Export eines Autos mit Abmeldung und der Kündigung der Versicherung

Export eines Autos mit Abmeldung und der Kündigung der Versicherung

Für den Export eins Fahrzeugs in die EU oder nach Übersee gleich anrufen! Tel. +49 40 278 78 905

Departure-Services: Der Export eines Pkw oder Motorrads in die EU oder nach Übersee

Am Ende einer Entsendung oder bei beruflicher Relocation ins Ausland wird im Rahmen des Umzugs oft erwogen, das eigene Fahrzeug mitzunehmen. Innerhalb der EU ist dies kein Problem, da bis auf Sonderfälle, z.B. Kanarische Inseln, keine Zölle anfallen und keine Umrüstungen nötig sind. Einiges an Bürokratie ist trotzdem zu meistern. Beim Export nach Übersee sollte man die Kosten nach den Maßstäben kalkulieren, die auch für den Import gelten. Wer sein Fahrzeug selbst exportiert, muss sich auch um die Abmeldung und Kündigung der Pkw-Versicherung kümmern.

Der Export eines Kraftfahrzeugs wirft Fragen auf. Dabei ist es noch relativ einfach, solange man keinen Importzoll im Zielland beachten muss. Wir arbeiten im überseeischen Verkehr daher mit spezialisierten und aus langjähriger Erfahrung als kompetent und zuverlässig qualifizierten Speditionen zusammen, die sich auch um die fachgerechte Versicherung und Verzollung kümmern. Beim Import ins Nicht-EU-Land sollten Sie zuvor die Möglichkeiten und die Kosten für die Homologation und Zulassung im Zielland klären.

Beim Autoexport sind viele versicherungstechnische, bürokratische und ganz praktische Probleme lösen. Leider ist es durch die vielen länderspezifischen Umweltregelungen nicht mehr möglich, jedes Auto überall in der EU an jedem Wohnort zuzulassen, bzw. überall zu bewegen. Man sollte auch beachten, dass die Kosten für die Haltung eines Pkw sehr unterschiedlich sind. Auch wenn es in Frankreich beispielsweise keine Kfz-Steuer gibt, so ist das Parken in Innenstädten ein teures Vergnügen.

Wer Deutschland verlässt, könnte sich für einen Blick auf all die vielen praktischen Departure- und Good-Bye-Services interessieren, die wir seit 20 Jahren anbieten und die Ihnen das Leben einfach einfacher machen, wenn Sie Deutschland schon verlassen müssen.

Der Export eines Autos oder Motorrads geht mit der Service-Liste von Anders Consulting ganz einfach:

Service-Liste für den Export eines Autos

Einführung und Bewertung

Einführung in die notwendigen Schritte, Kosten und Versicherungsfragen je nach Zielland (EU, Nicht-EU / Zoll-Ausland)

Auswahl des Exportweges

Auswahl des Transportmittels und Exportweges, z.B. auf eigener Achse, Landweg, Seeweg. Export mit deutscher Zulassung, Überführungskennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder abgemeldet ohne Kennzeichen

Angebotseinholung

Bei Export auf dem Landweg / Seeweg ohne Zulassung: Einholung von Angeboten von Speditionen, nach Rücksprache Aufträge in Vollmacht vergeben

Abholung Auto und Papiere

Bei Export auf dem Landweg / Seeweg ohne Zulassung: Organisation und Koordination der Abholung durch die Spedition am Standort, bzw. Übernahmeort

Alt. 1: Export mit deutscher Zulassung

Bei Export auf eigener Achse mit deutscher Zulassung innerhalb der EU: Der Halter überführt das Fahrzeug selbst an den Bestimmungsort und meldet es dort um, schickt dann Kennzeichen und entwertete, deutsche Papiere an Anders Consulting

Abmeldung und Kündigung Kfz-Versicherung

Bei Export auf eigener Achse mit deutscher Zulassung: Abmeldung in Vollmacht und Kündigung der noch bestehenden Kfz-Versicherung

Alt. 2: Export mit Exportkennzeichen

Bei Export auf eigener Achse mit Überführungskennzeichen: Der Halter überführt das Fahrzeug selbst an den Bestimmungsort und meldet es dort um. Anders Consulting beschafft die Exportkennzeichen. Gebühren und Versicherung gehen zu Lasten des Halters. Versicherung und Steuer in Deutschland enden mit Erteilung des Ausfuhrkennzeichens

Festpreis 270,00 Euro zzgl. ges. MwSt.

Autoexport: Bei Rückkehr ins Heimatland das Auto einfach mitnehmen

„Die Betonung liegt auf einfach! Der formal einwandfreie Weg für den Autoexport in der EU ist natürlich das Export-Kennzeichen. Leider ist es ein bürokratisches Monster und es fallen viele Kosten an, wissen wir Relocation-Erfahrene. Dafür entfällt in der EU so gut wie immer der Importzoll.

Zudem kann man das Fahrzeug mit Überführungskennzeichen nur haftpflichtversichern, was bei Neufahrzeugen oder wertvollen Klassikern beim Export eines Autos ungern akzeptiert wird. Auch müssen Sie sich für eine konkrete Laufzeit entscheiden. Schaffen Sie es nicht, bis zu deren Ende das Auto im Ausland anzumelden, dürfen Sie es nicht mehr im Straßenverkehr bewegen. Unpraktisch!

