Der große Report: Entsendung und Relocation aus dem Ausland nach Deutschland

DER GROSSE RELOCATION-REPORT: RELOCATIONS AUS DEM AUSLAND NACH DEUTSCHLAND

In diesem großen Experten-Report haben wir ausführlich zusammengefaßt, was man als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer unbedingt über Relocations und Entsendungen aus dem Ausland nach Deutschland wissen sollte.

Ergänzt wird diese sehr umfassende Darstellung der Relocation-Profis von Anders Consulting Relocation Service durch zahlreiche Tipps und Links. Eine E-Book-Version ist in Vorbereitung.

Der große Relocation-Report „aus dem Ausland nach Deutschland“ gliedert sich in zwei Teile, die Sie auch direkt anklicken können:

Abschnitt 1: Visa und Aufenthaltstitel

Abschnitt 2: Ankommen und Einleben

ABSCHNITT 1: VISA UND AUFENTHALTSTITEL

Deutschland bietet viele Möglichkeiten der Zuwanderung zum Arbeiten, zur sogenannten Arbeitsmigration. Möchte jemand nach Deutschland kommen, ist die erste Frage die nach der Nationalität, bzw. dem Herkunftsland. Staatsangehörige der EU- und EWR-Staaten dürfen ohne Formalitäten nach Deutschland einreisen und eine Erwerbstätigkeit in Deutschland (deutscher Arbeitsvertrag) aufnehmen.

Ein Sonderfall ist die Schweiz, bei der nach dem Freizügigkeitsabkommen EG-Schweiz den Bürgern der Schweiz eine der EU-Mitgliedschaft angenäherte Rechtsstellung eingeräumt wird. Sie müssen ihren Aufenthalt bei der deutschen Ausländerbehörde lediglich anzeigen und erhalten eine deklaratorische Aufenthaltsgenehmigung, ohne besondere Anforderungen erfüllen zu müssen.

Werden EU-Bürger nach Deutschland entsendet, d.h. behalten ihren Arbeitsvertrag im EU-Staat ihrer Herkunft, sind jedoch Formalitäten notwendig. Aufenthaltsrechtlich sind zwar keine Restriktionen gegeben, aber jeder EU-Staat hat eigene Regelungen, wer unter welchen Voraussetzungen auf seinem Staatsgebiet arbeiten darf und welche Bedingungen und Meldepflichten erfüllt sein müssen. In diesem Fall sind besonders Sozialversicherung, Sozialstandards und Steuern zu beachten.

Drittstaatenangehörige, die bereits in einem EU-Staat einen Aufenthaltstitel haben, dürfen sich zwar in der gesamten EU frei bewegen, nicht aber einfach in einem anderen EU-Staat eine Arbeit aufnehmen oder dorthin entsendet werden. Zwar wurde die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften und Spezialisten in die Europäische Union durch EU-Verordnung harmonisiert, jedoch entscheidet trotzdem jeder EU-Staat im Rahmen nationaler Gesetze über das Aufenthaltsrecht und den Zugang zum Arbeitsmarkt. Ein chinesischer Staatsbürger, der in Österreich einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit hat, darf also nicht einfach seine Tätigkeit nach Deutschland verlagern oder in Deutschland eine Arbeit annehmen und antreten. Eine solche Person muss einen Aufenthaltstitel unter den gleichen Bedingungen erwerben, wie es auch ein außerhalb der EU lebender Staatbürger aus China tun müsste.

Tipp: Wenn Sie als Staatsbürger eines Drittstaates ihren Status innerhalb der EU verändern wollen, klären Sie dies unbedingt frühzeitig ab.

Drittstaatenangehörige, also Nicht-EU- und Nicht-EWR-Bürger (und Nicht-Schweizer!) benötigen für die Aufnahme von Erwerbstätigkeit, Studium, Ausbildung, Selbständigkeit oder freiberuflicher Tätigkeit ein Visum und einen Aufenthaltstitel. Das gilt auch für Familienangehörige von EU-Bürgern, die Drittstaatenangehörige sind. Kommt also eine Französin mit ihrem chinesischen Ehemann nach Deutschland, benötigt sie keinen Aufenthaltstitel, er aber schon.

Tipp: Wenn Ihr Ehepartner aus einem Nicht-EU- oder Nicht-EZW-Staat oder nicht aus der Schweiz kommt, sollten Sie als EU-Bürger vor der Einreise überprüfen, welche aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen sind.

Für eine Reihe von Drittstaaten besteht keine Visumspflicht bei der Einreise und einem Aufenthalt von weniger als 90 Tagen. Dies sollte einen jedoch nicht dazu verleiten, zu glauben, man dürfe einfach nach Deutschland einreisen, einen Arbeitsvertrag unterschreiben und loslegen. Diesem Irrtum unterliegen vor allem unerfahrene Arbeitgeber.

Zwar dürfen Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen, aber vor Erteilung des Aufenthaltstitels nicht anfangen zu arbeiten. Staatsbürger der Ukraine dürfen zum Beispiel ebenso für 90 Tage visumfrei in die Bundesrepublik einreisen, müssen aber zu Beantragung eines Visums, bzw. Aufenthaltstitels in das Heimatland zurückkehren und einen Antrag bei der deutschen Botschaft stellen.

Tipp: Wenn Sie als Arbeitgeber mit der Einstellung eines Arbeitnehmers aus einem Drittstaat liebäugeln, dann klären Sie vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages, ob die Voraussetzungen gegeben sind, damit der Kandidat Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und einen Aufenthaltstitel erhält. Es ist für alle Beteiligten sehr frustrierend, wenn sich in dieser Hinsicht kostspielige und zeitraubende Probleme oder gar Unmöglichkeiten ergeben. Dafür gibt es z.B. den Gratis Visa Check von Anders Consulting.

Tipp: Wenn im weiteren Verlauf der Übersiedlung ohnehin geplant ist, eine Relocation Agentur einzuschalten, dann sollten Sie sie schon bei der Beantragung der Visa einbinden. Nirgendwo bekommen Sie bessere Tipps, wie Sie Zeitverluste und Probleme vermeiden können. Und spätestens bei der Frage der Anmeldung des Wohnsitzes, ohne den die Beantragung des Aufenthaltstitels nicht möglich ist, nehmen die meisten Übersiedler oder Entsendeten gern die Unterstützung eines Relocation-Experten in Anspruch.

Tipp: Wenn Sie einen Aufenthaltstitel brauchen, dann fangen Sie nicht an zu arbeiten, bevor sie ihn haben (außer sie sind bereits mit einem Arbeitsvisum eingereist). Bei Antragsrecht nach visumfreier Einreise erteilt die Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel in Papierform meist im Antragstermin. Dies sollten Sie zuvor erfragen und sicherstellen, denn die Herstellung des eAT dauert oft viele Wochen.

