Kindergeld beantragen für Expats und qualifizierte Zuwanderer
Relocation für Familien: Erfolgreich Kindergeld beantragen
Vater Staat zahlt allen Eltern – auch solchen, die auf Entsendung oder durch Übersiedlung nach Deutschland kommen – mit dem Kindergeld ein nettes Sümmchen. Sichern Sie sich Ihnen Anspruch!
Wenn nach dem Einzug und all den Dingen für das Settling-in im Rahmen eines Ortswechsels alles einigermaßen zur Ruhe gekommen ist, steht im Relocation-Pflichtenheft für Expats und Newcomer in Deutschland noch das Kindergeld.
Zunächst muss man stets klären, wer Anspruch auf Kindergeld hat. Es wird einkommensunabhängig gewährt, monatlich von der Familienkasse überwiesen und richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Bürger aus Drittstaaten müssen spezielle Aufenthaltstitel haben, um das im EU-Vergleich sehr hohe Kindergeld beziehen zu können. Vorsicht: Wird im EU-Ausland bereits Kindergeld bezogen, muss dies angegeben werden, da dann das Kindergeld im Heimatland auf das hiesige Kindergeld angerechnet wird.
Werden zum Experten für Ihre Übersiedlung nach Deutschland: Lesen Sie unseren großen Relocation-Report.
Mit der Relocation-Service-List zum Kindergeld von Anders Consulting, der Relocation-Agency für die ganze Familie, ist die Beantragung ein “Kinderspiel”:
Service List Kindergeld beantragen
Festpreis 100,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Mein Rat für Expats mit Kids: Immer Kindergeld beantragen
“Ein Aspekt des Kindergeldes ist oft verwirrend: Es gibt den sogenannten Kinderfreibetrag, der immer wieder im Kontext zum Antrag Kindergeld genannt wird. Was hat es damit auf sich?
Um das Existenzminimum eines Kindes zu sichern, steht den Eltern im Jahr 2017 ein Freibetrag von 7.356 Euro zu. Wer also einen persönlichen Einkommenssteuersatz von 40 % hat, spart 2.942,40 Euro pro Jahr an Steuern. Wenn man nun Kindergeld bezieht – und alle Eltern sollten unabhängig vom Einkommen den Antrag Kindergeld stellen – dann bekommt man 2017 für das erste Kind insgesamt 2.304 Euro.
Wäre die Steuerersparnis größer als die 2.304 Euro, sollte man eine Einkommensteuererklärung abgeben, denn dann erhält man in meinem Beispiel auch noch die Differenz zum Kindergeld gutgeschrieben: Satte 638,40 Euro.
Das Finanzamt – nicht die Familienkasse – rechnet das automatisch aus. Und wenn die Summe des erhaltenen Kindergelds höher ist als die Ersparnis aus dem Freibetrag, muss man natürlich nichts zurückzahlen. Fazit: Immer Kindergeld beantragen, damit man von den monatlichen Zahlungen profitiert!
Haben Sie eigentlich schon den richtigen Kindergarten oder die passende Schule für Ihre Kids gefunden? Die Suche nach der perfekten Einrichtung ist einer unserer Spezialitäten. You´ve got a Friend in Germany!”
Downloads zum Thema Kindergeld
10 Fakten rund um das Kindergeld in Deutschland und der EU
1. Kindergeld bekommt man auch als Expat oder wenn man aus beruflichen Gründen nach Deutschland zieht und sich dort meldet, wenn man ein Kind im Haushalt aufzieht und das Sorgerecht hat. Das Kindergeld wird nicht an das Kind ausgezahlt
2. Über das 18. Lebensjahr hinaus kann Anspruch bestehen, wenn das Kind in der Ausbildung ist, z.B. Duale Ausbildung oder Studium, und das Kind selbst bestimmte Einkommensgrenzen unterschreitet
3. Kindergeld wird einkommensunabhängig bezahlt. Man muss es aber aktiv und schriftlich bei der Familienkasse beantragen und Nachweise beifügen
4. Die Sätze für das erste und weitere sogenannte Zählkinder sind gestaffelt und werden regelmäßig angepasst. Anders Consulting gibt gern Auskunft über die aktuellen Sätze
5. EU-Bürger, die als Expats in Deutschland gemeldet sind, haben einen Anspruch auf Kindergeld. Drittstaatenangehörige haben nur dann einen Anspruch, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit haben
6. Wer vergessen hat, den Antrag zu stellen, sollte wissen, dass der Anspruch seit 2018 nur noch 6 Monate rückwirkend besteht und ein Antrag gestellt werden kann. Früher hatte man 4 Jahre Zeit. Also beeilen, um kein Geld zu verschenken!
7. Das deutsche Kindergeld kann auch bezogen werden, wenn der Hauptverdiener in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, die Kinder aber in seinem Haushalt im Ausland leben. Dann ist eventuell auch die Änderung der Steuerklasse von Interesse
8. Die Sätze in Deutschland sind im EU-Vergleich sehr hoch. In Griechenland, Spanien und Italien sind es weniger als 50 Euro. Außerhalb der EU gibt es häufig gar kein Kindergeld, z.B. in den USA
9. In einem anderen EU-Land in das Sozialsystem eingegliederte Bürger, die dort Kindergeld beziehen, können in Deutschland als Expats Kindergeld bekommen. Die ausländische Zahlung wird dann abgezogen
10. Leider hat die Familienkasse öfters Nachfragen und setzt enge Fristen. Wird nicht geantwortet, weil z.B. die Post liegen bleibt, wird der Antrag i.d.R. als Ganzes abgelehnt. Ärgerlich!
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Stand: Sommer 2018
Mit Kind und Kegel: Die anders Relocation-Services speziell für die Familie
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