Anmeldung und Ummeldung bei der Meldestelle für ausländische Fachkräfte

Anmeldung und Ummeldung bei der Meldestelle für ausländische Fachkräfte

Für die Anmeldung beim Melderegister nach Einreise in Deutschland gleich anrufen! Tel. +49 40 278 78 905

Nach der Einreise nach Deutschland sofort einen festen Wohnsitz in Deutschland anmelden und eine Steuer-ID erhalten

Wer in Deutschland eine Wohnung bezieht oder seinen Wohnsitz nimmt, muss eine Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde vornehmen. Dies ist auch erforderlich, um bei der Ausländerbehörde einen elektronischen Aufenthaltstitel zu beantragen und um eine Steuer-ID zu erhalten. Die Anmeldebescheinigung ist Voraussetzung für viele andere Relocation-Schritte wie z.B.  Bankkontoeröffnung, Anmeldung bei Schule oder Kita, Zulassung eines Pkw u.v.m.

Nach der Einreise sollte bei Expatriates und Fachkräften aus dem Ausland der Gang zur Meldestelle umgehend erfolgen. Nur mit einem festen Wohnsitz und einer Meldebescheinigung kann man bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen. Somit ist speziell für Drittstaatenangehörige der zeitnahe Gang zur Meldebehörde sehr wichtig. Die Ausländerbehörden vergeben keinen Termin, ohne dass man bereits einen festen Wohnsitz in ihrem Zuständigkeitsbereich angemeldet hat.

Unmittelbar nach der Einreise bietet sich also das Wohnen auf Zeit in einem möblierten Apartment oder einem Boardinghouse an, denn diese sind im Gegensatz zu Hotels und Airbnb stets meldefähig.

Arbeitgeber verlangen, dass man sich anmeldet, damit mit Hilfe des Abrufs der ELSTAM-Daten die Gehaltsabrechnung erstellt werden kann, aber dies ist nur mit der Steuer-ID möglich, die man automatisch mit der Post erhält, wenn man sich anmeldet. Anders Consulting unterstützt Sie auch bei der Suche nach einem Steuerberater, der sich mit internationalem Steuerrecht auskennt, wenn Sie z.B. weiteres Welteinkommen erzielen oder Immobilien im Ausland haben während Sie in Deutschland ansässig sind. Auch die Änderung der Steuerklasse veranlassen wir gern, wenn einen Hauptverdiener gibt. Das führt zu mehr Netto vom Brutto.

Neben dem Pass braucht man für die Anmeldung das ausgefüllte Anmeldeformular und eine Einzugsbestätigung, bzw. Wohnungsgeberbestätigung. Auch die Familienstandsurkunden mit beglaubigter Übersetzung und Legalisation oder Apostille sind erforderlich, damit man als Familie angemeldet werden kann. Ausnahme Indien: Da gibt es weder eine Legalisation noch die Apostille; die englische Originalurkunde wird anerkannt. In einigen Gemeinden kann die Anmeldung in Vollmacht durch die Relocation-Profis von Anders Consulting erledigt werden. Wenn nicht erfolgt eine Begleitung, weil die Verständigung in Englisch bei den Meldebehörden nicht überall perfekt funktioniert.

Weitere Tipps für die Ankunft in Deutschland finden Sie hier.

Der Relocation-Service für die Anmeldung hat also für alle Expatriates und aus dem Ausland kommenden Arbeitnehmer und Fachkräfte einen hohen Stellenwert. Die Service-List zeigt, wie man Zeit spart und Probleme vermeidet:

Service-Liste An-oder Ummeldung

Einführung

Kurze Einführung und Erläuterung des deutschen Meldewesens sowie Zusammenhang und Umgang mit der Steuer-ID

Terminbuchung und -abstimmung

Terminbuchung (soweit erforderlich) online oder telefonisch, Abstimmung des Termins und Transfers, bzw. Treffpunkts