Visum und Aufenthaltstitel sind im Prinzip das gleiche. Das Visum ist ein (befristeter) Aufenthaltstitel. Das von der Botschaft erteilte Visum gilt je nach Ermessen 3 bis 6 Monate. Es soll die Einreise ermöglichen und dafür sorgen, dass dem Inhaber genügend Zeit bleibt, bei der für den Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde den Antrag auf einen langfristigen Aufenthaltstitel zu stellen, der in der Form einer elektronischen Karte (elektronischer Aufenthaltstitel eAT), die biometrische Daten enthält, erteilt wird.

Daher sollten mit einem Visum einreisende Personen sich zeitnah um eine meldefähige Adresse kümmern, d.h. einen zumindest vorläufigen Wohnsitz nehmen und sich dort anmelden. Nur so kann die zuständige Ausländerbehörde ermittelt werden und erklärt sich für zuständig. Leider gibt es nur in wenigen Gemeinden ein Welcome-Center, das Meldestelle und Ausländerbehörde für Qualifizierte und Inhaber der Blauen Karte EU zusammenfasst, z.B. Hamburg, Leipzig und Essen. Da muss Deutschland seine Willkommenskultur für dringend benötigte Fachkräfte aus dem Ausland noch verbessern!

Für die Anmeldung ist der aufenthaltsrechtliche Status unwichtig. Hotels und Airbnb sind als Meldeadressen ungeeignet, weil der Vermieter eine Einzugsbestätigung / Wohnungsgeberbestätigung erteilen muss, ohne die die Anmeldung nicht erfolgen kann. Boardinghouses oder Serviced Apartments hingegen, die monatsweise gebucht werden, erteilen eine solche Bestätigung. Man sollte sich vor der Buchung für Wohnen auf Zeit danach erkundigen, wenn man zunächst in einem solchen Objekt unterkommen möchte, um dann in Ruhe eine dauerhafte Wohnung zu suchen. Bei Einzug in die neue Wohnung ist dann eine Ummeldung erforderlich.

Für Staatsbürger aus Drittstaaten beginnt der Weg nach Deutschland also fast immer auf der deutschen Botschaft. Das ist auch der Moment, in dem klar sein muss, für was für eine Form von Aufenthalt man ein Visum wünscht, z.B. zur Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung, für den sogenannten internationalen Personalaustausch im Rahmen einer Entsendung (z.B. für ein bis drei Jahre, seit 2017 auch als ICT-Karte), für Studium, ein Training oder Praktikum, freiberufliche oder künstlerische Tätigkeit oder den Start eines Gewerbes. Es gilt, gleich den richtigen und gezielten Antrag für die geplante Tätigkeit zu stellen und ihn klug und vollständig vorzubereiten.

Tipp: Buchen Sie rechtzeitig einen Termin bei der Botschaft. Wenn Sie erst die Unterlagen zusammensuchen und dann einen Termin buchen, addieren sich die beiden Zeiten, was oft viele Wochen ausmachen kann. Zum Beispiel im Kosovo dauern Terminanfragen und  Anträge nicht Wochen, sondern viele Monate (Stand Sommer 2018).

Wer herausgefunden hat, welche Art von Tätigkeit er im Sinne des Aufenthaltsgesetzes und der Beschäftigungsverordnung in Deutschland ausüben wird, der muss nun die entsprechenden Nachweise erbringen. Drei Nachweise sind dabei besonders hervorzuheben:

  1. Zustimmung der Agentur für Arbeit oder Feststellung des Nicht-Erfordernisses einer solchen – etwa bei der Blauen Karte EU – durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung ZAV, einer Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit,
  2. die Anerkennung von Bildungsabschlüssen, insbesondere von Hochschulabschlüssen aus Drittstaaten, z.B. in der datenbank anabin und
  3. Legalisationen, bzw. Apostillen für Familienstandsurkunden wie Hochzeits- oder Geburtsurkunden.

Für die meisten Anträge, bei denen in Deutschland eine Beschäftigung aufgenommen werden soll, müssen diese drei Punkte abgearbeitet werden. Man kann die Einholung dieser Nachweise zu 1. und 2.  auch der Botschaft überlassen, was die Bearbeitungszeit aber deutlich verlängern kann. Meist weisen die Botschaften schon daraufhin, dass man alle vorgenannten Dokumente dem Antrag beifügen muss.

Tipp: Bescheide der ZAV kann man schon vor dem Besuch der Botschaft einholen, in dem man Arbeitsverträge, Stellenbeschreibungen und dergl. einreicht. Ebenso kann man ausländische Hochschulabschlüsse zuvor qualifizieren und Legalisationen von Familienstandsurkunden beschaffen. Liegen die entsprechenden Dokumente dem Antrag bei der Botschaft schon bei, muss die Botschaft ihrerseits nicht tätig werden, was das Verfahren oft merklich beschleunigt.

Tipp: Staatsbürger eines Landes, die das Haager Abkommen (HCCH) ratifiziert haben, benötigen immer eine Apostille und haben kein Wahlrecht, ob sie eine Legalisation (Beglaubigung) vorziehen. Die Apostille sollte man sich stets frühzeitig im Heimatland besorgen, da es nicht immer einfach ist, herauszufinden, wer die Apostille überhaupt ausstellt.

Die Botschaft prüft dann den Antrag und stellt im positiven Fall ein Visum aus. Für Familien, die zusammen einen Antrag stellen, wird der Antrag im Ganzen geprüft. Familienmitglieder, die ein Visum und später auch einen eAT erhalten, sind ihrerseits allesamt berechtigt, ohne weitere Formalitäten eine Arbeit in Deutschland aufzunehmen. Dazu bedarf es keines gesonderten Antrags.

Wichtig ist noch der Nachweis des Krankenversicherungsschutzes. Die deutschen Botschaften gehen mehr und mehr dazu über, einen entsprechenden Nachweis schon bei der Beantragung zu verlangen. Die Krankenkassen stellen diese gegen Vorlage des Arbeitsvertrages unbürokratisch aus. Nach der Einreise wird zudem in jedem Fall neben der Krankenversicherung auch der Nachweis angemessen großen Wohnraums verlangt. Vor der Ausstellung eines eAT müssen die beiden o.g. Voraussetzungen erfüllt sein.

