Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2023 – kritische Würdigung, Bürokratie, Personalmangel | Teil 6

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2023 – kritische Würdigung, Bürokratie, Personalmangel | Teil 6

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Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) wurde vom Bundestag verabschiedet. Eine Revolution blieb aus, aber es wurde eifrig nachgebessert, was zu zahlreichen Veränderungen in der Praxis führen wird. Wir geben hier einen ersten Überblick, führen die Neuerungen anschließend weiter aus und erlauben uns eine kritische Würdigung der neuen Einwanderungsregeln, die den Fachkräftemangel in Deutschland effektiv mildern sollen. 

Der besseren Übersichtlichkeit haben wir den Gesamtbeitrag in mehrere Teile gesplittet. Zur besseren Lesbarkeit wird in das generische Maskulinum verwendet. Die Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.

Von Christoph Anders, Gesellschafter und Mitglied der Geschäftsleitung bei ANDERS CONSULTING Relocation Service

Teil 6: Kritische Würdigung des neuen FEG (2023)

Das Fachkräfteinwanderungsgesetz sieht sehr viele, leider auch sehr bürokratische Änderungen vor. Die vielen Neuregelungen und Ergänzungen sollten eigentlich Erleichterungen in Bezug auf materiell-rechtliche Hürden im Sinne einer Erweiterung der Maschen jenes Netzes sein, durch das dann mehr Talente hindurchschlüpfen können und damit den Weg nach Deutschland finden. Der individuelle Antragsweg wird aber leider nicht entbürokratisiert, wenn nicht sogar komplizierter.

Die schiere Zahl der Neuerungen und der nun möglichen Wege nach Deutschland zum Leben und Arbeiten dürfte Arbeitnehmer, Arbeitgeber und beteiligte Behörden überfordern, deren personelle Besetzung schon vor dem neuen Gesetz nicht im Ansatz ausreichte. Die Gemeinden, in deren Verantwortung z.B. die Ausländerbehörden liegen, sind chronisch pleite und werden kaum in der Lage sein, all die Neuerungen umzusetzen, so wie man aktuell personell aufgestellt ist. Das konnte man schon 2020 bei der Einführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens erkennen, das auch 3 Jahre nach seiner Einführung dem Begriff „beschleunigt“ Hohn spricht.

Das Ziel der Erleichterung von qualifizierter Einwanderung wird mit dem Gesetz so nicht erreicht. Allein die neuen Regelungen zur Blauen Karte erscheinen dem professionellen Branchenkenner sinnvoll und durchdacht. Das nun auch Menschen mit Berufsausbildung eine Chance auf die Blaue Karte haben, ist zu loben, auch die Absenkung der Lohnschwellen. Die Blaue Karte erfreute sich bei qualifizierten Talenten schon immer großer Beliebtheit. Es besteht die Hoffnung, dass die Zahlen nun kräftig steigen werden.

Dass die Blauen Karte es nun faktisch erlaubt, jede auch ausbildungsfremde Tätigkeit ausführen können, darf sogar als großer Wurf bezeichnet werden. Dass Blaue Karte-Inhaber aus anderen EU-Staaten nun nach 24 Monaten ohne weitere Anerkennung eine Blaue Karte in Deutschland erhalten können, war hingegen schlicht überfällig.

Ungelöste Probleme bei der Willkommenskultur

Kein Wind der „Willkommenskultur“ weht durch die Zeilen des Gesetzes – nur eiskalte Bürokratie. Noch immer scheint die „Gefahrenabwehr“ der Leitgedanke des deutschen Einwanderungsrechts zu sein. Probleme wie der extreme Wohnungsmangel, mangelnde Kinderbetreuung und viele andere strukturelle Probleme, die Fachkräfteeinwanderung behindern, werden gar nicht erst angepackt. Da sind dem Gesetz ja auch Grenzen gesetzt. Gut gemeint, ist aber eben nicht gut gemacht. Das Gesetz ist eine Insellösung, dessen Relevanz für die Minderung des Fachkräftemangels zweifelhaft bleibt.

Die starke Betonung der deutschen Sprachkenntnisse beim Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, abgesehen von der Blauen Karte, zeigt wieder einmal, dass das größte Problem im Wettbewerb mit den angelsächsischen Ländern, das Beharren auf der Beherrschung der deutschen Sprache ist – und Deutsch ist nun mal keine Weltsprache und dazu auch noch ziemlich schwer.

Fazit: Insgesamt ist das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu kompliziert und zu bürokratisch geraten. Die schiere Zahl der Möglichkeiten und Neuerungen wird für reichlich Verwirrung sorgen. Es bleibt fraglich, ob die Umsetzung personell und materiell zu leisten ist und damit sogar das Gegenteil der Absicht, nämlich weniger Einwanderung qualifizierter Arbeitnehmer zur Folge hat.

Foto: (c) Anders Consulting unter Verwendung von AdobeStock_523500856

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