Apostille

Apostille

Was ist eigentlich eine Apostille?

Mit der Apostille wird im internationalen Urkundenverkehr eine Beglaubigung oder Form der Legalisation bezeichnet, die öffentliche Urkunden betrefft, Im Rahmen von Relocation-Services in Deutschland geht es meist um Heiratsurkunden oder Geburtsurkunden. Die Apostille bestätigt die Eigenschaft von Unterzeichnern, die Echtheit von deren Unterschriften und von Siegeln oder Stempeln. Die Haager Apostille ist an strenge Formvorschriften gebunden, damit die Staaten, die Mitglieder des multilateralen Haagener Übereinkommens sind, sie zum Beispiel bei Immigration und Beantragung des Ausfenthaltstitels anerkennen.

Sie wird durch eine Instanz des Staates ausgestellt, in dem sie ausgestellt wurde, nicht in dem Land, in dem sie benötigt wird. Das macht es nach der Einreise in das Gastland so unbequem, wenn man z.B. für eine Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde noch eine Apostille braucht. Die Botschaft des Gastlandes ist dann nicht der zuständige Ansprechpartner, sondern die jeweils bestimmte Behörde oder sogar die Gerichte. Nicht selten ist eine persönliche Rückkehr ins Heimatland erforderlich, da die Botschaften keine Apostillen ausstellen können und dürfen.

Wer mit deutschen Hochhsculabschlüssen, Heirats- oder Geburtsurkunden ins Ausland geht, benötigt ebenfalls eine Apostille. Zuständig sind die Amtsgerichte. Zu beachten ist ferner, dass fast immer auch eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist, so dass die Apostille allein nicht immer hilft.

Die Apostille selbst besteht aus einem quadratischen Stempel mit einer Seitenlänge von mindestens 9 Zentimetern. Sie selbst kann in der Amtssprache des ausstellenden Landes gehalten sein, die Überschrift „Apostille (Convention de La Haye du 5 octobre 1961)“ muss jedoch zwingend französisch sein.

Apostille vs Legalisation

Eine Legalisation wird dagegen in der Regel von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes übernommen, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Wer nach Deutschland kommen will, muss sie also im Heimatland bei der deutschen Botschaft beschaffen.

Seit dem Flüchtlingsstrom nach Deutschland 2015/16 sind die Ausländerbehörden in Deutschland zu einer sehr strikten Verfahrensweise übergegangen und verlangen gerade bei Geburts- und Familienstandurkunden eine Apostille, die man sich dann unbedingt vor der Abreise beschaffen sollte.

Irrtum und Änderungen vorbehalten. Stand: Herbst 2018

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