Tipp: Familien stellen den Visaantrag am besten zusammen, wenn eine gemeinsame Einreise geplant ist. Der spätere Familiennachzug ist natürlich auch möglich, aber es treten neue Wartezeiten auf und es wird zusätzlich schon von der Botschaft ein Einkommensnachweis verlangt, aus dem hervorgeht, dass die Familie in Deutschland ein ausreichendes Auskommen (nach deutschen Maßstäben) hat.

Tipp: Die gesetzlichen Krankenkassen stellen bei Vorlage eines gültigen Arbeitsvertrages, der unter die Sozialabgabenpflicht fällt, eine Bescheinigung aus, dass sie Versicherungsschutz in der deutschen Krankenversicherung gewähren. Diese Bescheinigung erfüllt die Anforderungen in Hinsicht auf den eAT.

ABSCHNITT 2: ANKOMMEN UND EINLEBEN

Sobald die Botschaft die Mitteilung macht, dass die Visa für Deutschland ausgestellt wurden und zur Abholung bereitliegen, beginnt ein zweiter, wichtiger Abschnitt der Übersiedlung nach Deutschland. Neben den formalen Anforderungen, in Deutschland arbeiten zu dürfen, kommt nun der Teil, in der Bundesrepublik auch Fuß zu fassen und die Tätigkeit erfolgreich und nachhaltig aufzunehmen. Außerdem soll ein eigener, neuer und befriedigender Lebensmittelpunkt aufgebaut werden.

Tipp: Planen Sie die praktische Übersiedlung als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber nicht erst, wenn sie bereits nächsten Monat ins Haus steht. Relocation-Agenturen stehen mit Informationen, Kostenschätzungen und konkreten Services zur Verfügung, denn spätestens ab dem Tag der Einreise sind sehr viele Dinge zu erledigen.

Was sind die größten Hürden?

Geringe Sprachkenntnisse sind auf der Ausländerbehörde noch kein Problem, aber schon auf der Meldebehörde oder bei der Wohnungssuche und später beim Anschluss von Strom und Internet, der Autoanmeldung – und nicht zuletzt bei der Schulsuche für Kinder – ist man ohne Deutschkenntnisse oft verloren, bzw. deutlich im Nachteil.

Der deutsche Wohnungsmarkt ist in den Ballungsgebieten ein Haifischbecken. Steigende Mieten, geringes Angebot von bezahlbaren Wohnraum und vor allem eine um sich greifende Diskriminierung von Ausländern, machen es sehr, sehr schwierig, passenden Wohnraum zu finden. Manche Kandidaten finden auch nach Monaten keine dauerhafte Wohnung und sind dann schnell der Verzweiflung nah.

Wer einen Job beginnt, hat ohnehin schon am neuen Arbeitsplatz alle Hände voll zu tun. In einer solchen Situation sind all die nebenbei noch auf die Beine zustellenden Projekte neben Umzug und Eingewöhnung einfach zu viel. Und wer mit der Familie kommt, merkt wie der Stresslevel und damit u.U. auch die Unzufriedenheit des Partners und der Familie steigen. Das sollte man sich und den anderen Beteiligten ersparen.

Lösung: Beauftragen Sie eine professionelle Relocation-Firma. Wie beim Umzug, wo Sie die Möbel selten selbst schleppen oder den Container allein vom Zoll abholen, sollten Sie einen Experten und Dienstleister hinzuziehen. Ob es nur um eine Basisversorgung (Anmeldung, Gang zur Ausländerbehörde, Wohnungssuche) oder das Rundum-Sorglos-Paket (zusätzlich Schul- und Kindergartensuche, Kindergeld, KiTa-Gutschein, Jobsuche des Partners, Haustiere, Kontoeröffnung, Gas / Strom / Wasser / Telefon / Internet anmelden, Versicherungsberatung, Sprachunterreicht, Autozulassung, Führerschein u.v.m.) geht: Ein Relocation-Consultant kennt die Antworten auf alle Fragen und hilft in jeder noch so brenzligen Situation.

Was gilt es nun beim Einleben, auch Settling-in genannt, zu beachten?

Nach der Einreise gehen viele Übersiedler ins Hotel oder buchen schon vom Heimatland ein Apartment. Airbnb wird als Lösung für das Wohnen auf Zeit immer beliebter. Leider hat Airbnb den gravierenden Nachteil, dass eine Anmeldung, deren Wichtigkeit gar nicht oft genug hervorgehoben werden kann, praktisch nicht möglich ist. Nicht nur, dass man ohne Anmeldung nicht zur Ausländerbehörde gehen kann, nein, man kann auch kein Bankkonto eröffnen.

Und das hat Folgen: Ohne Konto kann man kein Gehalt empfangen und keine einfachen Zahlungen leisten, wie man sie in den kommenden Tagen und Wochen haufenweise zu tätigen gezwungen sein wird. Ohne Konto z.B. kein Handyvertrag, d.h. teure Roaminggebühren für das heimische Handy oder das Pre-Paid. Und ohne Konto keine Schufa-Auskunft, die bei der Anmietung einer Wohnung wiederum eine große Rolle spielt.

Tipp: Lassen Sie einen Relocation-Profi ein Boardinghouse oder Serviced Apartment für Sie buchen. Dann stimmen die Lage, die Infrastruktur und der Arbeitsweg und Sie müssen nicht erst ins Hotel. So haben Sie für die ersten ein bis zwei Monate eine feste Heimatbasis, von der aus Sie alles Weitere in die Wege leiten können, z.B. die Wohnungssuche.

Kurz nach Ankunft im Boardinghouse kann die Anmeldung erledigt werden und sogleich mit der Anmeldebestätigung ein Konto eröffnet werden. Damit ist man handlungsfähig für die nächsten Schritte und steht nicht unter Zeitdruck. Bei der Bankkontoeröffnung sollte man bedenken, dass es Banken gibt, die internationaler aufgestellt sind als andere, also z.B. über englische Formulare und gut Englisch sprechende Mitarbeiter verfügen – und andere nicht. Manche bieten nach wie vor kostenlose Gehaltskonten an, andere nehmen sogar für die Mobile-TAN-Nutzung mittlerweile Gebühren. Viele Expats haben mit der Commerzbank diesbezüglich sehr gute Erfahrungen gemacht. Wichtig ist die EC-Karte. Ohne sie ist es in Deutschland schwierig, einen Handyvertrag zu bekommen oder ein Auto zuzulassen.

