Status deutscher Ausländer- und Melde-Behörden in der Corona-Krise
Wer es trotz der Einreisebeschränkungen nach Deutschland geschafft hat, dem droht unter Umständen weiteres Ungemach: Da die Ausländerbehörden in Deutschland während der Corona-Pandemie zum Schutz ihrer Mitarbeiter und Kunden nur eingeschränkt tätig sein können, wird die Fiktionswirkung des § 81 Absatz 4 AufenthG genutzt. Diese Fiktionswirkung setzt schon ein, wenn jemand vor Ablauf seines Aufenthaltstitels […]