Erforderliche Dokumente

Hinweis auf die erforderlichen Dokumente und deren notwendiger Grad der Legalisation insbesondere bei Familienstandsurkunden

Anmeldeschein und Vermieterbestätigung ausfüllen

Ausfüllen der erforderlichen Formulare (Anmeldung, Wohnungsgeberbestätigung) für alle Familienmitglieder, Prüfung aller Dokumente auf Vollständigkeit

Anmeldung begleitet / in Vollmacht

Je nach Vorgaben der Gemeinde begleitete Anmeldung bei Präsenzpflicht mit Transfer hin und zurück oder alternativ: Anmeldung in Vollmacht und umgehende Aushändigung der Meldebestätigung an den Expatriate

Festpreis 140,00 Euro zzgl. ges. MwSt.

ANDERS CONSULTING Relocation Service erledigt für Sie in Begleitung oder als Bevollmächtigter die Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde für Ihren Wohnsitz

Hier haben Sie endlich was zu melden!

„Die Pflicht, gleich nach Einzug einen Wohnsitz anzumelden, ist typisch deutsch. Aber Vorsicht: Keine Meldeadresse, kein Aufenthaltstitel. Die zuständige Ausländerbehörde kann nämlich nur anhand des Wohnsitzes ermittelt werden.

Für die Bankkontoeröffnung, das Finanzamt und viele weitere Stationen beim Einleben und Settling-in ist die Anmeldebescheinigung ebenfalls unerlässlich. Tragen Sie deshalb zumindest eine Kopie stets zusammen mit dem Pass stets bei sich, wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und hier in Deutschland leben und arbeiten.

Auch sollte man mit der Anmeldung sicherstellen, dass am Briefkasten der korrekte Name steht und dieser auch regelmäßig entleert wird. Geht beispielsweise die Post der Bank oder der Brief mit der Steuer-ID zurück, womit auch die Adresse überprüft wird, drohen Unannehmlichkeiten. Eine Abmeldung ist nur noch erforderlich, wenn man ins Ausland zieht oder eine Nebenwohnung verlässt. Fazit: Gleich die Anmeldung bei einem der rund 5.100 Meldeämter machen, wenn man eine feste Adresse hat. Auch bei Wohnen auf Zeit!

Und wenn nach der Anmeldung Post kommt, in der Ihnen Ihre Steuer-ID mitgeteilt wird: Gut aufbewahren und eine Kopie der Steuer-ID sofort an den Arbeitgeber weiterleiten. Mit der Sozialversicherungsnummer hat die Anmeldung übrigens nichts zu tun – die wird erstellt, wenn man Mitglied einer Krankenkasse geworden ist. You´ve got a Friend in Germany!“

Ihre Downloads zum Thema Anmeldung und Anmeldeformular

10 wissenswerte Fakten rund um die Anmeldung

Formular Anmeldung (Berlin)

Formular Wohnungsgeberbestätigung (Berlin)

Preisliste: Alle Services, alle Preise

10 wissenswerte Fakten rund um die Anmeldung und den Wohnsitz

1. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, sich beim zuständigen Melderegister an der Wohnanschrift anzumelden. Bei der Anmeldung in Hamburg heißt die Stelle z.B. Einwohnermeldeamt, bei Anmeldung in Berlin Bürgeramt und in München Kreisverwaltungsreferat

2. Ausländer können und sollten sich anmelden, sobald sie die Absicht haben, länger als 3 Monate in Deutschland zu bleiben, auch wenn Sie nur möbliert und auf Zeit gemietet haben. airbnb und viele andere Plattformen sind als Unterkunft für eine Anmeldung untauglich, da man oft keine Einzugsbestätigung bekommt

3. In vielen Gemeinden wurde in der Ausländerbehörde die Möglichkeit geschaffen, die Anmeldung in einem Gang mit dem eAT-Antrag zu erledigen