Haben Sie sich zuvor schon informiert, wo Sie wohnen möchten, wurden von einem Relocation-Manager beraten oder haben eine Tour zur Orientierung gemacht, können Sie, während Sie provisorisch wohnen, zügig mit der Wohnungssuche beginnen. Die Erfahrung zeigt, dass Übersiedler, die sich auf 6 Monate Wohnen auf Zeit einstellen, kurz vor Ablauf der Zeit sogar noch hektischer suchen als wenn von vornherein eine gut geplante Suche von 4 oder 6 Wochen geplant worden wäre. Meistens kommt man also mit ein bis zwei Monaten Wohnen auf Zeit aus. Gut zu wissen, dass das Provisorium schon von vornherein befristet ist.

Nach einigen Monaten hat man den Bonus, der Neue in der Firma zu sein, verloren, die Schonfrist endet und man hat normalerweise reichlich Meetings und Dienstreisen auf dem Programm. Schlechte Bedingungen für eine erfolgreiche Wohnungssuche in einem engen Markt, in dem die Anbieter die Regeln und Termine diktieren und alles sehr schnell geht.

Tipp: Machen Sie vor der Übersiedlung oder spätestens nach Einreise eine Orientierung mit einem Relocation Experten, der die Stadt und Region gut kennt. So schützen Sie sich vor Fehlgriffen bei der Wohnungssuche, die teuer und extrem nervig sind.

Einer der häufigsten Gründe für den Abbruch einer Entsendung oder die Rückkehr ins Heimatland ist neben kulturellen Aspekten, die Wohnsituation. In der Wohnungssuche gibt es daher einige, wichtige Regeln, die man beherzigen sollte. Der Grundgedanke ist: Schnell das Richtige finden statt lange suchen.

Mit klaren Vorstellungen und einem festen Anforderungsprofil in die Suche zu starten, ist das A & O. Bilden sich die Präferenzen erst nach und nach heraus und muss man erst 10 Objekte gesehen haben, bevor man eine klare Zielvorstellung entwickelt, dann dauert es sehr lange und wird sehr unbefriedigend. Die beste Suche ist zwischen der 1. und 5. Besichtigung erfolgreich. Wer 10 oder mehr Objekte anschaut, sucht das Falsche, etwas, das es nicht gibt oder ist leider entscheidungsschwach. Das sind keine kühnen Behauptungen, sondern Erfahrungswerte aus 20-jähriger Praxis. Die Erfolgsquote professioneller Relocation-Consultants liegt bei 100%, d.h. wer eine minimale Kompromissbereitschaft mitbringt, findet in jedem Fall eine Wohnung.

Tipp: Entwickeln Sie ein klares Suchprofil, das Sie mit den Gegebenheiten abgleichen und möglichst nicht verändern. Da können z.B. Kollegen bei der Arbeit helfen. Relocation-Agenturen kennen sich natürlich erfahrungsgemäß am besten aus und haben gute Kontakte zu Maklern und in die Immobilienwirtschaft. Einen Makler sollte man nur beauftragen, wenn man bereit ist, seine Courtage im Erfolgsfall auch wirklich zu bezahlen. Außerdem ist das fast immer teurer als eine professionelle Wohnungssuche bei einem Relocation-Consultant.

Hier finden Sie ein Formular für das Suchprofil.

Wer ohne Vorbereitung die Wohnungssuche beginnt, wird bei der Bewerbung um eine Wohnung meist scheitern, weil er die benötigten Unterlagen nicht rechtzeitig beibringen kann. Mitbewerber – und davon gibt es in deutschen Großstädten wie Hamburg, Berlin und München um eine bestimmte Wohnung gern auch mal 100 oder mehr – sind dann schneller. Und weg ist die Wohnung. Auch Diskriminierung von Ausländern spielt eine leider wachsende Rolle.

Eine vollständige Bewerbungsmappe in Papierform und digital ist daher unbedingt anzuraten. Sie enthält Passkopien, eine Schufa-Auskunft, die letzten drei Gehaltsabrechnungen (ggf. auch aus dem Ausland), eine Bestätigung des Arbeitgebers über Beschäftigungsstatus und Bezüge und einiges mehr, das von der individuellen Konstellation abhängt.

Die Herausforderung ist, dass frisch eingereiste Ausländer bestimmte in Deutschland übliche Unterlagen (noch) nicht beibringen können, z.B. eine Mitschuldenfreiheitsbestätigung aus dem vorangegangenen Mietverhältnis, deutsche Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate oder manchmal auch eine Schufa-Auskunft. Wobei letztere sogar oft recht schnell vorliegt, wenn man gleich nach Einreise ein Bankkonto eröffnet hat, welches einen ersten Gehaltseingang verzeichnet.

Tipp: Legen Sie eine Bewerbungsmappe mit allen erforderlichen und sinnvollen Anlagen (siehe oben) für die Wohnungssuche an, in der Sie sich auch gern positiv als richtig tollen Mieter darstellen dürfen. Gehen Sie gut gekleidet zu Besichtigungsterminen, stellen Sie interessierte Fragen. Wenn Sie eine Wohnung gerne hätten, bewerben Sie sich sofort und warten nicht lange. Die Konkurrenz schläft nicht!

Tipp: Wie nicht anders zu erwarten, spielen Bewerber, die einen Relocation-Consultant an ihrer Seite haben in einer anderen Liga und werden bei der Wohnungssuche von Eigentümern und Maklern als VIP-Kunden betrachtet, steigern ihre Attraktivität und erhalten so viel eher ihre Wunschwohnung. Allein dieser Umstand macht die Kosten oft sehr schnell mehr als wett.

War die Bewerbung um eine Wohnung erfolgreich, bekommt man einen Mietvertrag zugeschickt. Diesen gilt es sorgfältig zu prüfen. Das kann ein aus dem Ausland stammender Mieter ohne gute Sprachkenntnisse und ohne Wissen über deutsches Miet- und Vertragsrecht meist nicht. Relocation-Dienstleister prüfen Mietverträge im Rahmen der Wohnungssuche oder als Einzelservice. Auch die Mietervereine machen das. Dort muss man aber Mitglied werden und nicht überall gibt es Beratung in englischer Sprache. Einen Anwalt zu beauftragen, kann teuer werden und oft findet das der Vermieter, der ja noch nicht unterzeichnet hat, auch nicht witzig und bietet die Wohnung dann lieber jemand anderem an, da er zukünftigen Ärger befürchtet. Und auch hier gilt: Viel Zeit hat man nicht.

Besonders kritisch sind die Regelungen zur Kündigung, bzw. Befristung und zu Schönheitsreparaturen und Renovierung. Aber auch Miethöhe, bzw. Staffel- und Indexmieten sollte man sorgfältig prüfen, denn manchmal werden wahnwitzige Erhöhungen verlangt. Auch bei den Betriebskosten werden immer wieder Positionen eingefügt, die klar nicht zu den Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung gehören, aber bei Einverständnis durch Unterschrift dann auch gezahlt werden müssen. Oft findet man auch unzulässige Paragrafen zur Zahlung der Kaution (z.B. in einer Summe und vor Schlüsselübergabe) oder ungültige Eigenbedarfs- und Befristungsklauseln.