Ich rate deshalb dazu, das zu exportierende Fahrzeug z.B. während des Umzugs mit deutschen Kennzeichen mit zu überführen, sich im Ausland gleich anzumelden und das Auto umgehend zuzulassen. So erspart man sich beim Export des Pkw eine Menge Formalitäten und Lauferei. Sie schicken uns dann einfach die Kennzeichen und die Belege über den Einzug, bzw. die Entwertung der deutschen Fahrzeugpapiere und wir melden Ihr Fahrzeug dann ab. Steuern und Versicherung enden dann sofort. Einfacher geht´s nicht.

Und nicht vergessen: Fragen Sie Ihre Versicherung nach einer Bestätigung Ihres Schadenfreiheitsrabatts. Damit kann man in EU-Ländern oft bei der Neuversicherung viel Geld sparen! You’ve got a Friend in Germany!“

Downloads zum Thema Export von Auto und Motorrad

10 Tipps rund um den Fahrzeugexport und die Abmeldung

Preisliste: Alle Services, alle Preise

10 Tipps rund um den Export Auto und die Abmeldung bei der Versicherung

1. Das Kfz-Zulassungsrecht ist europaweit nicht harmonisiert, so dass beim Umzug in ein anderes Land stets die dortigen Regeln und Gesetze zu beachten sind

2. Am einfachsten ist der Autoexport auf dem Landweg mit dem noch in Deutschland zugelassenen Fahrzeug, z.B. ins EU-Ausland

3. Zwar informieren die EU-Zulassungsstellen die deutschen Behörden über die Ummeldung, aber Steuern und Kfz-Versicherung laufen so oft noch Wochen oder gar Monate weiter

4. Überführungskennzeichen sind ein guter Weg, jedoch sind zahlreiche Formalitäten erforderlich und ein Kaskoschutz für wertvolle Fahrzeugen ist nicht standardmäßig erhältlich

5. Von Kurzzeitkennzeichen ist abzuraten: Viele Länder, vor allem die Benelux-Staaten, akzeptieren sie nicht und stoppen das Fahrzeug, verhängen Strafen und konfiszieren manchmal sogar den Wagen

6. Ein Auto überführen auf eigener Achse sollte zeitlich geschickt geplant werden, damit die Abmeldung bei der deutschen Meldebehörde erst danach erfolgt

7. Das Auto sollte am neuen Wohnort im Ausland umgehend angemeldet werden. Nach der 185-Tage-Regel ist dies nach 6 Monaten ohnehin Pflicht

8. Man sollte sich über Importzoll, Zulassungsgebühren und -beschränkungen, Modifikationen, Homologation, Versicherungstarife und dergleichen im Zielland gut informieren, bevor man exportiert. Auch Kfz-Speditionen geben Auskunft

9. Schadenfreiheitsrabatte können beim Autoexport teilweise in andere Länder übertragen werden, besonders an Auslandstochtergesellschafter der jeweiligen Versicherer. Die Versicherung muss ihren Sitz im Land der Zulassung haben

10. Leasing-Fahrzeuge kann man nicht dauerhaft ins Ausland überführen. Die Leasing-Bedingungen lassen dies meistens nicht zu, bzw. es werden Aufschläge dafür verlangt

Irrtum und Änderungen vorbehalten. Anders Consulting erbringt im Rahmen seiner Tätigkeit keine Rechtsdienstleistungen. Stand: Frühjahr 2022

 

Geordneter Rückzug: Wer Deutschland verlässt, kann auf fachgerechte Relocation-Unterstützung bauen

Rücktausch EU Führerschein in nationale Fahrerlaubnis

Rücktausch eines EU-Führerscheins in nationale Fahrerlaubnis

Rücktausch eines durch Umtausch erworbenen EU-Führerscheins in die nationale Fahrerlaubnis des Heimatlandes bei Rückkehr

Good-Bye Deutschland: Private Verträge von Expats kündigen

Kündigung von privaten Verträgen

Vertragskündigungen (ohne Mietvertrag und Kfz, max. 6 Verträge) von z.B. Strom, Gas, Wasser, Internet, Rundfunkbeitrag, Mobiltelefon, Versicherungen, Vereinsmitgliedschaften, Fitness-Clubs, Kindergeld etc. nach Prüfung der Kündigungsmöglichkeiten, Vorbereitung der Kündigungsschreiben zur Unterschrift, Versand, Rücklaufkontrolle

Ein Bankkonto bei Repatriierung oder Wegzug kündigen und auflösen

Bankkonto kündigen und schließen

Aufrechnung offener Zahlungen / Eingänge, Setzen des Zeitpunkts der Schließung, Vorbereitung der Kündigung und Verfügung über Restguthaben / Zahlung Restschuldsaldo

Bei Umzug ins Ausland abmelden und Abmeldebescheinigung erhalten

Abmeldung bei der Meldebehörde

Abmeldung bei der zuständigen Meldebehörde bei Gang ins Ausland

Wohnungsübergabe mit Übergabeprotokoll bei Auszug

Begleitete Rückgabe einer Immobilie

Begleitete Schlüsselübergabe zur Rückgabe von Wohnung oder Haus mit schriftlicher Protokollierung

Renovierung bei Auszug

Koordinierung der Renovierung vor und bei Auszug

Feststellung des Renovierungsbedarfs gemäß des Mietvertrags, Einholung von Angeboten, Koordination der Durchführung der Arbeiten

Rückzahlung Mietkaution bei Repatriation

Die Rückzahlung einer Kaution überwachen

Verfolgung mit Wiedervorlage und Kontrolle der Rückzahlung der Mietsicherheit im Rahmen der Vereinbarungen bei Auszug

Foto: (c) Anders Consulting Relocation Service unter Verwendung von Fotolia Datei: #126026091 | Urheber: Composer

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