Berufskraftfahrer aus Drittstaaten: Lösen Sie jetzt Ihr Personalproblem – das Komplettpaket von Anders Consulting

Berufskraftfahrer aus Drittstaaten: Lösen Sie jetzt Ihr Personalproblem – das Komplettpaket von Anders Consulting

Das Dienstleistungspaket, das es allen Arbeitgebern erlaubt, Fahrerinnen aus Nicht-EU-Staaten zu rekrutieren und als Arbeitnehmer einzusetzen

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetzt vereinfacht die Arbeitserlaubnis für Berufskraftfahrer in Deutschland

Für die Beschäftigung von Berufskraftfahrern hat Anders Consulting ein Dienstleistungspaket entwickelt, das es auch noch unerfahrenen Arbeitgebern der Speditionsbranche erlaubt, Fahrerinnen aus Nicht-EU-Staaten zu rekrutieren und als Arbeitnehmer einzusetzen.

Das Paket setzt sich aus den Elementen Sprache, Qualifikation, Behörden und Einleben zusammen. Vom Abschluss des Arbeitsvertrages bis zum ersten Einsatz als Berufskraftfahrer vergehen je nach individueller Situation 6 bis 12 Monate. Anders Consulting ist seit 1998 bundesweit Supporter für Arbeitgeber bei der Arbeitsmigration von Fachkräften nach Deutschland.

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG 2023) sieht neue Möglichkeiten vor, in bestimmten Branchen Fachkräfte in Deutschland beschäftigen zu können, denen der Zugang bisher verwehrt oder nur unter größten Schwierigkeiten möglich war. Während der Corona-Pandemie war ausgelöst durch eine sinkende wirtschaftliche Aktivität und geringem internationalen Handel der Mangel an Kraftomnibus- und Lkw-Fahrer*innen kurzzeitig zurückgegangen, aber er nähert sich nun Anfang 2024 wieder stetig dem Vor-Corona-Niveau.

Man rechnet damit, dass in Deutschland rund 70.000 Fahrer*innen fehlen

Die meisten Unternehmen der Transportbranche schreiben angesichts des Fachkräftemangels offene Stellen schon gar nicht mehr aus, da die Besetzung auf dem regulären Jobmarkt kaum realistisch ist. Auch der Nachwuchs schwächelt, denn die Arbeitsbedingungen sind nicht jedermanns Sache und die demographische Situation ist ebenfalls ein starker Treiber des Mangels an Bus- und Lkw-Fahrer*innen.

Eine mögliche Lösung sind Berufskraftfahrer*innen aus Drittstaaten, die u.a. von Polen aus mittels durchaus dubios zu nennender Dienstleistungsverträge, also nicht in Festanstellung, über europäische Autobahnen brettern und deutschen Spediteuren im Wettbewerb das Leben schwer machen. Der Verdienst liegt oft bei weit unter 2.000,00 Euro im Monat. Auch in Deutschland, wo das Menschenbild in Hinblick auf Arbeitsbedingungen, soziale Absicherung und Bezahlung ein anderes als in Polen ist, können Speditionen nun viel leichter auf Kraftfahre*rinnen aus Drittstaaten zurückgreifen. In Deutschland verdienen Berufskraftfahrer zwischen 30.000,00 und 45.000,00 Euro brutto im Jahr.

Berufskraftfahrer sind Fachkräfte, die hohe Anforderungen erfüllen müssen

Aufgrund der hohen Anforderungen und des eklatanten Mangels gelten auch Berufskraftfahrer als Fachkräfte und müssen zwar eine Reihe Anforderungen erfüllen, benötigen aber keine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation, was die Schwelle, in Deutschland arbeiten und leben zu können, erheblich senkt. So werden das Vorliegen einer für die Berufsausübung erforderlichen EU-Fahrerlaubnis und der EU-/EWR-Grundqualifikation bei der Erteilung einer Arbeitserlaubnis, bzw. eines Aufenthaltstitels nach § 19c Abs.1 AufentG nicht mehr geprüft. Diese Bestandteile liegen nun in der Verantwortung des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers, wofür die beiden 15 Monate Zeit haben.

