Relocation managen bei Entsendung von Deutschland ins Ausland

DEPARTURE INS AUSLAND Wir unterstützen Sie ANDERS CONSULTING Relocation Service bietet Global-Mobility-Dienstleistungen in Aachen | Augsburg | Bergisch Gladbach | Berlin | Bielefeld |Bochum | Bonn | Bottrop | Braunschweig | Bremen | Bremerhaven | Chemnitz | Cottbus | Darmstadt | Dessau-Roßlau Dortmund | Dresden | Duisburg | Düren | Düsseldorf | Erfurt | Erlangen | Essen | Esslingen am Neckar | Flensburg | Frankfurt am Main | Freiburg im Breisgau | Fürth | Gelsenkirchen | Gera | Gießen | Göttingen | Gütersloh | Hagen | Halle (Saale) | Hamburg | Hamm | Hanau | Hannover | Heidelberg | Heilbronn | Herne | Hildesheim | Ingolstadt | Iserlohn | Jena | Kaiserslautern | Karlsruhe | Kassel | Kiel | Koblenz | Köln | Konstanz | Krefeld | Leipzig | Leverkusen | Lübeck | Ludwigsburg | Ludwigshafen am Rhein | Lünen | Magdeburg | Mainz | Mannheim | Marl | Moers | Mönchengladbach | Mülheim an der Ruhr | München | Münster | Neuss | Nürnberg | Oberhausen | Offenbach am Main | Oldenburg | Osnabrück | Paderborn | Pforzheim | Potsdam | Ratingen | Recklinghausen |Regensburg | Remscheid | Reutlingen | Rostock | Saarbrücken | Salzgitter | Schwerin | Siegen | Solingen | Stuttgart | Trier | Tübingen | Ulm | Villingen-Schwenningen | Wiesbaden | Witten | Wolfsburg | Wuppertal | Würzburg | Zwickau

WAS BRAUCHE ICH FÜR DIE EINREISE INS NICHT-EU-AUSLAND, Z.B. KANADA?

Das Arbeitsvisum

z.B. „Skilled Worker Class“ für besonders nachgefragte Berufe.
Wird beantragt bei der kanadischen Botschaft.

Den Pass

Dieser muss mindestens noch 6 Monate gültig und maschinenlesbar sein.

Electronic Travel Authorization (ETA)

Wer sich nur bis zu 6 Monaten geschäftlich in Kanada aufhalten will, braucht die ETA.
Mit Arbeitsvisum braucht man keine ETA.

Ein Tipp für Business-Aufenthalte bis 6 Monate

In Kanada z.B. kann man sich als Bundesbürger geschäftlich bis zu 6 Monate aufhalten.
Bedingung ist, dass man nicht direkt für eine kanadische Firma tätig wird und von Deutschland aus sein Gehalt bezieht.

Ansonsten hat jedes Land seine individuellen Visabestimmungen und Regeln für den Zugang zum Arbeitsmarkt. Das gilt auch für Business Visa

WIE KOMME ICH GENERELL AN EIN ARBEITSVISUM , Z.B. IN KANADA, USA, AUSTRALIEN?

ANDERS CONSULTING Relocation Service informiert, das Anträge auf ein Arbeitsvisum, bzw. Employment Visa stets entsprechend der nationalen Gesetze und Bestimmungen begründer werden müssen

Muss ich den Visaantrag begründen?

Ja. Es muss für eine Entsendung genau begründet werden, warum nur diese bestimmte Person für das Visum und die Tätigkeit geeignet ist.

ANDERS CONSULTING Relocation Service bietet hoch-spezialisierte Services für Familien an, ins besondere für die erfolgreiche Schul- und Kindergartensuche + Beratung über das deutsche Bildungssystem

Muss man Spezialist sein?

Ja. Es werden akribische Nachweise für Abschlüsse, Berufserfahrung und spezielle Fähigkeiten verlangt.

ANDERS CONSULTING Relocation Service unterstützt Sie bei der Beantragung desjenigen Visums, das dem Zweck und der Dauer des Auslandsaufenthalts zu Arbeitszwecken entspricht

Sind die Visa für Arbeitsaufenthalte begrenzt?

Ja. Meist sind die Visa genau wie auch der Charakter von Entsendungen von vornherein zeitlich begrenzt. Man sollte also gleich angemessen und gewissenhaft planen, denn Verlängerungen sind nicht leicht zu bewerkstelligen.

ANDERS CONSULTING Relocation Service Deutschland präsentiert Entsendungen ins Ausland mit Familie

Darf man seine Familie aus Deutschland mitbringen?

Ja. Ehepartner und Kinder dürfen mitgebracht werden, wenn das Auskommen gesichert ist. Unverheiratete Lebenspartner müssen ein eigenes Visum beantragen.

