Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2023 – Potenzialsäule, Chancenkarte, Punktesystem | Teil 4

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2023 – Potenzialsäule, Chancenkarte, Punktesystem | Teil 4

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Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) wurde vom Bundestag verabschiedet. Eine Revolution blieb aus, aber es wurde eifrig nachgebessert, was zu zahlreichen Veränderungen in der Praxis führen wird. Wir geben hier einen ersten Überblick, führen die Neuerungen anschließend weiter aus und erlauben uns eine kritische Würdigung der neuen Einwanderungsregeln, die den Fachkräftemangel in Deutschland effektiv mildern sollen. 

Der besseren Übersichtlichkeit haben wir den Gesamtbeitrag in mehrere Teile gesplittet. Zur besseren Lesbarkeit wird in das generische Maskulinum verwendet. Die Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.

Von Christoph Anders, Gesellschafter und Mitglied der Geschäftsleitung bei ANDERS CONSULTING Relocation Service

Teil 4: Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2023 (FEG) – Potentialsäule, Chancenkarte, Berufsabschluss und -erfahrung, Sprachkenntnisse, Alter

Bei der dritten Säule des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes geht es um das Potenzial von internationalen Talenten. Dahinter verbirgt sich das Lieblingsprojekt der FDP, nämlich ein Punktesystem, mit dem potenzielle Arbeitnehmer auch dann eine Arbeitserlaubnis erhalten können, wenn sie nicht Fachkraft im Sinne des § 18 AufenthG sind. Das Instrument trägt den Titel Chancenkarte. Die Chancenkarte soll vor allem qualifizierte und junge Menschen anlocken.

Die Chancenkarte – Sammeln Sie Punkte?

Der Ansatz der Chancenkarte ist in der Tat in Deutschland neu – wenngleich aus den angelsächsischen Ländern bekannt – und erlaubt es auch Menschen, die vor allem über Berufserfahrung verfügen, nach Deutschland zu kommen, um hier zu leben und zu arbeiten. Allerdings müssen dann auch noch andere Kriterien erfüllt werden, um genügend Punkte zu sammeln. Am Anfang des Prozesses ist die Chancenkarte mit einem auf ein Jahr befristeten Aufenthaltsrecht verknüpft.

Für den Erwerb muss der Lebensunterhalt gesichert sein, wofür die Chancenkarte schon mal die Voraussetzungen bietet. Die notwendigen Sprachkenntnisse sind einfache Kenntnisse (A1), womit die Chancen auf einen Job nicht optimal sind, was einen kleinen Widerspruch bildet. Und Deutschkurse, die schnellen Erfolg versprechen, sind ja auch nicht gerade billig.

Die Karte kann einmalig um zwei Jahre verlängert werden, wenn ein qualifizierter Job gefunden wurde. Während der Suche nach einer Beschäftigung ist zudem das Arbeiten im Umfang von 20 Wochenstunden erlaubt, damit man den Lebensunterhalt sichern kann. Auch Probearbeiten beim potenziellen Arbeitgeber ist für bis zu zwei Wochen möglich. Qualifikationen in Engpassberufen verbessern natürlich die Chancen, eine Chancenkarte zu bekommen.

Per Verordnung kann ein Kontingent für eine bestimmte Anzahl an Chancenkarten festgelegt werden. Ein wenig hilfreicher Passus, ist doch Zuverlässigkeit eine Säulen, sich als Fachkraft für die Immigration nach Deutschland zu entscheiden. Da ist ein „Sorry, das Kontingent ist ausgeschöpft“ nicht gerade förderlich.

Wofür gibt es bei der Chancenkarte Punkte und wer bekommt sie besonders leicht?

Wer einen in Deutschland anerkannten Abschluss vorweisen kann, erfüllt sofort die Bedingungen für eine Chancenkarte, würde aber wohl eher eine Blaue Karte bevorzugen, die man auch erwerben könnte, wenn man schon einen Arbeitgeber gefunden hat. Wer der Erfahrungssäule entsprechend eine zweijährige Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss hat, die im Heimatland staatlich anerkannt sind, kann ebenfalls eine Chancenkarte beantragen. Bedingung sind im Übrigen die Sprachkenntnisse auf A1-Niveu, sowie sechs Punkte nach einem bestimmten System. Bewertet werden dabei Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter, mitziehende Ehe- bzw. Lebenspartner und der etwas schwammige Begriff des „Deutschlandbezugs“. Mindestens 6 Punkte gilt es zu ergattern:

  • Vier Punkte gibt es für einen ausländischen Berufsabschluss, der nach deutschen Standards anerkannt wird, auch wenn eventuell noch eine Nachqualifizierung, d.h. Anpassungsmaßnahmen erforderlich sind
  • Drei Punkte gibt es für mindestens fünfjährige Berufserfahrung oder für gute deutsche Sprachkenntnisse oberhalb des B2-Levels
  • Zwei Punkte gibt es für ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf B2-Level, für zweijährige Berufserfahrung, sowie für Personen, die nicht älter als 35 Jahre sind
  • Einen Punkt gibt es für hinreichende deutsche Sprachkenntnisse, bei einem vorangegangenen Aufenthalt in Deutschland, wenn dieser mindestens sechs Monate in den vergangenen fünf Jahren betragen hat, bei einem Alter zwischen 35 und 40 Jahren, bei Englisch-Kenntnissen auf C1-Niveau, wenn die Qualifikation einem Engpassberuf zugeordnet werden kann sowie wenn der Ehegatte Kriterien für die Chancenkarte erfüllt

Allerdings – und hier kommt eine weitere Hürde ins Spiel – der Arbeitgeber muss tarifgebunden sein oder es sind bestimmte Gehaltsschwellen zu beachten. Arbeitgeber sollten immer im Hinterkopf behalten, dass die Chancenkarte nicht für die Spülhilfe in der Gastronomie oder den Taxichauffeur gedacht ist, sondern für Tätigkeiten als Fachkraft.

Foto: (c) Anders Consulting unter Verwendung von AdobeStock_523500856

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