern sind nur für Besuche und Geschäftsreisen geeignet. Die perfekte Unterstützung, wenn Sie für globale Mitarbeitermobilität auch mit Visaangelegenheiten zu tun haben und unterstützen möchten, ist ANDERS CONSULTING Relocation SeriviceWie sollen die Visaverfahren für qualifizierte Arbeitsmigration insgesamt beschleunigt werden?

Natürlich gibt es auch weiterhin die Möglichkeit, auf dem bisherigen Weg im Standardverfahren, d.h. durch Gang zur Auslandsvertretung den Prozess für die Beantragung eines Visums zur Beschäftigungsaufnahme in Deutschland zu starten, aber eine Verkürzung der Wartezeiten im Standardverfahren ist seit 2021 kaum spürbar eintreten. Das mag 2021 zum einen an Corona gelegen haben, das eine Delle in der qualifizierten Zuwanderung hinterlassen hat: So kamen nur um die 40.000 Fachkräfte statt über 60.000 in der Vor-Corona-Zeit. Mittlerweile ist die Zahl wieder erheblich gestiegen, d.h. die Botschaften haben also gut zu tun.

Die Bundesregierung hatte 2021 durch die Schaffung einer neuen Bundesbehörde, des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA), die Voraussetzungen geschaffen, dass es bei den deutschen Botschaften fixer zugehen sollte. Für das Bundesamt ist die Beschleunigung der Visaverfahren aber nur eine sekundäre Aufgabe und bis spürbare Effekte eintreten, kann es durchaus einige Zeit dauern, denn das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten mit Sitz in Brandenburg an der Havel hat 2023 rund 500 Mitarbeiter, aber auch noch viele Andere Aufgaben. Die Abteilung Visa besteht aus den vier Regionalreferaten für Asien (AS), Afrika und Lateinamerika (AF), Osteuropa und Westbalkan (OW) sowie Türkei und Nah-/Mittelost (TN), und den Referaten für Pflege- und Gesundheitsberufe (PG) sowie Familienzusammenführung zu Schutzberechtigten (FZ).

Gastartikel Katrine Hütterer von Team Huetterer – Familien & Expat CoachingWer beim beschleunigten Fachkräfte-Verfahren eine Relocation-Agentur einschaltet, kann sich beruhigt zurücklehnen

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann nur genutzt werden, wenn der Arbeitgeber eine entsprechende Bevollmächtigung des ausländischen Arbeitnehmers vorweisen kann. Anders Consulting muss als Relocation-Service sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber bevollmächtigt werden, um tätig werden zu dürfen. Das gleiche gilt für Anwälte.

Der Arbeitgeber muss zudem, wenn er das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen will, zuvor eine entsprechende persönlich Beratung durch die zuständige Ausländerbehörde absolvieren. Hier werden insbesondere die Verpflichtungen, die der Arbeitgeber eingeht, noch einmal explizit besprochen. Niemand soll leichtfertig entsprechenden Anträge stellen, ohne die Konsequenzen vor allem bei der Anerkennung der Gleichwertigkeit zu kennen. Ist eine Relocation-Agentur eingeschaltet, kann die Beratung des Arbeitgebers entfallen.

Keine Änderung erfährt das grundsätzliche Erfordernis, dass Fachkräfte aus Drittstaaten einen Aufenthaltstitel benötigen. Dieser ist bei der Einreise ein Visum in Papierform, das nach Einreise und vor seinem Auslaufen durch einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) im Kartenformat ersetzt wird, manchmal auch durch eine Fiktionsbescheinigung. Die Herstellung des eAT bei der Bundesdruckerei in Berlin dauert ungefähr 4 bis 6 Wochen.

Um die umständliche und zeitraubende Beantragung einer Fiktionsbescheinigung bei Auslaufen des Visums vor Erhalt des eAT zu vermeiden, ist daher eine zügige Einreise und ein zeitnaher Termin bei der Ausländerbehörde für die Beantragung des eAT zu empfehlen. 2023 gehen jedoch viele Auslandsvertretungen dazu über, die Visa auf ein Jahr auszustellen, was den Druck etwas von den Ausländerbehörden nimmt.