Zunächst ist im Prozess eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Um diese zu erhalten, muss ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsangebot aus Deutschland vorliegen. Der Clou ist nun, dass bislang nur dann eine Arbeitserlaubnis erteilt wurde, wenn alle Voraussetzungen in Hinblick auf Sprachniveau, Führerschein (C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE), EU-/EWR-Grundqualifikation und Gehaltshöhe bereits erfüllt waren.

Die Liste der Anforderungen für eine Arbeitserlaubnis ist stark geschrumpft

Seit November 2023 bestätigt der Arbeitgeber nun nur noch das Vorliegen der Voraussetzungen in dem Formblatt „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“, das im Paket von Anders Consulting ausgefüllt wird. Es obliegt somit dem Unternehmen, das Vorliegen der erforderlichen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis und der Berufskraftfahrerqualifikation zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu lassen – innerhalb einer Frist von 15 Monaten. Welche Fahrerlaubnis und welche Qualifikationen für die Beschäftigung als Berufskraftfahrerfahrerin oder Berufskraftfahrer erforderlich sind, ergibt sich aus der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV).

Gemäß den neuen Regelungen im FEG 2023 kann bereits ein Visum für die Einreise erhalten, wer einen Arbeitsvertrag hat, und ein angemessenes Gehalt erhält und einem im Herkunftsland gültigen Berufskraftfahrerführerschein besitzt und nachweislich über hinreichend Praxis verfügt. Der notwendige EU-Lkw-Führerschein und die beschleunigte Grundqualifikation können erworben später werden, während der Arbeitnehmer in seinem Betrieb in Deutschland zwar noch nicht als Berufskraftfahrer tätig ist, dort aber bereits als Hilfskraft beschäftigt wird. So wird in der Phase des Erwerbs von Führerschein und Berufskraftfahrerqualifikation der Lebensunterhalt gesichert und die Zeit kann als eine Art „Probezeit“ als Beifahrer oder Ladekraft und zur Verbesserung der Sprachpraxis genutzt werden.

Deutschkenntnisse für den Führerscheinerwerb stehen im Fokus

Dem angehenden Lkw- oder Kraftomnibusfahrer werden ins gesamt 15 Monate Zeit gegeben, sich den Führerschein und vor allem die Grundqualifikation zu beschaffen. Beim Führerschein sollte dies jedoch in 6 Monaten erfolgen, weil sonst ab der ersten Einreise schon nach 6 Monaten gar kein Fahrzeug mehr geführt werden darf, auch nicht zu Privatzwecken.

Da es als Erfordernis bereits praktische Erfahrung im Führen von großen Lastfahrzeugen nachzuweisen gilt, kann der praktische Teil in der Regel innerhalb der Pflichtstunden der praktischen Ausbildung absolviert werden. Der Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis als Berufskraftfahrer im Heimatland ist Voraussetzung für die Arbeitserlaubnis nach § 24a Abs. 2 BeschV. Der Grundstoff und der klassenspezifische Stoff für die theoretische Prüfung setzen gute Deutschkenntnisse und eine angemessene intrinsische Motivation des Lernenden voraus. Liegen bereits im Ausland erworbene Sprachkenntnisse mit fachspezifischem Vokabular vor, sollte der Führerschein innerhalb von 6 Monaten erworben werden können.

Fleißiges Büffeln ist die Voraussetzung für das Leben und Arbeiten in Deutschland

In Deutschland und der EU ist zusätzlich zum Führerschein eine spezielle Berufskraftfahrerqualifikation notwendig. Diese wird durch die Grundqualifikation und Weiterbildung im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) erworben. Der Erwerb ist jedoch auch als beschleunigte Grundqualifikation – ebenfalls deutsche Sprachkenntnisse vorausgesetzt – in 140 Unterrichtsstunden á 60 Minuten plus eine bestandene 90-minütige theoretische Prüfung möglich. Die beschleunigte Grundqualifikation wird dringend empfohlen.

