Berufliche Anerkennung

Berufliche Anerkennung

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Für eine Arbeitsgenehmigung und einen Aufenthaltstitel zum Leben und Arbeiten in Deutschland benötigt man die berufliche Anerkennung als Fachkraft. Das kann ein anerkannter, akademischer Abschluss sein, aber auch eine Berufsausbildung die der deutschen Ausbildung im Dualen System gleichwertig ist.

Bis 2020 mussten sich Fachkräfte ohne akademischen Abschluss schon vor der Beantragung eines Visums bei einer der 1.400 Anerkennungsstellen selbst um die Anerkennung kümmern, um dann in Standardverfahren ein Arbeitsvisum zu bekommen. Lediglich akademische Abschlüsse konnten in der Datenbank anabin oder per Anerkennungsverfahren bei der ZAB schon vorab anerkannt werden.

Nur wer eine Anerkennung hat, kann in Deutschland den Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Seit 2020 entfällt dafür die Vorrangprüfung, durch die nur bestimmte, gewerbliche Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die in der Positivliste aufgeführt waren, standardmäßig eine Arbeiterlaubnis bekommen konnten.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Im neuen, beschleunigten Fachkräfteverfahren kann ab 2020 die Anerkennung durch den Arbeitgeber von Deutschland aus in 8 Wochen initiiert werden. Zuständig ist die Zentrale Servicestelle Berufliche Anerkennung (ZSBA) in Bonn. Sie koordiniert für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kontakte mit den 1.400 Anerkennungsstellen, damit es zur Bekämpfung des Fachkräftemangels möglichst schnell zur Erteilung eines Gleichwertigkeitsbescheides kommt.

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