Bei Umzug ins Ausland abmelden und Abmeldebescheinigung erhalten
Relocation-Basics: Die Abmeldung bei der Meldebehörde bei Umzug und Wegzug ins Ausland
Wer am Ende einer Entsendung im Rahmen der Repatriierung wieder ins Ausland umzieht oder eine Zweitwohnung dauerhaft aufgibt, muss sich bei der Meldebehörde, bei der die Anmeldung erfolgte, wieder abmelden. Die Abmeldebestätigung ist wichtig, um eine Reihe von Verträgen schneller kündigen zu können, z.B. den Internet- und Telefonvertrag. Werfen Sie auch gern einen Blick auf alle unsere Departure- und „Good-Bye-Services“, die wir für Ihre Bequemlichkeit und Sicherheit im Programm haben.
Das deutsche Melderecht regelt alle Fälle, in denen man sich regulär an- und abmelden muss. Beim normalen Umzug innerhalb Deutschlands, z.B. von München nach Düsseldorf, entfällt die früher einmal erforderliche Abmeldung durch die Anmeldung am neuen Wohnort.
Bei Wegzug ins Ausland oder beim Departure im Rahmen der Repatriation, egal ob als Deutscher, EU-Bürger oder Drittstaatenangehöriger, muss man sich abmelden und erhält eine Abmeldebescheinigung. Die Abmeldung wird automatisch auch der zuständigen Ausländerbehörde übermittelt, so dass man sich bezüglich des Aufenthaltstitels, der vielleicht noch gültig ist, nicht explizit abmelden muss.
Für die Abmeldung sind Fristen zu beachten. Auch den Wohnsitz abmelden muss, wer einen Zweitwohnsitz aufgibt. Eine Vermieterbestätigung zur Abmeldung ist seit November 2016 wieder entfallen.
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Sich bei Wegzug ins Ausland abzumelden und eine Abmeldebescheinigung zu erhalten, wird mit dieser Service-Liste von den Relocation-Managern aus dem Hause Anders Consulting Relocation Service ganz leicht:
Service-Liste Abmeldung
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Geld sparen mit der Abmeldung!
„Abseits der reinen Pflicht ist so eine Abmeldebescheinigung eine praktische Sache: Jedenfalls, wenn der ein oder andere Partner bei der Auflösung und Kündigung privater Verträge nicht so richtig mitmachen will und man einen Beweis, vielleicht gar ein Druckmittel braucht, den Vertrag aufzulösen, weil man ins Ausland geht.
Die Abmeldebescheinigung ist ein glaubwürdiger Beleg. Sie garantiert dem Vertragspartner, dass man nicht gesponnen hat und das Land zwecks Repatriierung oder Entsendung auf Dauer tatsächlich verlässt. Und sie suggeriert, dass auch der weitere Einzug vom Konto, das sich in Auflösung befindet, wohl fruchtlos verliefe und der Vertragspartner in Deutschland kaum noch rechtlich verfolgt werden könnte. Weg ist eben weg.
Telekommunikationsanbieter stellen die Sonderkündigung nach § 46 Ziffer 8 TKG oft unter die aufschiebende Bedingung des Einreichens der Abmeldebescheinigung. Viele Versicherungen beenden Verträge wesentlich kulanter, wenn der Nachweis des Wegzugs erbracht wurde.
Kritisch kann es sein, den Wohnsitz abzumelden, wenn noch ein Bankkonto besteht oder ein Auto angemeldet ist. Wir benachrichtigen daher alle noch bestehenden Vertragspartner über die neue Adresse, weil Nachsendeaufträge z.B. bei Bankpost nicht greifen.
Auch das Finanzamt weiß Bescheid, wenn Sie sich abmelden, dass Sie in Deutschland nicht mehr unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. Die korrekte Abmeldung spart also Ärger, Zeit und Geld. Youe got a Friend in Germany!“
Downloads zum Thema Wohnsitz abmelden bei Umzug ins Ausland
Relocation-Facts: 10 wissenswerte Fakten rund um An- und Abmeldung
1. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, beim zuständigen Einwohnermeldeamt die Abmeldung bei Umzug ins Ausland zu erledigen
2. Ausländer und Delegates sollten darauf achten, bei Rückkehr ins Ausland die Abmeldung vorzunehmen, damit es bei einer erneuten Einreise nach Deutschland keine Schwierigkeiten gibt
3. Bei der Abmeldung besteht nur in wenigen Gemeinden noch eine Präsenzpflicht. Es gibt sogar meist die Möglichkeit, dies postalisch zu erledigen. Jedoch sollten fortziehende Expats darauf achten, eine Abmeldebescheinigung zu erhalten, wenn sie sich bei Umzug ins Ausland abmelden. Leider wird der Punkt sehr oft einfach nur vergessen…
4. Die i.d.R. kostenlose Abmeldung kann frühestens eine Woche vor dem tatsächlichen Auszug erfolgen, spätestens jedoch zwei Wochen danach
5. Deutsche sollten Ihre Auslandsanschrift hinterlassen, um zum Beispiel ihre Wahlbenachrichtigung zur Briefwahl im Ausland zu erhalten
6. Eine verspätete oder unterlassene Abmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit
7. Nicht-Verheiratete müssen je ein Formular für die Abmeldung ausfüllen
8. Eine Bestätigung des Wohnungsgebers bei Auszug und Abmeldung wurde mit Wirkung zum November 2016 aus dem Meldegesetz gestrichen. Bei Einzug bleibt es jedoch nach wie vor erforderlich, eine Einzugsbestätigung des Vermieters vorzulegen
9. Wer mit der Abmeldung, dem Umzug und dem Gang ins Ausland auch dem deutschen Fiskus entgehen will, muss tatsächlich das Land verlassen und darf sich keine 183 Tage mehr in Deutschland aufhalten, d.h. dort keinen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dann unterliegen nur noch Einkünfte aus deutschen Quellen der Besteuerung in Deutschland, ausländische Quellen nicht. Ein Steuerberater sollte im Zweifel konsultiert werden
10. Auf jemanden, der sich abgemeldet hat, kann kein Fahrzeug mehr zugelassen sein. Dies beim Timing des Kfz-Exports bedenken
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Stand: Herbst 2018
Die Abmeldung ist erledigt! Und jetzt? Mit diesen Relocation-Services wird der Repatriation alles leichter
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