Die Anforderungen an den Arbeitnehmer sind also enorm: 1. Es müssen schnellstmöglich Führerschein und Grundqualifikation erworben werden und, 2. vor Einreise und danach steht ein gehöriges Pensum an Deutschlernen auf dem Programm.

Auch der Arbeitgeber ist gefragt. Aber immer noch besser als keine Fahrer zu haben

Doch auch der Arbeitgeber muss Voraussetzungen erfüllen:

  1. Der Arbeitgeber unterbreitetes ein konkretes Arbeitsplatzangebot für eine Beschäftigung im Güterkraftverkehr oder im Personenkraftverkehr im Anschluss an die Erteilung der EU-/EWR-Fahrerlaubnis und die Erlangung der Grundqualifikation.
  2. Der Arbeitsvertrag muss neben der Beschäftigung im Unternehmen die Verpflichtung für den Arbeitnehmer vorsehen, an den Maßnahmen zur Erlangung der (beschleunigten) Grundqualifikation und der deutschen Fahrerlaubnis teilzunehmen.
  3. Eine verbindliche Zusage, dass die entstehenden Kosten für Führerschein und Grundqualifikation vom Arbeitgeber getragen werden.
  4. Der Arbeitnehmer muss dazu entsprechend freigestellt werden, d.h. die Arbeitsbedingungen müssen die Teilnahme an den Maßnahmen in einem Zeitraum von längstens 15 Monaten erlauben.
  5. In der Zeit darf noch nicht als Berufskraftfahrerin gearbeitet werden. Hilfstätigkeiten beim gleichen Arbeitgeber in Festanstellung zur Sicherung des Lebensunterhalts sind erlaubt, wobei die Bezahlung angemessen sein muss (Mindestlohn).

Wie kann man das notwendige Sprachniveau schnell genug vermitteln?

Berufskraftfahrer müssen zudem körperlich und geistig geeignet sein. Dazu gehören medizinische Untersuchungen wie ein Sehtest und in manchen Fällen ein Nachweis über die Zuverlässigkeit, z.B. durch ein polizeiliches Führungszeugnis. Außerdem ist ein 8 Doppelstunden umfassender Erste-Hilfe-Lehrgang erforderlich.

Neben den berufsspezifischen Erfordernissen ist also die deutsche Sprache der springende Punkt, wenn es darum geht, Berufskraftfahrer*innen aus Drittstaaten (ohne EWR-Vertragsstaaten und Schweiz) in Deutschland zu beschäftigen. Dabei lassen sich vor allem zwei Phasen unterscheiden, nämlich die Zeit zwischen Rekrutierung und Einreise und die Phase nach der Einreise und der Aufnahme der Tätigkeit im Betrieb.

Um innerhalb von 6 Monaten die nötige Sprachkompetenz zur Erteilung der EU-/EWR-Fahrerlaubnis und Erlangung der beschleunigten Grundqualifikation zu erwerben, muss auch die Zeit zwischen der Rekrutierung und der Einreise gut genutzt werden. Dazu gibt es neben dem klassischen Präsenzunterricht viele Möglichkeiten:

Es gibt sehr viele Möglichkeiten schnell Deutsch zu lernen. Man muss sie nur nutzen

Als Relocation-Service mit über 25 Jahren Erfahrung erstreckt sich unser Kompetenzfeld natürlich auch auf Spracherwerb und interkulturelle Vorbereitung. So lernt man heute Deutsch:

Online-Sprachkurse: Es gibt viele Online-Plattformen, die Sprachkurse anbieten. Anders Consulting bietet entsprechende Kurse über das Partnerunternehmen BiCortex an, die auch Teil des Gesamtpakets sind. Beliebte andere Optionen sind Duolingo, Babbel, Rosetta Stone und Busuu. Diese Kurse sind oft interaktiv und bieten Übungen zur Verbesserung der Grammatik, des Wortschatzes und der Aussprache.

Sprachlern-Apps: Apps wie Memrise oder Anki nutzen Karteikartensysteme zum Vokabellernen und helfen, häufige Phrasen und Wörter zu memorieren.

