Fachkräfte-Express: Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Jetzt machen wir dem Fachkräftemangel Beine - Fachkräfte aus Drittstaaten in wenigen Monaten nach Deutschland holen
Die berufliche Anerkennung wird auf 8 Wochen verkürzt
Anders Consulting arbeitet bei der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im beschleunigten Fachkräfteverfahren eng mit den zentralen Ausländerbehörden der Länder und der Bundesagentur für Arbeit und allen anderen Stellen zusammen, die für ein schnelles Anerkennungs- und Visa-Verfahren und einen zeitnahen Arbeitsbeginn von Fachkräften aus Drittstaaten ausschlaggebend sind. Besuchen Sie auch unsere Checkliste für das beschleunigte Fachkräfteverfahren.
Im Vordergrund steht das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren, bei dem der Arbeitgeber für die von ihm eingestellte Fachkraft in Sachen beruflicher Anerkennung und Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt aktiv werden und das Verfahren entscheidend vorantreiben kann. Das Fachkräfteverfahren ist Teil des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, das eigentlich kein eigenes Gesetz ist, sondern Änderungen im Aufenthaltsgesetz und der Beschäftigungsverordnung bestimmt. Ziel ist eine Entlastung beim aktuellen Fachkräftemangel, der Unternehmen trotz Corona in Deutschland zunehmend Sorge bereitet.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren vs Standardverfahren
Natürlich gibt es auch weiterhin die Möglichkeit, auf dem bisherigen Weg im Standardverfahren, d.h. durch Gang zur Auslandsvertretung den Prozess für die Beantragung eines Visums zur Beschäftigungsaufnahme in Deutschland zu starten, aber eine Verkürzung der Wartezeiten wird kurz- und mittelfristig mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht eintreten.
Die Bundesregierung hat durch die Schaffung einer neuen Bundesbehörde, des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten, die Voraussetzungen geschaffen, damit es auf den deutschen Botschaften ab 2021 hoffentlich fixer geht. Für das Bundesamt ist die Beschleunigung der Visaverfahren aber nur eine sekundäre Aufgabe und bis spürbare Effekte eintreten, kann es durchaus einige Zeit dauern, denn das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten mit Sitz in Brandenburg an der Havel soll seine Tätigkeit mit erst einmal 350 Planstellen erst Anfang 2021 aufnehmen.
Jetzt kann der Arbeitgeber das Verfahren auslösen und auf Trapp halten
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann nur genutzt werden, wenn der Arbeitgeber eine entsprechende Bevollmächtigung des ausländischen Arbeitnehmers vorweisen kann. Anders Consulting muss als Relocation-Service sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber bevollmächtigt werden, um tätig werden zu können. Das gleiche gilt für Anwälte. Der Arbeitgeber muss zudem, wenn er das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen will, zuvor eine entsprechende persönlich Beratung durch die zuständige Ausländerbehörde absolvieren. Hier werden insbesondere die Verpflichtungen, die der Arbeitgeber eingeht, noch einmal explizit besprochen. Niemand soll leichtfertig entsprechenden Anträge stellen, ohne die Konsequenzen vor allem bei der Anerkennung der Gleichwertigkeit zu kennen.
Keine Änderung erfährt das grundsätzliche Erfordernis, dass Fachkräfte aus Drittstaaten einen Aufenthaltstitel benötigen. Dieser ist bei der Einreise ein Visum in Papierform, das nach Einreise und vor seinem Auslaufen durch einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) im Kartenformat ersetzt wird, manchmal auch durch eine Fiktionsbescheinigung. Die Herstellung des eAT dauert ungefähr 4 bis 6 Wochen.
Um die umständliche und zeitraubende Beantragung einer Fiktionsbescheinigung bei Auslaufen des Visums vor Erhalt des eAT zu vermeiden, ist daher eine zügige Einreise und ein zeitnaher Termin bei der Ausländerbehörde für die Beantragung des eAT zu empfehlen. Kunden von Anders Consulting genießen eine entsprechende Planung und Betreuung, so dass keine prozessualen Probleme auftauchen. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist auch für den Familiennachzug offen, wenn innerhalb von 6 Monaten die entsprechenden Anträge gestellt werden.
Berufliche Anerkennung in 8 Wochen verspricht das Gesetz
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren zeichnet sich durch einen speziellen Ablauf und besondere Fristen aus. Es soll das Verfahren zur Beschäftigung von Drittstaatlern in gewerblichen und akademischen Berufen vereinfachen und beschleunigen. Arbeitgeber sollten bedenken, dass trotzdem gleichwertige Konditionen, insbesondere Gehalt und Arbeitsstandards eingehalten werden müssen, dass der Bewerber Deutschkenntnisse und einen anerkannten – oder wenigstens teilanerkannten – Berufs- oder Hochschulabschluss braucht. Das neue Gesetz ist also trotz Wegfall der Vorrangprüfung kein „Lohn-Dumping-Gesetz“ für billige Arbeitskräfte aus Drittstaaten. Weitere Kosten und Risiken sind zu beachten.