4. Die Anmeldung muss in den meisten Gemeinden binnen einer Woche nach Einzug erfolgen. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Sachsen hat man 14 Tage Zeit

5. Zur Bestätigung der Meldeadresse ist bei der Anmeldung eine Einzugsbescheinigung des Vermieters, bzw. Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. In der Regel muss der Bestätigungsgeber auch im Eigentümerverzeichnis der Gemeinde zu finden sein. Die Bescheinigung sollte bei der Schlüsselübergabe der Wohnung übergeben werden

6. Eine verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbußen können bis zu 500,00 Euro betragen

7. Je nach Gemeinde besteht Präsenzpflicht bei der Anmeldung. Auch Deutsche, die länger im Ausland gelebt haben, müssen dann bei Rückkehr persönlich vorsprechen

8. Ohne Anmeldebestätigung ist es nicht möglich, ein Konto zu eröffnen, ein Auto zu importieren und zuzulassen und einige andere Rechtshandlungen für das Einleben vorzunehmen

9. Mit der Anmeldung werden eine Steuer-ID und eine Steuerklasse vergeben. Die Steuer-ID ist notwendig, damit der Arbeitgeber korrekte Gehaltsabrechnungen erstellen kann

10. In Großstädten kann es manchmal Wochen dauern, bis man einen Anmeldetermin bekommt. Also entweder frühzeitig Termin buchen oder Anders Consulting beauftragen

Irrtum und Änderungen vorbehalten. Stand: Frühjahr 2022

Anmeldung erledigt! Und wie geht es weiter? Mit diesen Relocation-Services hier zum Beispiel!

Konto mit Kreditkarte eröffnen für Expats

Bankkonto eröffnen

Ermittlung des passenden Institutstyps, Klärung der Konditionen und Kosten, Bankkonto mit Online-Banking eröffnen, EC- und Kreditkarte beantragen

Steuerklasse ändern für Expats und Ehepaare aus dem Ausland

Steuerklasse ändern

Erläuterung der Steuerklassen, Klärung der zutreffenden Steuerklasse, Erteilung einer Vollmacht, Vornahme der Änderung beim Finanzamt. Anders Consulting erbringt keine Rechtsdienstleistungen

Krankenversicherung für Erwerbstätige aus dem Ausland

Krankenversicherung für Fachkräfte aus dem Ausland

Klärung der Voraussetzungen für die freiwillige oder Pflicht-Mitgliedschaft, Vorstellung von Anbietern aus der GKV, Konditionen / Leistungen, Anmeldung des Arbeitnehmers (vor dem Gang zur Botschaft, wo sinnvoll)

Anmelden von Gas Strom und Rundfunkbeitrag

Anmeldung bei den Versorgern inkl. Rundfunkbeitrag

Beratung über Anbieter, Tarifoptionen und Laufzeiten für Strom, Gas, Wasser, etc.

Anschluss Internet, Telefon und TV

Anschluss von Telefon, DSL / WLAN, Kabelfernsehen

Beratung über Anbieter, Tarifoptionen, Laufzeiten, Bundles mit Mobilfunk und Kabelfernsehen. Koordination des Anschlusses und der Aktivierung

Versicherungen für Expats

Auswahl und Abschluss sinnvoller Versicherungen

Beratung in Versicherungsarten durch unabhängigen Broker, z.B. Haftpflicht, Hausrat, Pkw, Rechtsschutz, etc., leistungsoptimierter Abschluss der Policen, Unterstützung im Schadenfall durch Broker (bis 6 Monate nach Abschluss)

Kindergarten + Schule

Unterstützung bei der Schul- und Kindergartensuche

Einführung in das deutsche Bildungssystem, individueller Support bei der Suche und der Kontaktaufnahme, Unterstützung bei Auswahl und Anmeldung in einer geeigneten Einrichtung

Foto: (c) Anders Consulting Relocation Service

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+49 (40) 278 78 905
+49 (40) 278 78 906 FAX

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