Virtuelle Klassenzimmer und Live-Unterricht: Plattformen wie iTalki oder Preply ermöglichen es, mit Muttersprachlern oder qualifizierten Lehrern Live-Unterricht zu nehmen. Dies kann über Videoanrufe erfolgen und ermöglicht individuelle Lernerfahrungen.

Tandem-Partnerschaften: Tandem-Learning-Apps und -Websites verbinden Lernende mit Muttersprachlern, die ebenfalls eine Fremdsprache lernen wollen. Dies ermöglicht einen kulturellen Austausch und praktische Übungen.

Deutschsprachige Medien: Das Anschauen von Filmen und Serien auf Deutsch, das Hören von deutschen Radiosendern oder Podcasts und das Lesen deutscher Bücher oder Zeitungen können das Sprachverständnis und die Sprachgewandtheit verbessern.

Sprachlernsoftware: Programme wie GermanPod101 oder Michel Thomas Method bieten strukturierte Lernwege mit einer Mischung aus Audio-Lektionen und schriftlichen Übungen.

Online-Tutorien und YouTube-Kanäle: Es gibt viele kostenfreie Ressourcen auf YouTube, wo Lehrer und Muttersprachler Lektionen über die deutsche Sprache anbieten.

Sprachlernspiele: Spiele wie „Babble Planet“ oder „Influent“ sind unterhaltsame Wege, eine neue Sprache zu lernen und dabei Spaß zu haben.

Soziale Medien und Online-Foren: Plattformen wie Reddit oder Facebook-Gruppen können genutzt werden, um mit anderen Deutschlernenden in Kontakt zu treten und Tipps und Ressourcen auszutauschen.

Nach der Einreise sollten diese Tools weiter genutzt werden. Präsenzkurse und die tägliche Arbeit im Betrieb, Kontakt zu Kolleginnen in der Freizeit und das Lebensumfeld sorgen dann dafür, dass die Sprachkompetenz weiter und weiter zunimmt, bis auch schwierige Klippen wie Führerschein und Grundqualifikation genommen werden können.

Das Angebot und die Kosten im Detail

Das Anders Consulting-Komplettpaket besteht aus den folgenden Elementen, die auch einzeln gebucht werden können. Ziel ist eine Absolvierung aller Schritte bis zum Arbeitsstart als Berufskraftfahrer in 6 bis 12 Monaten:

Prüfung des Einzelfalls (Visa-Check) und Handlungsempfehlung ohne Berechnung

Beantragung und Beschaffung einer Arbeitserlaubnis, Pre-Check Blaue Karte EU, Botschaftstermin und Visaantrag vorbereiten (ohne Terminbuchung bei BLS, TLS, Visametric, VFS Global*) inkl. Zusatzaufwand für gewerbliche Berufe 1.050,00 Euro

Sprachausbildung vor Einreise durch BiCortex mit berufsspezifischem Vokabular, bestehend aus (pro Person):

60 Stunden 2.600,00 Euro (1 Schüler), 1.755,00 Euro (2 Schüler), 1.430,00 Euro (3 Schüler)
120 Stunden 5.040,00 Euro (1 Schüler), 3.402,00 Euro (2 Schüler), 2.772,00 Euro (3 Schüler)

Vorbereitung des Botschaftstermins ohne Berechnung

Anmeldung bei der Krankenkasse, Mitgliedsbestätigung, Sozialversicherungsnummer 100,00 Euro

Bei Einreise: Anmeldung bei der Meldebehörde inkl. Steuer-ID 140,00 Euro

Sprachausbildung nach Einreise durch BiCortex mit berufsspezifischem Vokabular, bestehend aus (pro Person):

60 Stunden 2.600,00 Euro (1 Schüler), 1.755,00 Euro (2 Schüler), 1.430,00 Euro (3 Schüler)
120 Stunden 5.040,00 Euro (1 Schüler), 3.402,00 Euro (2 Schüler), 2.772,00 Euro (3 Schüler)

Eröffnung eines Bankkontos 120,00 Euro

Beantragung des langfristigen Aufenthaltstitels (nach Erwerb von Führerschein und Grundqualifikation), Ausstellung auf 4 Jahre 410,00 Euro