Tipp: Lassen Sie einen Relocation-Service den Mietvertrag prüfen. Das ist gar nicht so teuer und lohnt sich fast immer, denn kaum ein Mietvertrag ist gänzlich ohne Beanstandung oder kommt ohne wichtige Hinweise aus, die spätestens beim Auszug Geld sparen. Gute Relocation-Companies erledigen das in 24 Stunden oder noch am gleichen Tag. Sie verhandeln bei gravierenden Mängeln ggf. auch nach, z.B durch Einfügen einer Diplomatenklausel bei 4-jährigem Kündigungsauschluss.

Ist der Mietvertrag unterzeichnet, folgt die Wohnungs- oder Hausübergabe. Auch ohne Begleitung durch einen Relocation-Spezialisten, sollte man immer einen Zeugen mitnehmen, um nicht ganz allein dazustehen, wenn das Übergabeprotokoll angefertigt und unterzeichnet werden soll. Da es sich um ein negatives Schuldanerkenntnis handelt, ist das Protokoll eine Beweisurkunde, wenn es später zum Streit kommt. Entsprechend sorgfältig sollte man verfahren.

Aus Sicht des Mieters ist kein Protokoll besser als eines, das ihn benachteiligt, z.B. wenn behauptet wird, die Wohnung wäre vollrenoviert übergeben worden, obwohl das nicht zutrifft. Auch offensichtliche Mängel müssen ins Protokoll, sonst kann man sie später nicht rügen oder die Miete mindern, wenn sie nicht abgestellt werden. Bei der Übergabe sollten unbedingt alle Zählerstände abgelesen werden.

Tipp: Nehmen Sie einen Zeugen mit zur Übergabe. Lassen Sie ein wahrheitsgemäßes Protokoll erstellen und lassen sie es von allen, auch den Zeugen unterzeichnen. Wenn Sie meinen, dass das Protokoll für Sie ungünstig ist, unterschreiben Sie nichts! Notieren Sie in jedem Fall aber die Zählerstände.

Wer nun in kurzer Frist eine schöne, bezahlbare Wohnung gefunden hat, sollte sich zunächst gratulieren. Denn jetzt kann eingezogen werden. Die meisten Relocation-Services koordinieren in der Phase vor und nach der Vertragsunterzeichnung für die Wohnung den Einzug, d.h. stehen in Kontakt mit der Umzugsfirma. Gut dran ist, wer schon beim Auszug im Heimatland professionelle Unterstützung hatte, denn dann greifen die Elemente Auszug-Umzug-Einzug gut ineinander und man muss nach der Wohnungsübergabe nicht Wochen auf seine Möbel warten oder diese für viel Geld zwischenlagern. Wer keinen Relocator hat, der muss sich auch um all diese Dinge selbst kümmern.

Tipp: Wenn sie einen Relocation-Partner einschalten, dann lassen Sie sich gleichz zu Anfang Umzugsunternehmen empfehlen. Das erleichtert die spätere Zusammenarbeit bei der Koordination des Einzugs erheblich. Außerdem erlebt man weniger Überraschungen, weil Relocation-Companies nur professionelle, zuverlässige Speditionen empfehlen, die keinen Ärger bereiten und nicht mit billigen Subunternehmern arbeiten. Auch in Ihrem Heimatland hat die empfohlene Profi-Spedition einen Agenten, der Sie vor Ort berät. Seriöse Relocation-Agenturen nehmen für die Empfehlung keine Provisionen und geben Ihnen das auch schriftlich!

Tipp: Fragen Sie nach, wenn ein Anbieter beim Vergleich der Menge des Umzugsgutes in m³ deutlich von den anderen Angeboten abweicht. Meist weist eine solche Abweichung nach unten darauf hin, dass sich ein Anbieter durch Kleinrechnen der Menge einen Preisvorteil verschaffen will. Das führt beim Verladen zu Problemen und wird Ende doch teurer.

Tipp: Wenn beim Einzug doch etwas beschädigt wird oder beim Auspacken kaputt ist, sollten Sie dies sofort umfassend anzeigen und die Schadenmeldung des Versicherers umgehend ausfüllen. Die Fristen sind eng und niemand will den Aufenthalt in Deutschland mit einem Haftungsprozess beginnen.

Ist der Einzug geschafft, müssen Gas, Wasser und Strom angemeldet werden. Darum wurden bei der Wohnungsübergabe die Zählerstände abgelesen. Diese können nun als Anfangsbestand angegeben werden. Auch Telefon, Internet und Kabel-TV sind heute unerlässlich. Der Vertragsschluss geht fast nur noch online oder über telefonische Hotlines.

Und ohne Bankkonto, von dem fällige Beiträge eingezogen werden, geht wie zuvor angemerkt gar nichts. Leider sind Online-Portale und Hotlines bis auf seltene Ausnahmen nur in Deutsch verfügbar. Auch die Konditionen sind (sogar für Deutsche) verwirrend. Es gibt Duzende von Anbietern und Hunderte von Tarifen, die auch noch schnell wechseln. Die internationalen Preisunterschiede sind groß, daher taugt der häusliche Maßstab aus dem Heimatland oft nicht und man muss sich auf das Preisgefüge ganz neu einstellen, um nicht zu viel zu bezahlen oder zu lange im Vertrag festzuhängen.

Besonderheiten bei Übersiedlungen von Familien

Wer mit der Familie nach Deutschland kommt, der hat spezielle Anforderungen. Hier seien vor allem 4 Dinge genannt:

  1. Die Suche nach geeigneten Kindergärten und Schulen
  2. Das Kindergeld, das jedem, der einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit in Deutschland und eigene Kinder hat, zusteht
  3. Fördermittel für die Tagespflege in einer KiTa wie z.B. die KiTa-Gutscheine in Hamburg und Berlin
  4. Die Anerkennung von Abschlüssen der Ehepartner, die Arbeitsuchendmeldung beim Arbeitsamt und die Jobsuche, weil der Ehepartner wieder in den Arbeitsprozess einsteigen will oder aus wirtschaftlichen Erwägungen muss

Schul- und Kindergartensuche

Wer aus dem Ausland kommt und nicht das Geld für eine kostspielige, internationale Schule hat, auf der die Kinder in der Regel das International Baccalaureate erwerben, das in über 140 Ländern anerkannt ist und erworben werden kann, muss sich mit dem deutschen Bildungssystem auseinandersetzen. Nur so kann er den richtigen Weg für seine Kinder wählen. Bildung ist im föderalen Deutschland Ländersache und damit in jedem Bundesland anders geregelt und ausgeprägt.