Neu ist, dass die zentralen Ausländerbehörden der Länder an die vorgesehenen Bearbeitungsfristen gebunden sind. So ist die Anerkennung durch die Ausländerbehörde bei den Anerkennungsstellen über die ZSBA auf maximal 8 Wochen beschränkt. Diese Frist kann einmalig und angemessen verlängert werden, wenn z.B. eine besonders aufwändige Prüfung vorliegt. Dies ist aber jeweils zu begründen.
Für die berufliche Anerkennung werden mindestens die folgenden Unterlagen verlangt, wobei der beglaubigte Abschluss (Beglaubigung oder Apostille) in der Originalsprache und in deutscher Übersetzung eingereicht werden muss. Kopien reichen, denn die Originale werden erst später von der Botschaft auf Echtheit überprüft:
- Nachweise zur Berufsqualifikation (Ausbildungszeugnisse, Gesellenbriefe, andere Nachweise zur beruflichen Qualifikation) oder
- Studienqualifikation bei akademischen Fachkräften (Abschlussurkunden, Studieninhalte)
- Nachweis über erlangte Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse und dergl.)
- Vollständiger und aktueller beruflicher Lebenslauf
- Interne Stellenbeschreibung und Arbeitsvertrag oder Entwurf zur Vergleichbarkeitsprüfung
- Nachweise zum Sprachniveau der Fachkraft, in der Regel B1-Zertifikat
- Farbige Passkopie
Besuchen Sie unsere Checkliste für eine detaillierte Aufstellung.
Es muss immer erst anders werden, bevor es besser wird
„Bestimmt wird es eine ganze Zeit brauchen, bis alles bei der Exekution des neuen Gesetzes klappt und so gut ineinander greift bis tatsächlich Durchlaufzeiten von 15 Wochen erreicht werden. Manche Behörden und Ressourcen müssen erst noch geschaffen werden, Mitarbeiter geschult und IT-Tools programmiert werden. Das dauert alles seine Zeit.
Es ist keine Revolution zu erwarten, aber schlaue Arbeitgeber können das beschleunigte Fachkräfteverfahren intelligent nutzen, vor allem, wenn Sie wiederholt Fachkräfte mit gleicher Qualifikation aus den gleichen Drittstaaten einstellen, wie das zum Beispiel bei Kliniken und Pflegekräften der Fall ist. Dem Handwerker, der nur eine Fachkraft braucht, wird das Verfahren vermutlich auch weiter zu kompliziert und langwierig erscheinen.
Wer bisher auf die Dienste eines Relocation-Services zurückgriff, damit alles reibungslos klappt, wird das wahrscheinlich auch beim Fachkräfteverfahren tun. Es ist eine Menge Papierkram, bei dem man professionelle Unterstützung gut gebrauchen kann.
Wer von den Möglichkeiten des neuen Gesetzes, die Einwanderung in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen, als Arbeitgeber wirklich profitieren möchte, der kann sich darauf verlassen, dass wir seit dem 1. März 2020 in der Lage sind, unseren Support auf Basis der neuen Grundlagen zu erbringen. Sie können uns immer und alles fragen. You´ve got a Friend in Germany!“
Schnelligkeit hat ihren Preis: 411,00 Euro werden für das beschleunigte Fachkräfteverfahren fällig
Wird das Verfahren der beruflichen Anerkennung erfolgreich abgeschlossen, kontaktiert die zentrale Ausländerbehörde des jeweiligen Bundeslandes die entsprechende Botschaft und übermittelt der Auslandsvertretung, welche Unterlagen den Bescheiden bereits zu Grunde liegen. Der Arbeitgeber wird parallel informiert.
Und nun greifen zwei weitere feste Fristen: Die Botschaft muss innerhalb von drei Wochen die ausländische Fachkraft zu einem Termin einladen, in dem die Echtheit der vorgelegten Dokumente und Urkunden geprüft wird. In noch einmal 3 Wochen soll das Visum erteilt werden. Der Auslandsvertretung bleiben so insgesamt nur 6 Wochen Bearbeitungszeit. Wenn also alles glatt läuft, dauert es bis zur Visumerteilung und damit der möglichen Einreise ab Einreichung des Antrages gerade einmal 15 Wochen!
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kostet 411,00 Euro, die als Verwaltungsgebühr erhoben werden. Die Kosten für den Relocation-Service kommen dann laut unserer Preisliste noch dazu. Im Familiennachzug sind pro Person noch einmal 411,00 Euro fällig, wobei sich sich die Gebühr bei Minderjährigen halbiert. Es können aber weitere Gebühren und Kosten im Rahmen der beruflichen Anerkennung von ausländischen Qualifikationen anfallen, z.B. für Übersetzungen und die Anerkennung ausländischer Studiengänge und Hochschulen durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) und die Aufnahme in anabin.