Gesamtaufwendungen je Arbeitnehmer (bei einer Person | Gruppe von 2 | Gruppe von 3 Arbeitnehmern:

1 Arbeitnehmer: ab 7.020,00 Euro
2 Arbeitnehmer: ab 5.330,00 Euro je Person
3 Arbeitnehmer: ab 4.680,00 Euro je Person

Alle Preise zzgl. 19% Umsatzsteuer

Wissenswertes rund um das Dienstleistungspaket

Hinzu kommen Kosten für den Führerschein und die beschleunigte EU-/EWR-Grundqualifikation, die in der Verantwortung des Arbeitgebers liegen, sowie Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen/Apostillen, Prüfungs- und Behördengebühren und dergl.

Es ist übliche Praxis, den Arbeitnehmer nach erfolgreicher Einstellung als Berufskraftfahrer einen angemessenen Teil der Aufwendungen an den Arbeitgeber zurückzahlen zu lassen, insbesondere die Sprachausbildungskosten, denn diese kommen dem Arbeitnehmer in seinem Leben in Deutschland ja auch persönlich zugute. Dies kann z.B. in Form eines Ratenkredits erfolgen.

Der tatsächliche Erfolg beim Erwerb der deutschen Sprache hängt von Vorkenntnissen, Motivation und Einstellung, persönlichem Zeitaufwand und Regelmäßigkeit, Alter und persönlichen Faktoren, den verfügbaren und genutzten Lernressourcen, der Lernumgebung und dem kulturellen Verständnis ab. Dies sollte bei der Personalauswahl und der Buchung der Sprachpakete berücksichtig werden.

Wir verfügen über Kontakte zu Agenturen, die im Heimatland erfahrenes Personal zur Vermittlung anbieten, z.B. von den Philippinen.

Auf Wunsch kümmert sich Anders Consulting auch um Quartiere und Wohnungen für die angehenden und schließlich qualifizierten Berufskraftfahrer*innen.

Das Angebot ist freibleibend. Änderungen vorbehalten. Anders Consulting erbringt keine Rechtsdienstleistungen.

Gehen wir diese neue Herausforderung doch gemeinsam an!

„In diesen herausfordernden Zeiten, in denen der Mangel an qualifizierten Berufskraftfahrern die Logistikbranche vor enorme Herausforderungen stellt, bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte und umfassende Lösung an, die nicht nur Ihren unmittelbaren Personalbedarf deckt, sondern auch nachhaltig zur Stärkung Ihres Unternehmens beiträgt. Mit dem Komplettpaket von Anders Consulting haben Sie die Möglichkeit, Fachkräfte aus Drittstaaten effizient, sicher und verantwortungsvoll in Ihr Unternehmen zu integrieren.

Unser Dienstleistungspaket umfasst alles, was Sie für die erfolgreiche Anwerbung, Einstellung und Integration von Berufskraftfahrern benötigen. Von der Sprachförderung über die Qualifizierung bis hin zur Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten und der Eingliederung ins berufliche und soziale Umfeld – wir stehen Ihnen und Ihren zukünftigen Mitarbeitern von Anfang an zur Seite. Mit unserer Expertise seit 1998 und einem tiefen Verständnis für die Herausforderungen der Arbeitsmigration in Deutschland bieten wir Ihnen einen Service, der weit über die bloße Personalvermittlung hinausgeht.

Die Investition in unser Komplettpaket bedeutet eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens. Indem Sie sich für Anders Consulting entscheiden, wählen Sie einen Partner, der Qualität, Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt stellt. Wir entlasten Sie nicht nur im Immigration- und Relocation-Prozess, sondern sorgen auch dafür, dass Ihre neuen Mitarbeiter bestmöglich in Ihr Unternehmen und die deutsche Gesellschaft integriert werden.

Lassen Sie uns gemeinsam diese Herausforderung angehen und die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft Ihres Unternehmens stellen. Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Unternehmen mit unserem Komplettpaket zu unterstützen. You’ve got a Friend in Germany!“ 

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