ANDERS CONSULTING Relocation Service unterstützt Sie bei allen notwendigen Tätigkeiten rund ums Geld. z.B. Beratung über den Mietenspiegel und was man für eine Wohnung z.B. in München anlegen muss, Eröffnung eines Bankkontos, Unterstützung bei anderen finanziell relevanten Fragen wie z.B. Kindergeld oder der Abschluss sinnvoller Versicherungen

Sind finanzielle Sicherheiten gefordert?

Grundsätzlich Ja. Es muss bei Entsendung nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt und die Krankenversicherung gesichert sind.

Auch folgende Nachweise können verlangt werden:

 Kontoguthaben oder anderes Vermögen

Weitergehende Bürgschaften von Arbeitgebern

Nachweis über die Absicht, das Land wieder zu verlassen, z.B. offener Rückflug

WAS BRAUCHE ICH NORMALERWEISE NOCH, UM Z.B. IN KANADA ARBEITEN ZU KÖNNEN ?

 Bei Entsendungen eine Einladung der empfangenden Stelle

 Klärung der Ausstrahlung, d.h. Verbleib in der deutschen Sozialversicherung bei Entsendung

 Eine Stellen- und Projektbeschreibung

 Übersetzte und beglaubigte Dokumente wie Abschlüsse und Familienstandsurkunden

MUSS ICH MICH AN- UND ABMELDEN?

Deutschland

Der Wohnsitz in Deutschland sollte nicht aufgegeben werden. Das verhindert zum einen Doppelbesteuerung und ist für den Verbleib in der deutschen Sozialversicherung im Sinne der Ausstrahlung notwendig. 

Ausland

Im angelsächsischen Ausland gibt es kein Meldewesen wie wir es in Deutschland kennen. Ein Besuch bei den Einwanderungsbehörden ist jedoch erforderlich.

WIE FINDE ICH EINE WOHNUNG IM AUSLAND?

Wie gehe ich bei der Wohnungssuche vor?

Prinzipiell ist der Wohnungsmarkt in praktisch jedem Land anders. Je nach Zielland ist das Angebot an Wohnraum zur Miete so wie in Deutschland, in den meisten Ländern ist die Auswahl jedoch geringer bis sehr knapp, weil die Eigentumsquote sehr hoch liegt. In vielen Ländern der Welt ist Wohnraum für Expats, die befristet bleiben, sehr teuer.

Wie wird die Wohnung finanziert?

Bei Entsendungen ins Ausland sollte der Arbeitgeber behilflich sein und vor Ort z.B. einen Relocation Service beauftragen. Üblich ist es, dass der Arbeitgeber zudem die Miete oder Zuschüsse zahlt und Kosten für Makler, Mietsicherheit sowie Gebühren und ggf. Steuern übernimmt.

In anderen Ländern werden die Kosten für den Makler oft ganz anders zwischen Eigentümer und Mieter verteilt oder sind wesentlich höher/niedriger.

Ein Tipp für Länder mit anderen Sicherheitsstandards

In vielen Ländern mit hoher Kriminalitäts- und Mordrate leben Expats meist abgeschottet in speziell gesicherten Wohnanlagen oder Doorman-Häusern, z.B. in Südafrika, Brasilien, Indien, Mexiko oder Venezuela. Oft sind das auch die Länder mit hohen Gesundheitsrisiken.

WEITERE TIPPS ZUM WOHNEN IM AUSLAND

Abmeldung + Wohnungsaufgabe

Aufgrund der Befristung von Entsendungen (i.d.R. < 3 Jahre) lohnt sich eine Abmeldung und die Aufgabe der Wohnung und ein Umzug meistens nicht.

Haustiere

Aufgrund der Befristung sollte man sich das Mitbringen von Haustieren gut überlegen, denn die Tiere müssen sich 2 Mal neu eingewöhnen und man muss bei Im- und Export die landesspezifischen Vorschriften für Impfungen und Immunisierungen beachten.

Cost of Living Index Miete und Lebenshaltung

Mietausgaben und die normale Lebenshaltung können im Gastland viel teurer sein. Entsprechende Indices z.B. von der Firma Mercer geben Auskunft. Arbeitnehmer sollten unbedingt auf einen wechselkursgesicherten Ausgleich bestehen, wenn der Index höher liegt als in Deutschland.

Andere Länder, andere Sitten

 In Singapur steht auf Drogenbesitz die Todesstrafe

 Wer in Saudi-Arabien auf der Straße Alkohol trinkt, der sollte sich auf Peitschenhiebe einstellen

 FKK am Strand führt in Kenia geradewegs in Gefängnis

 Wer während der Entsendung gegen im Gastland geltende Gesetze verstößt, muss mit Kündigung rechnen

WIE FINDE ICH EINE SCHULE ODER EINEN KINDERGARTEN ?

Kinderbetreuung

Kinderbetreuung wird international je nach Kulturkreis und Wohlstandsniveau ganz unterschiedlich gesehen und gehandhabt. In Ländern mit niedrigem Lohnniveau wird oft eine Nanny einer staatlichen oder privaten Einrichtung vorgezogen.