Kunden von Anders Consulting genießen eine entsprechende Planung und Betreuung, so dass keine prozessualen Probleme auftauchen. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist auch für den Familiennachzug offen, wenn innerhalb von 6 Monaten die entsprechenden Anträge gestellt werden.

ANDERS CONSULTING Relocation Service plädiert für die qualifizierte Zuwanderung wie sie mittels der Blauen Karte EU sehr gut funktioniert. Die Politik soll die Finger davon lassenBerufliche Anerkennung in 8 Wochen – so verspricht es das Gesetz

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren zeichnet sich durch einen speziellen Ablauf und besondere Fristen aus. Es soll das Verfahren zur Beschäftigung von Drittstaatlern in gewerblichen und akademischen Berufen auf Basis des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG 2023) vereinfachen und beschleunigen. Arbeitgeber sollten bedenken, dass trotzdem gleichwertige Konditionen, insbesondere Gehalt und Arbeitsstandards eingehalten werden müssen, dass der Bewerber Deutschkenntnisse und einen anerkannten – oder wenigstens teilanerkannten – Berufs- oder Hochschulabschluss braucht. Das neue Gesetz ist also trotz Wegfall der Vorrangprüfung kein „Lohn-Dumping-Gesetz“ für billige Arbeitskräfte aus Drittstaaten. Weitere Kosten und Risiken sind zu beachten.

Neu ist, dass die zentralen Ausländerbehörden der Länder an die vorgesehenen Bearbeitungsfristen gebunden sind. So ist die Anerkennung durch die Ausländerbehörde bei den Anerkennungsstellen über die ZSBA auf maximal 8 Wochen beschränkt. Diese Frist kann einmalig und angemessen verlängert werden, wenn z.B. eine besonders aufwändige Prüfung vorliegt. Dies ist aber jeweils zu begründen.

Für die berufliche Anerkennung werden mindestens die folgenden Unterlagen verlangt, wobei der beglaubigte Abschluss (Beglaubigung oder Apostille) in der Originalsprache und in deutscher Übersetzung eingereicht werden muss. Kopien reichen, denn die Originale werden erst später von der Botschaft auf Echtheit überprüft:

  • Nachweise zur Berufsqualifikation (Ausbildungszeugnisse, Gesellenbriefe, andere Nachweise zur beruflichen Qualifikation) oder
  • Studienqualifikation bei akademischen Fachkräften (Abschlussurkunden, Studieninhalte)
  • Nachweis über erlangte Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse und dergl.)
  • Vollständiger und aktueller beruflicher Lebenslauf
  • Interne Stellenbeschreibung und Arbeitsvertrag oder Entwurf zur Vergleichbarkeitsprüfung
  • Nachweise zum Sprachniveau der Fachkraft
  • Farbige Passkopie

Besuchen Sie unsere Checkliste für eine detaillierte Aufstellung.

ANDERS CONSULTING Relocation Service präsentiert: Aufenthaltstitel, Antrag auf Arbeitsgenehmigung, Visum, Konsulat, Botschaft, Termin, Visum Deutschland, Arbeitsvisum DeutschlandDas Tempo hat seinen Preis: Mindestens 411,00 Euro werden für das beschleunigte Fachkräfte-Verfahren fällig

Wird das Verfahren der beruflichen Anerkennung erfolgreich abgeschlossen, kontaktiert die zentrale Ausländerbehörde des jeweiligen Bundeslandes die entsprechende Botschaft und übermittelt der Auslandsvertretung, welche Unterlagen den Bescheiden bereits zu Grunde liegen. Der Arbeitgeber wird parallel informiert.

