Private Verträge von Expats kündigen
Relocation Support bei Departure: Alle Verträge bei Wegzug ins Ausland kündigen
Beim Departure muss man neben dem Mietvertrag auch andere private Verträge kündigen. Im Laufe von Jahren schließt man eine ganze Menge private Verträge. Um solche für Versorger notwendiger Dienstleistungen wie Strom, Gas, Rundfunkbeitrag, Kfz-Versicherung, Telefon und Internet kommt man ja gar nicht herum.
Aber hier kommt noch ein Streaming-Dienst, da eine Mitgliedschaft im Fitness-Club dazu. Dann vielleicht noch Zeitschriften-Abos oder eine ADAC-Mitgliedschaft? Und der Bezug von Kindergeld muss gestoppt werden. Am Ende hat man eine ganze Latte an Verträgen, die man bei Umzug ins Ausland kündigen und beenden muss.
Sie bereiten sich auf den Gang ins Ausland vor und brauchen noch Klarheit über die notwendigen Schritte? Dann hilft Ihnen unser großer Relocation-Report auf jeden Fall weiter!
Mit dieser Relocation Service List für Expats kann man ohne großen Aufwand alle Verträge kündigen:
Service List Verträge kündigen
Festpreis 250,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Richtig kündigen heißt kurz und schmerzlos kündigen
“Will man als Expat am Ende einer Entsendung während des Departures die Verträge kündigen, die man heutzutage so hat, steckt der Teufel im Detail. Das Gros lässt sich durch ein einfaches Kündigungsschreiben in relativ kurzer Zeit beenden. Das gilt natürlich auch für Deutsche, die auf Entsendung oder dauerhaft ins Ausland emigrieren.
Viel Ärger hat oft, wer seinen Mobilfunkvertrag kündigen möchte. Hier neigen die Anbieter dazu, den Wegzug ins Ausland schlicht zu ignorieren und so zu tun, als könne man den alten Vertrag vor allem im EU im Ausland weiter nutzen. Das gilt aber nur, wenn dort identische Dienste zu den gleichen Konditionen verfügbar sind! Das ist aber oft nicht der Fall und man hat spätestens bei Vorlage der Abmeldung ein Sonderkündigungsrecht.
Tückisch sind auch Abos von mobilen Diensten, die über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden. Da kennt man den Anbieter meistens gar nicht genau und weiß nicht, wem man das Kündigungsschreiben überhaupt schicken soll. Der Einzug der Beträge läuft weiter bis man einen Widerspruch erklärt. Auch kann eine Kündigung erschwert werden, weil erst das subventionierte Handy abgelöst werden muss, bevor eine Kündigung wirksam wird.
Sie sehen: Damit beim Kündigen der Privatverträge alles reibungslos klappt, sollte man so viel Erfahrung haben wie ein langjähriger Relocation Consultant. Solche Profis wie wir eben! Und darum holen Sie sich doch einfach die Unterstützung für das gesamte Departure bei beruflich bedingtem Aufbruch ins Ausland. Vergessen Sie auch nicht, Ihr Bankkonto zu schließen. Keine Sorge – wir machen das!”
Downloads zum Thema private Verträge kündigen
10 Tipps rund um die Kündigung von privaten Verträgen
1. Kfz-Versicherungen sind ein Sonderthema, da Versicherungspflicht herrscht. Die Versicherung endet i.d.R. mit Verkauf, Abmeldung oder Zulassung des Pkw im Ausland, d.h. bei Expats am Ende der Entsendung durch den Export des Fahrzeugs
2. Der Mietvertrag ist ebenfalls ein Sonderfall, da seine Beendigung regelmäßig schwerer wiegende Konsequenzen hat, z.B. in Bezug auf Fristen, Schönheitsreparaturen und die Herausgabe der Sicherheiten. Anders Consulting bietet einen Extra-Service zur Auflösung des Mietvertrags an
3. Bei Wegzug ins Ausland muss die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht gekündigt werden. Durch die Abmeldung des Arbeitgebers ist das wie bei den anderen Sozialversicherungsarten bereits erledigt. Man sollte aber die Zeiten der Sozialversicherung gut dokumentieren, z.B. für Rentenansprüche, die man in Deutschland erworben hat
4. Verträge mit Privatpersonen, in denen ständig wiederkehrende Leistungen erbracht werden, können auf maximal 24 Monate abgeschlossen werden und dürfen sich stillschweigend nur um maximal 12 Monate verlängern. Die Frist zum Kündigen darf 3 Monate nicht überschreiten
5. Manche langfristigen Verträge lassen sich vorzeitig beenden, da eine Unzumutbarkeit vorläge, sie bei Fortzug ins Ausland bis zum Ende weiterlaufen zu lassen. Das gilt auch manchmal, wenn der Mietvertrag gekündigt werden muss, weil die Entsendung vorzeitig endet. Die Interessen der Vertragsparteien sind im Einzelfall zu prüfen (vergl. § 314 Abs. 1 BGB)
6. Sonderkündigungsrechte ergeben sich bei einseitigen Vertragsänderungen wie Beitragsanpassungen, Prämienerhöhungen, Erhöhungen eines vereinbarten Selbstbehalts oder der Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
7. Handy-, Kabel-TV– und DSL-Verträge können nach § 45 Telekommunikationsgesetz (TKG) mit 3-Monats-Frist gekündigt werden, wenn am neuen Wohnort die vertraglich vereinbarte Leistung vom Anbieter nicht erbracht werden kann
8. Was beim TKG klappt, geht leider nicht beim Fitness-Studio: Bei der Mehrzahl der privaten Verträge gehen Gesetzgeber und Gerichte davon aus, dass ein Umzug über größere Distanz in der Risikosphäre des privaten Vertragspartners liegt
9. Kündigungen aus wichtigem Grund sollten vorsorglich immer um einen Passus ergänzt werden, dass man ersatzweise die ordentliche Kündigung ausspricht, so dass wenigstens diese Frist gewahrt bleibt
10. Vorsicht Falle: 1. Es kommt wie beim Mietvertrag auf den Zugang der Kündigung an, die eine einseitige Erklärung ist und daher keiner Bestätigung bedarf. 2. Ein Rücktritt ist keine Kündigung. Beim Rücktritt wird der Vertrag rückwirkend aufgelöst als hätte es ihn nie gegeben
Irrtum und Änderungen vorbehalten. Ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Sommer 2018
Relocation-Dämmerung? Aufbruchstimmung? Departure?
Foto: (c) Anders Consulting Relocation Service