Tipp: Beim sensiblen Thema Schule und Kindergarten sollte man in jedem Fall einen Relocation-Experten aus der Region konsultieren. Natürlich kennen professionelle Relocation-Consultants auch fremdsprachliche oder kirchlich getragene Schulen und Kindergärten. Hier können auch Kollegen, die Kinder haben, oft nicht weiterhelfen, da die Vorstellungen und Kenntnisse bezüglich des Bildungssystems in Deutschland einfach zu unterschiedlich sind. In einer solchen Situation hilft vor allem eine ergebnisoffene, sensible Beratung, die mit Verständnis für in- und ausländische Bildungswege erfolgt.

Kindergeld

Wer in Deutschland gemeldet ist, Kinder und einen entsprechenden Aufenthaltstitel hat, dem steht Kindergeld zu. Dieses muss jedoch aktiv beantragt werden. Das deutsche Kindergeld ist eines der höchsten der Welt. Ursprünglich sollte es durch einen Steuerfreibetrag das Existenzminimum der Kinder sichern. Heute wird es als direkter Transfer an die Eltern gezahlt.

Den Antrag zu stellen, ist etwas bürokratisch und Deutschkenntnisse helfen in jedem Fall. Daher empfiehlt es sich, jemanden zu fragen, der das schon mal gemacht hat. Ein besonderer Nachteil ist, dass eventuelle Nachfragen der Kindergeldstelle in schriftlicher Form und deutscher Sprache in der Regel innerhalb von 14 Tagen beantwortet werden müssen. Sonst wird der Antrag im Ganzen abgelehnt und man muss wieder ganz von vorn beginnen.

Für die Beantragung muss man sich nicht beeilen. Man bekommt das Kindergeld auch noch bis zu 4 Jahre rückwirkend. Wer in einem anderen EU-Land noch Kindergeld bezieht, muss dies mitteilen und sich die Zahlungen im Ausland anrechnen lassen.

Tipp: Die Beantragung von Kindergeld ist ein typischer Service, den Relocation-Services in Deutschland anbieten. Er kostet meist so wenig, dass es sich bezahlt macht, sofort den Antrag zu stellen, ohne sich darum kümmern zu müssen. Vom Relocator bekommt man auch Informationen, wie hoch das Kindergeld ist und bis zu welchem Alter des Kindes es gezahlt wird. Auch in Sachen KiTa-Gutschein ist ein Relocation-Partner der richtige Ansprechpartner.

KiTa-Gutschein

In Hamburg und Berlin wird die Nachfrage nach Plätzen in Kindertagesstätten durch den sogenannten KiTa-Gutschein gesteuert. Die Eltern entscheiden, wo sie ihr Kind anmelden wollen und bei Einreichung des Gutscheins erhalten die Einrichtungen entsprechende Gelder und Zuschüsse der Gemeinde, bzw. Stadt. Auf diesem Wege erhalten auch die Eltern je nach Einkommen einen Zuschuss zu den Betreuungskosten. In Hamburg ist die Basisbetreuung kostenlos.

Auch Kleinkinderbetreuung für Frauen, die ab dem 6 Monat nach der Geburt wieder arbeiten wollen oder die Vorschule werden auf diese Weise gefördert. Wer keinen KiTa-Gutschein hat, ist Selbstzahler und das ist automatisch sehr viel kostspieliger. Daher sollten sich junge Eltern stets einen KiTa-Gutschein organisieren, der bei Anmeldung der Kinder in einer Einrichtung vorgelegt werden soll. Man sollte also nicht zu lange zögern. Wer den KiTa-Gutschein beim Betreuungsstart noch nicht vorlegen kann, muss meistens voll zahlen. Ergo: Rechtzeitig KiTa-Gutschein sichern!

Anerkennung von Abschlüssen und Arbeitsuchendmeldung

Bei vielen Expats und Arbeitsmigranten fällt das Gehalt des mitverdienenden Ehepartners bei der Übersiedlung zunächst aus. Selbst wenn der Hauptverdiener durch die Übersiedlung besser steht, kann doch der Wunsch entstehen, dass auch der Partner seiner Qualifikation entsprechend ins Berufsleben in Deutschland eintreten möchte. Die Erfüllung dieses Wunsches wird am besten durch einen Besuch beim Arbeitsamt gestartet. Dort kann man z.B. auch Ansprüche auf Arbeitslosengeld, die man im EU-Ausland bezieht nach Deutschland übertragen lassen. Dies ist jedoch mit sehr engen Fristen und einer entsprechenden Vorbereitung im Heimatstaat verbunden.

Wer aus einem Drittstaat nach Deutschland kommt, hat zunächst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dieser entsteht erst in geringem Maße nach 6 Monaten und steigt dann mit der Aufenthalts- und Arbeitsdauer auf das normale Niveau. Partner erhalten somit keine Leistungen, außer sie lassen diese aus dem EU-Herkunftsland übertragen.

Das Arbeitsamt liefert auch eine erste Hilfestellung, welche Jobs zur Verfügung stehen und mit welcher Qualifikation Bewerbungen sinnvoll sind. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt eine erste Bestandsaufnahme der ausländischen Qualifikationen und gibt Hinweise, wie und wo entsprechende Anerkennungen von Hochschul-, Ausbildungsabschlüssen oder Berufspraxis zu bekommen sind und wie Lücken in der Qualifikation schnell geschlossen werden können, um auf dem deutschen Arbeitsmarkt erfolgreich konkurrieren zu können.

Tipp: Nicht auf jedem Arbeitsamt spricht man so gut Englisch, dass man eine sinnvolle Beratung bekommen kann. Auch Dolmetscher sind nicht immer verfügbar. Ein Relocation-Consultant mit entsprechender Erfahrung und Kenntnissen in der Materie ist also ein idealer Begleiter zur Agentur für Arbeit und kann später die weiteren Schritte unterstützen: von der Anerkennung bestimmter Qualifikationen bei den Kammern bis zum Schreiben von Bewerbungen.

Weitere Punkte des Settling-in (Einlebens) von praktischer Bedeutung sind der Autoimport, der Erwerb, bzw. Umtausch eines EU-Führerscheins, das Mitbringen von Haustieren, das Erlernen der deutschen Sprache und die Auswahl und der Abschluss sinnvoller Versicherungen.