Und nun greifen zwei weitere feste Fristen: Die Botschaft muss bei Vorlage der sogenannten Vorabzustimmung, die die Ausländerbehörde ausgestellt hat, innerhalb von drei Wochen die ausländische Fachkraft zu einem Termin einladen, in dem die Echtheit der vorgelegten Dokumente und Urkunden geprüft wird. In noch einmal 3 Wochen soll das Visum erteilt werden. Der Auslandsvertretung bleiben so insgesamt nur 6 Wochen Bearbeitungszeit. Wenn also alles glatt läuft, dauert es bis zur Visumerteilung und damit der möglichen Einreise ab Einreichung des Antrages gerade einmal 15 Wochen!

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kostet 411,00 Euro, die als Verwaltungsgebühr erhoben werden. Die Kosten für den Relocation-Service kommen dann laut unserer Preisliste noch dazu. Im Familiennachzug sind pro Person noch einmal 411,00 Euro fällig, wobei sich sich die Gebühr bei Minderjährigen halbiert. Es können aber weitere Gebühren und Kosten im Rahmen der beruflichen Anerkennung von ausländischen Qualifikationen anfallen, z.B. für Übersetzungen und die Anerkennung ausländischer Studiengänge und Hochschulen durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) und die Aufnahme in anabin.

Anders Consulting präsentiert: Aufenthaltstitel, Aufenthaltstitel verlängern, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis Deutschland, Aufenthaltsbewilligung, Global RelocationSie haben die Wahl: Standard-Verfahren und Fachkräfte-Verfahren schließen einander aus

Kommt es zu einem negativen Bescheid der Anerkennungsstelle oder der Agentur für Arbeit – und damit keiner Vorabzustimmung – ist das nicht das endgültige Aus. Die Beteiligten klären in einem Beratungsgespräch, wie das jeweilige Problem gelöst werden kann oder ob eventuell ein Zweckwechsel die Lösung sein kann, z.B. ein Visum zum Aufenthalt in Deutschland für die Erlangung einer beruflichen Anerkennung. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, kann man nämlich ein Visum bekommen, um die berufliche Anerkennung in Deutschland zu betreiben, z.B. Anpassungsmaßnahmen zu durchlaufen und einen Gleichwertigkeitsbescheid zu erhalten. Alternativ kann eine Kenntnisprüfung abgelegt werden. Allein und ohne Hilfe können Kandidaten das aber sprachlich und fachlich kaum bewältigen.

Eine parallele Beantragung im Standardverfahren bei der Botschaft und gleichzeitig im beschleunigten Fachkräfteverfahren ist nicht möglich. Fachkräfte, die bereits im Standardverfahren über die Botschaft Ihren Visumantrag gestartet haben, können nicht durch Ihren Arbeitgeber gleichzeitig noch einmal im beschleunigten Fachkräfteverfahren einen Antrag stellen. Der Arbeitnehmer im Fachkräfteverfahren muss daher eine entsprechende Erklärung abgeben.

Relocation-Starter: Beantragung der Arbeitserlaubnis bei der Agentur für Arbeit ANDERS CONSULTING Relocation ServiceDie berufliche Anerkennung kann auch vorab für noch unbenannte Arbeitnehmer bestätigt werden

Wer als Arbeitgeber vorab eine berufliche Anerkennung für eine noch unbenannte Fachkraft, z.B. für Pflegekräfte, einholen möchte, kann das tun. Jedoch ist dann die Einhaltung der Frist von 8 Wochen nicht garantiert wie im beschleunigten Fachkräfteverfahren. Wie bei der bisher schon üblichen Vorabanfrage für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, erhält der Arbeitgeber dann eine entsprechende, bindende Auskunft, die 6 Monate gültig ist. Dies kann dann vorteilhaft sein, wenn man mit diesem Dokument ins Standardverfahren einsteigen möchte, z.B. weil ein Termin bei der deutschen Botschaft in weniger als 15 Wochen schon gebucht ist.

Im Standardverfahren haben die Ausländerbehörden keinerlei Möglichkeiten, beschleunigend einzugreifen. Da die Wartezeiten bei den deutschen Auslandsvertretungen für die Beantragung eines D-Visums nach wie vor sehr lang sein können, sollte bei jeder Beschäftigung einer Fachkraft zuerst immer geprüft werden, ob das beschleunigte Fachkräfteverfahren nicht bessere Ergebnisse liefert. Das kann aber auch stark von der Leistungsfähigkeit der jeweiligen zentralen Ausländerbehörde des Bundeslandes abhängen.