Soweit man am Ort der Entsendung Kollegen hat, sollte man diese unbedingt nach den lokalen Gegebenheiten und Kosten fragen.

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Schule

Bei Entsendungen unter 3 Jahren bietet sich außerhalb der EU oft nur eine internationale Schule an, da anschließend der Bildungsweg in Deutschland wiederaufgenommen werden soll. Die oft erheblichen Kosten sollten vom Arbeitgeber übernommen werden.

In den angelsächsischen Ländern spielen private Schulen und Schulgeld ohnehin eine viel wichtigere Rolle als in Deutschland.

GIBT ES BESONDERE SCHULFORMEN ?

In vielen Ländern mit angelsächsischem Einfluss in Kultur und Bildungswesen ist die Ganztagsschule der Normalfall. In einigen Ländern wird eine höhere Schulbildung fast nur in Internaten angeboten.

WIE IST DAS MIT DER SOZIALVERSICHERUNG IM AUSLAND?

Ausstrahlung

Wer die Bedingungen erfüllt, der kann bei einer Entsendung in Deutschland versichert bleiben. Diese Kriterien müssen erfüllt sein:

 Das deutsche Arbeitsverhältnis wird nicht unterbrochen

 Entgeltabrechnung in Deutschland

 Der Arbeitnehmer bleibt dem deutschen Arbeitgeber gegenüber weisungsgebunden

 Die Entsendung muss befristet sein, entweder auf ein Datum oder ein definiertes Arbeitsziel

Kosten Krankenbehandlung

Auch wenn die Krankenversicherung in Deutschland bestehen bleibt, muss der Arbeitgeber wegen seiner Fürsorgepflicht dafür sorgen, dass Behandlungen im Ausland jederzeit verauslagt werden können, da dort mit Kreditkarte oder in Bar sofort bezahlt werden muss.

Gesundheitszeugnis

In einigen Ländern sind Gesundheitszeugnisse und Impfnachweise für die Erteilung eines Visums erforderlich.

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Mehrkosten

In vielen Ländern liegen die Behandlungskosten höher als in Deutschland. Der Arbeitgeber muss die Mehrkosten übernehmen, die er als Betriebsausgaben absetzen kann. Es empfiehlt sich fast immer eine entsprechende Zusatzversicherung.

Tropen

Bei Entsendung in heiße Länder mit Gefahr von außergewöhnlichen Krankheitserregern oder Parasiten, muss der Arbeitgeber Impfungen und Gesundheits-Check bezahlen.

BLEIBT DIE FAMILIE MITVERSICHERT?

Ja. Wer im Sinne der Ausstrahlung im Ausland in der deutschen Sozialversicherung verbleibt, dessen mitreisende Familie ist ebenso mitversichert. Das gilt auch für Vorsorge und Schwangerschaft. Aber Vorsicht: Private Zusatzversicherungen müssen für alle Familienmitglieder abgeschlossen werden, denn dort ist die Familie nicht automatisch mitversichert.

UND WER ZAHLT DIE ÜBRIGE SOZIALVERSICHERUNG ?

Der Arbeitgeber rechnet auch die übrigen Sozialabgaben ab, wobei vor der Entsendung zu klären ist, auf welches Gehalt sich dies bezieht, z.B. nicht auf Zusatzzahlungen für höhere Lebenshaltungskosten und Erschwerniszulagen, evtl. aber auf Incentives und Boni.

BRAUCHE ICH EINE KREDITKARTE und EIN KONTO ?

 

Obgleich es weltweit in den Ländern unterschiedlich schwer ist, ein Konto zu eröffnen, empfiehlt sich dies außerhalb des SEPA-Raums immer.  Eine Kreditkarte braucht man immer! Sie sollte einen ausreichenden Verfügungsrahmen und eine gute Akzeptanz im Gastland haben.

WIE STEHT ES MIT AUTO UND NAHVERKEHR ?

 

Auto

 Neben der Frage, ob das generelle Mitführen des Internationalen Führerscheins erforderlich ist, stellt sich die Frage, ob man den EU-Führerschein nach einer Frist umtauschen oder neu machen muss, wenn man länger im Gastland lebt. Das regeln i.d.R. bilaterale Abkommen.

 In einigen Ländern ist Autofahren extrem gefährlich, z.B. in Indien, Russland, Süd-Korea, Namibia oder Thailand.

 Bei Entsendungen wird die Pkw-Frage meistens über einen Mitwagen geregelt.

Öffentlicher Nahverkehr

In vielen Ländern Asiens oder Afrikas ist ein öffentliches Verkehrsnetz wie in den Großstädten Europas nicht vorhanden. Die Fragen des täglichen Transports zur Arbeit und zurück und die Fahrten der Familie sollten also rechtzeitig geklärt werden, da sie in unsicheren Ländern hohe Kosten verursachen können, z.B. für einen Fahrer oder Limousinenservice

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