Autoimport

Wer aus dem Ausland sein Auto mit nach Deutschland bringt, sollte sich erkundigen, was hierzulande zu tun ist, um das Fahrzeug zulassen zu können. Bei Fahrzeugen aus der EU ist das einfacher als bei Kfz aus Drittstaaten. Erstere verfügen in der Regel über eine europäische Konformitätsbescheinigung (certificate of conformity = COC), mit dem zumindest eine Einzelabnahme mittels eines Vollgutachtens vermieden werden kann. Den deutschen TÜV muss das Fahrzeug aber auf jeden Fall schaffen.

Deshalb ist es ratsam, die Zulassung bei einem Markenfachbetrieb durchführen zu lassen, der auch TÜV-Prüfungen macht. So erspart man sich das zeitraubende Hin- und Herfahren zwischen TÜV und Werkstatt. Wenn etwas repariert werden muss, um den Segen des TÜV zu bekommen, sind in einer Markenwerkstatt Teile vorrätig und nach der Reparatur kann sofort die TÜV-Plakette erteilt werden. Viele Werkstätten bieten auch gleich noch einen Zulassungsservice an.

Tipp: Ohne EC-Karte und damit ein deutsches Konto kommt man in Sachen Zulassung nicht weit. Die EC-Karte wird von der Zulassungsstelle zum Nachweis einer Kontoverbindung verlangt, bei der die Steuern eingezogen werden können.

Tipp: Ein in einem anderen Land zugelassenes Fahrzeug mehr als 6 Monate mit den ausländischen Kennzeichen in Deutschland zu fahren, obwohl man in Deutschland gemeldet ist, kann teuer werden. Erstens besteht unter Umständen im Schadenfall kein Versicherungsschutz der heimischen Versicherung und zum zweiten macht man sich der Steuerhinterziehung der deutschen Kraftfahrzeugsteuer schuldig, die dort fällig wird, wo der überwiegende Standort des Fahrzeugs ist. Da in den meisten EU-Ländern keine Kfz-Steuer erhoben wird, kommt das dann als Überraschung. Also ein Fahrzeug aus dem Ausland unbedingt zeitnah in Deutschland zulassen.

Tipp: Auch bei Einfuhr aus einem Drittstaat wird das Fahrzeug von Einfuhrsteuern befreit, wenn es als Übersiedlungsgut eingestuft wird. Dazu muss es aber zuvor schon einige Zeit auf den Eigentümer zugelassen gewesen sein und darf für eine Sperrfrist in Deutschland nicht verkauft oder verschenkt werden. Dadurch spart man besonders bei wertvollen Fahrzeugen sehr viel Geld.

Fahrzeuge aus Drittstaaten müssen nicht selten modifiziert werden, d.h. es erfolgen Umbauten und danach ein Vollgutachten. Dies kann bei Beleuchtung, Warnleuchten, Rad- und Felgenkombinationen und einer Reihe weiterer Bauteile der Fall sein, z.B. auch bei mitgebrachten Klassikern. Man sollte also einen Spezialisten finden, der die Marke und das Modell kennt und weiß, welche Modifikationen in welchem Umfang gemacht werden müssen, damit die Abnahme anschließend auch gelingt. Hier sollte man als Zeithorizont stets einige Wochen bis Monate einplanen.

EU-Führerschein

Nationale Führerscheine aus Drittstaaten berechtigen in Deutschland nur für 6 Monate zum Führen eines Fahrzeugs, und auch das nur innerhalb der Klassifizierungen des Ausstellerlandes. Wer zuhause keinen Lkw fahren darf, sollte es in Deutschland unbedingt auch unterlassen. Wer nach den 6 Monaten erwischt wird oder gar einen Unfall verursacht, muss mit empfindlichen Sanktionen, Entfall des Versicherungsschutzes und sogar strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Je nach Ausstellungsland und -ort kann der nationale Führerschein in eine deutsche EU-Fahrerlaubnis umgetauscht werden. Oder es muss wenigstens eine theoretische Prüfung abgelegt werden, um die Umschreibung zu bewerkstelligen. Auch sind meist ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs nachzuweisen, in einigen Gemeinden gar ein Gesundheitszeugnis. Die Führerscheininhaber aus einer Reihe von Ländern müssen die Führerscheinprüfung sogar gänzlich neu ablegen und auch Fahrstunden nehmen. Näheres ergibt sich aus einer Staatenliste der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Bei Umschreibung muss in der Regel der Führerschein übersetzt und klassifiziert werden, damit der Umfang, welche Fahrzeugklassen geführt werden dürfen, auf die deutschen Normen übertragen werden kann. Bei der Berechnung der 6-Monatsfrist ist nur der Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis entscheidend, d.h. es reicht zur Fristwahrung nicht aus, den Antrag für den Umtausch gestellt zu haben.

Haustiere

Innerhalb der EU ist der Import eines geliebten Vierbeiners oder anderen Haustieres kein Problem, soweit sie über einen EU-Heimtierausweis und ausreichenden Impfschutz verfügen. Sonst kann das Tier auch innerhalb der EU an der Grenze zurückgewiesen oder in Quarantäne genommen werden.

In der EU ist also mit dem EU-Heimtierausweis alles geritzt. Anders sieht das bei Tieren aus, die aus Drittstaaten kommen, insbesondere dann, wenn diese nicht aus von den EU-Behörden als tollwutfrei anerkannten Ländern kommen. Dann muss ein spezieller Tollwutantikörpertest absolviert werden und das dauert wenigstens 4 Monate. Wer das Thema Haustiere also 6 Monate vor Ausreise anpackt, der liegt richtig. In manchen Ländern ist gerade der Antikörpertest sehr schwierig oder sogar unmöglich, weil keine Labore vorhanden sind, die von der EU anerkannt werden.

Hunde müssen in Deutschland gechippt, angemeldet, versteuert und versichert werden. Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen dürfen nicht importiert werden. In vielen Gemeinden ist es auch unmöglich, andere Kampfhunde legal zu halten.

Da die Haltung von Katzen und Hunden in einer Wohnung fast immer der Zustimmung durch den Vermieter bedarf, sollte man so oder so einen Umzug nach Deutschland mit Haustieren gut planen und vorbereiten.

Versicherungen

Wie überall in der westlichen Welt kann man sich in Deutschland gegen fast alles und jedes versichern lassen. Das Versicherungsgewerbe spricht Deutsch und Versicherungsangebote, Klauseln und Allgemeine Geschäftsbedingungen sind meist nur in Deutsch zu haben. Mittlerweile gibt es auch zahlreiche Broker, die sich auf Expats spezialisiert haben. Nur eilt der Branche ja nicht eben der Ruf der Seriosität voraus und so ist es sehr schwer für Ausländer, gute von schlechten Angeboten zu unterscheiden.