Beauftragen Sie Anders Consulting mit der Einholung einer Arbeitserlaubnis und der Unterstützung beim Antrag auf ein Arbeitsvisum , so werden bei längeren Wartezeiten im Standardverfahren, automatisch die Alternativen geprüft und den beteiligten Parteien Alternativen vorgeschlagen, z.B. eben das beschleunigte Fachkräfteverfahren.

Servicebeschreibung: Beantragung und Beschaffung einer Arbeitserlaubnis, Pre-Check Blaue Karte EU, Botschaftstermin und Visaantrag vorbereiten (ohne Terminbuchung bei BLS, TLS, Visametric, VFS Global*): 625,00 Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer. Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren fällt das gleiche Honorar an.

Den Arbeitsbeginn neu eingestellter Fachkräfte aus Drittstaaten auf wenige Monate verkürzen - nutzen Sie die Immigration-Services von ANDERS CONSULTING Relocation ServiceAuch die Agentur für Arbeit kann weiter vorab zustimmen – das spart weitere Zeit

Liegt eine Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses oder akademischen Grades bereits vor, kann eine Vorabzustimmung der Agentur für Arbeit für den Zugang zu Arbeitsmarkt eingeholt werden, die z.B. auch im Standardverfahren die Dauer der Visabearbeitung in der Auslandsvertretung meist auf 2 bis 3 Wochen reduziert. Die Zustimmung ist auch besser bekannt als Arbeitserlaubnis. Dazu müssen wie z.B. bei der Vorabfrage für die Blaue Karte EU die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:

  • Ausgefülltes Formular Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung und Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • Vollmacht durch den Arbeitgeber, wenn ein Relocation-Service den Antrag stellt
  • Ergebnis der Prüfung durch die Berufs-Anerkennungsstellen, anabin-Auszug bzw. Nachweis der Studienanerkennung durch die ZAB
  • Arbeitsvertrag, Arbeitsvertragsentwurf oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
  • Interne Stellenbeschreibung mit Qualifikationsanforderung für die Arbeitsstelle
  • Farbige Passkopie

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Die Aussichten für Deutschland: Aufheiterungen und frischer Wind

„Bestimmt wird es eine ganze Zeit brauchen, bis alles bei der Exekution des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes  (FEG 2023) klappt und so gut ineinander greift bis tatsächlich mehr qualifizierte Fachkräfte kommen können. Die personelle Ausstattung der Auslandsvertretungen und Ausländerbörden ist nach wie vor kaum ausreichend, aber (fast) überall geben sich die Sachbearbeiter große Mühe. Am meisten Lob verdient die Agentur für Arbeit: Deren Services sind schnell, zuverlässig und gut. 

Es ist auch weiterhin keine Revolution zu erwarten, aber schlaue Arbeitgeber können das beschleunigte Fachkräfteverfahren intelligent nutzen, vor allem, wenn Sie wiederholt Fachkräfte mit gleicher Qualifikation aus den gleichen Drittstaaten einstellen, wie das zum Beispiel bei Kliniken und Pflegekräften der Fall ist.

Zusammen mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz  (FEG 2023) könnte es Deutschland nun tatsächlich gelingen, die Lücken bei qualifizierten Arbeitskräften zu schließen. So sollen nun endlich auch all die fehlenden Berufskraftfahrer, Monteure für Solaranlagen, medizinische Fachangestellte, Bauberufe sowie Berufe in der Kinderbetreuung oder Kraftfahrzeugtechnik nach Deutschland gelangen. Auf Ebene der Spezialisten und Experten kommen etwa Apotheker, Architekten oder Berufe im IT Bereich hinzu.

Wir nehmen die Herausforderung an. You´ve got a Friend in Germany!“

Kleine Fotos: (c) Anders Consulting Relocation Service. Aufmacherfoto: (c) Anders Consulting Relocation Service unter Verwendung von Adobe Stock: #248666196

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