Standardverfahren und Fachkräfteverfahren schließen einander aus
Kommt es zu einem negativen Bescheid der Anerkennungsstellen oder der Agentur für Arbeit ist das nicht das endgültige Aus. Die Beteiligten klären in einem Beratungsgespräch, wie das jeweilige Problem gelöst werden kann oder ob eventuell ein Zweckwechsel die Lösung sein kann, z.B. ein Visum zum Aufenthalt in Deutschland für die Erlangung einer beruflichen Anerkennung. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, kann man nämlich ein Visum bekommen, um die berufliche Anerkennung in Deutschland zu betreiben, z.B. Anpassungsmaßnahmen zu durchlaufen und einen Gleichwertigkeitsbescheid zu erhalten. Alternativ kann eine Kenntnisprüfung abgelegt werden. Allein und ohne Hilfe können Kandidaten das aber sprachlich und fachlich kaum bewältigen.
Eine parallele Beantragung im Standardverfahren bei der Botschaft und gleichzeitig im beschleunigten Fachkräfteverfahren ist nicht möglich. Fachkräfte, die bereits im Standardverfahren über die Botschaft Ihren Visumantrag gestartet haben, können nicht durch Ihren Arbeitgeber gleichzeitig noch einmal im beschleunigten Fachkräfteverfahren einen Antrag stellen. Der Arbeitnehmer im Fachkräfteverfahren muss daher eine entsprechende Erklärung abgeben.
Berufliche Anerkennung kann auch vorab für noch unbenannte Arbeitnehmer bestätigt werden
Wer als Arbeitgeber vorab eine berufliche Anerkennung für eine noch unbenannte Fachkraft, z.B. für Pflegekräfte, einholen möchte, kann das tun. Jedoch ist dann die Einhaltung der Frist von 8 Wochen nicht garantiert wie im beschleunigten Fachkräfteverfahren. Wie bei der bisher schon üblichen Vorabanfrage für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, erhält der Arbeitgeber dann eine entsprechende, bindende Auskunft, die 6 Monate gültig ist. Dies kann dann vorteilhaft sein, wenn man mit diesem Dokument ins Standardverfahren einsteigen möchte, z.B. weil ein Termin bei der deutschen Botschaft in weniger als 15 Wochen schon gebucht ist.
Im Standardverfahren haben die Ausländerbehörden keinerlei Möglichkeiten, beschleunigend einzugreifen. Da die Wartezeiten bei den deutschen Auslandsvertretungen für die Beantragung eines D-Visums – Corona-bedingt – lange nicht abnehmen dürften, sollte bei jeder Beschäftigung einer Fachkraft zuerst immer geprüft werden, ob das beschleunigte Fachkräfteverfahren nicht bessere Ergebnisse liefert. Das kann aber auch stark von der Leistungsfähigkeit der jeweiligen zentralen Ausländerbehörde des Bundeslandes abhängen. Diese sind 2020 noch im Aufbau und werden sich strukturell und von der Leistungsfähigkeit her unterscheiden.
Auch die Agentur für Arbeit kann weiter vorab zustimmen - das spart weitere Zeit
Liegt eine Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses oder akademischen Grades bereits vor, kann eine Vorabzustimmung der Agentur für Arbeit für den Zugang zu Arbeitsmarkt eingeholt werden, die z.B. auch im Standardverfahren die Dauer der Visabearbeitung in der Auslandsvertretung meist auf 2 Wochen reduziert. Die Zustimmung ist auch besser bekannt als Arbeitserlaubnis. Dazu müssen wie z.B. bei der Vorabfrage für die Blaue Karte EU die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:
- Ausgefülltes Formular Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung
- Vollmacht durch den Arbeitgeber, wenn ein Relocation-Service den Antrag stellt
- Ergebnis der Prüfung durch die Berufs-Anerkennungsstellen, anabin-Auszug bzw. Nachweis der Studienanerkennung durch die ZAB
- Arbeitsvertrag, Arbeitsvertragsentwurf oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
- Interne Stellenbeschreibung mit Qualifikationsanforderung für die Arbeitsstelle
- Farbige Passkopie
Sonderregelungen für Arbeitnehmer, die älter sind als 45 Jahre
Für Fachkräfte, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, gibt es weitere Kriterien, die zu erfüllen sind. Zum einen muss das Gehalt mindestens 55% der Beitragsbemessungsgrenze betragen. Für 2020 sind das 3.795,00 Euro monatlich. Für die Deckung der Rentenlücke müssen entsprechende, private Renten- oder Lebensversicherungen nachgewiesen werden. Diese Regelung findet auch für die Blaue Karte EU Anwendung, wenn die qualifizierte Fachkraft 45 Jahre oder älter ist.
Kleine Fotos: (c) Anders Consulting Relocation Service. Aufmacherfoto: (c) Anders Consulting Relocation Service unter Verwendung von Adobe Stock: #248666196