Die meisten Menschen, die nach Deutschland übersiedeln, benötigen im ersten Jahr eine überschaubare Menge an Versicherungen: 1. Haftplicht, 2. Hausratversicherung, 3. Krankenversicherung, 4. Kfz-Versicherung, 5. Hundehalterhaftpflicht

Die Haftpflichtversicherung ist keine Pflicht, aber sinnvoll. Sie hilft z.B. bei der Wohnungssuche, ebenso wie die Hausratversicherung. Der Vermieter schätzt es, wenn Schäden am Eigentum Dritter (also seiner Wohnung) durch eine Haftpflicht abgedeckt sind, ebenso wie Schäden an Türen und Fenstern bei Einbruch, die die Hausratversicherung übernimmt. Mit diesem Duo kann man die Chancen bei der Wohnungssuche steigern. Die Policen, bzw. Deckungsbestätigungen kann man der Bewerbungsmappe hinzufügen.

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht und muss insbesondere von Bürgern aus Drittstaaten explizit nachgewiesen werden, um den begehrten Aufenthaltstitel zu erwerben. Wer als Angestellter mit einem deutschen Arbeitsvertrag arbeitet, der ist über seinen Arbeitgeber pflichtversichert, hat aber ein Wahlrecht bei der Auswahl der Krankenversicherung, deren Leistungen sich von Kasse zu Kasse unterscheiden. Auch hier – wie bei den Banken – hat es sich bewährt, eine Krankenversicherung zu wählen, die auf Ausländer eingestellt ist und die gesamte Kommunikation auf Englisch abwickeln kann.

Expats und Übersiedler haben mit der Techniker Krankenkasse (TK) bisher die besten Erfahrungen gesammelt. Die TK bietet Formulare und Broschüren in Englisch an und führt auch fremdsprachliche Beratung und Betreuung durch. Auch Arbeitgeber finden bei der TK umfassende Beratung über Entsendungen von und nach Deutschland oder bei Einstellungen ausländischer Arbeitnehmer.

Wer abhängig beschäftigt ist, ist neben der Krankenversicherung pflichtmäßig in den folgenden Sozialversicherungssparten versichert: Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung.

Kfz- und Hundehalterhaftpflicht-Versicherung benötigt nur, wer Entsprechendes sein Eigen nennt. Bei der Autoversicherung sollte man bedenken, dass es oft möglich ist, Schadenfreiheitsrabatte aus dem Ausland nach Deutschland zu übertragen oder anerkennen zu lassen, denn der erstmalige Abschluss einer Autoversicherung in Deutschland zu Basiskonditionen ohne schadenfreie Jahre ist ein teurer Spaß.

Viele Relocation-Agenturen z.B. arbeiten mit Brokern zusammen, die passende Pakete schnüren und auch im Schadenfall mit englischsprachigem Support zur Seite stehen. Auch hier sollte man strickt darauf achten, dass der Relocater nicht seinerseits Provisionen kassiert und sich dies im Zweifel schriftlich bestätigen lassen.

Tipp: Die eigentliche Bedarfsermittlung für Versicherungen sollte ein Relocation-Spezialist übernehmen, der unabhängig berät. So kann man feststellen, welche Versicherungen in der individuellen Lebenssituation überhaupt benötigt oder gewünscht werden. Auf diese Weise sieht man sich als Neubürger nicht dem Verkaufsdruck und nicht nachprüfbaren Behauptungen eines Brokers ausgesetzt, der letztlich von Provisionen und Abschlüssen lebt.

Sprachen lernen

Wer dauerhaft nach Deutschland übersiedelt, kommt um den Spracherwerb kaum herum, wenn er in Deutschland wirklich heimisch werden möchte. Im Grunde gilt das aber für alle Länder. Aber auch wer für 1 bis 3 Jahre kommt, sollte sich die Chance nicht entgehen lassen, mit den „Eingeborenen“ wirklich in Kontakt zu treten und mittels Sprache in die neue Kultur einzutauchen.

Oft ist es auch unerlässlich, für die Ausübung einer Tätigkeit zumindest mittelfristig die deutsche Sprache zu erlernen, selbst wenn unternehmensintern zu großen Teilen Englisch gesprochen wird. Ohne Deutsch werden die sozialen Kontakte meist ein bestimmtes Basisniveau nicht überschreiben.

Wer sich dauerhaft in Deutschland niederlassen will, und daher (in der Regel nach 5-jährigem Besitz eines Aufenthaltstitels) eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragt, der muss bestimmte Kenntnisse der deutschen Sprache zertifiziert nachweisen. Wer also bleiben will, sollte frühzeitig mit dem Spracherwerb beginnen, damit Sprache nicht der Engpassfaktor wird, um dauerhaft in Deutschland bleiben zu können. Da Inhaber der Blauen Karte EU schon nach 2 Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen können, sollten sie sich mit dem Erlernen der deutschen Sprache durchaus beeilen.

Naturgemäß gibt es ein nahezu unüberschaubares Angebot an Sprachkursen oder Sprachtraining, von der Volkshochschule bis zum persönlichen Sprachetrainer im Einzelunterricht. Mit dem Spracherwerb erst im Gastland zu starten, hat den Nachteil, dass in der Phase des Einlebens kaum Zeit dafür ist und sich später Überlebensstrategien einschleifen, auch ohne Deutsch durch den Alltag zu kommen. Daher ist es durchaus sinnvoll, bereits im Herkunftsland mit dem Lernen und Üben zu beginnen. Für eine Reihe von Ausfenthaltstiteln, z.B. speziell für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt über die Positivliste, sind bestimmte Sprachniveaus nachzuweisen, um überhaupt ein Visum zu bekommen.

Tipp: Anders Consulting bietet exklusiv Sprachtraining an, welches vollkommen individuell ist. Der Schüler bestimmt (nach Einschätzung seines bestehenden Sprachniveaus) den Rahmen und Zweck, z.B. Einzelunterricht, Gruppe, privat oder In-Company-Training, klassischer Sprachkurs, Konversationstraining, Vorbereitung auf Auslandsreisen, Training für Vorstellungsgespräche oder der Erwerb von Sprachzertifikaten. Der Sprachunterricht ist im Heimat- wie im Gastland individuell buchbar. Zurzeit sind im Angebot:  Englisch, Deutsch, Portugiesisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Schwedisch, Norwegisch, Finnisch, Urdu, Polnisch, Tagalog, Afrikaans, Amharisch, Zulu, Japanisch, Mandarin und Russisch. Auf Anfrage viele weitere Sprachen.

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