Pflegekräfte aus Mexiko in unter 25 Wochen in Deutschland beschäftigen

Pflegekräfte aus Mexiko in unter 25 Wochen in Deutschland beschäftigen

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Decken Sie jetzt den mittel- und langfristigen Personalbedarf mit Pflegekräften aus Mexiko – hier finden Sie alles was Sie brauchen

Anders Consulting und das neue beschleunigte Fachkräfteverfahren machen es möglich: In unter 25 Wochen kommen Ihre neuen Pflegekräfte in Deutschland an, wenn Sie einen Kandidaten aus unserem Pool praktisch reisefertiger Pflegekräfte einstellen – auf Wunsch und innerhalb der 25 Wochen mit B2-Sprachzertifikat, bzw. entsprechender Vorbereitung.  Mit 100 Destinationen in Deutschland und über 20 Jahren Erfahrung im Bereich globaler Mobilität von Fachkräften sind wir Ihr Partner Nr. 1, wenn es um die professionelle Rekrutierung, Anerkennung, Visabeschaffung und perfektes Onboarding für eine nachhaltige Integration ausländischer Pflegekräfte geht. Wir bieten über unsere Partneragentureb die Vermittlung von Pflegekräften aus Kenia, Kolumbien, Vietnam und Tunesien an.

Lesen Sie hier, wie es funktioniert und wie Sie schnell, unkompliziert und ohne Rahmenvertrag innerhalb eines fairen Immigrationsprozesses Ihren Pflegekräftebedarf decken. Wenn Sie auch die Menschen sehen und nicht nur die Arbeitskräfte und dennoch hohe Erwartungen an die Professionalität, Zuverlässigkeit und Termintreue Ihrer Agentur haben, dann passen wir optimal zusammen.

Warum sollten Sie sich für Anders Consulting entscheiden, wenn Sie Pflegekräfte einstellen möchten?

  • Wir arbeiten mit soliden und zuverlässigen Partnern in Mexiko zusammen, die aus Deutschland stammen und viel Erfahrung in der Vermittlung von Pflegekräften aus Mexiko haben
  • Gewährleistung von fairer Migration: Wir bringen Menschen nach Deutschland, nicht nur Fach- und Pflegekräfte. Unsere Pflegekräfte müssen sich im Ausland nicht verschulden, um die Voraussetzungen für eine Vermittlung zu erfüllen
  • Professionelle Sprachausbildung in Mexiko als das A & O der erfolgreichen professionellen und sozialen Integration. Alle Pflegekräfte für Kliniken und für die Altenpflege verfügen mindestens über ein Sprachzertifikat B1 nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Wahlweise ist auch B2 vor Einreise möglich
  • Fachgerechte Auswahl der Kandidaten und sachgerechte Aufarbeitung der Bewerberprofile
  • Kurze Vorlauf- und Durchlaufzeiten. Wir sind seit über 20 Jahren Experten für die Immigration von Fachkräften nach Deutschland
  • Alles aus einer Hand: 1. Zusammenführung von Arbeitgeber und Kandidaten, 2. Anerkennungs- und Visaverfahren, 3. professionelles Onboarding vor Ort mit Wohnen auf Zeit bei Ankunft oder auf Dauer, 4. Behördengänge bei Meldebehörde und Ausländeramt, 5. Sprachausbildung am Arbeitsort und kompetente Unterstützung bei der Integration
  • Präsenz an 100 Destinationen in Deutschland. Wir sind allen Standorten Ihrer Klinikgruppe oder Altenpflegeeinrichtungen aktiv
  • Keine Verpflichtung zu Rahmenverträgen oder der Vermittlung ganzer Gruppen. Testen Sie uns gern auf der Basis eines Einzelauftrags
  • Hohe Kostentransparenz, alle Preise hier online
  • Auf Wunsch stellen wir Ihnen ab der dritten Vermittlung ein eigenes Online-Pflegekräfte-Portal zur Verfügung, auf dem Kandidaten nachlesen können, was sie in Deutschland erwartet und welche Unterstützungsmaßnahmen der zukünftige Arbeitgeber bei der Übersiedlung nach Deutschland bereithält

Transparente und faire Leitungen und Preise – so geht Fachkräfte-Rekrutierung heute

Die Reihenfolge der Positionen orientiert sich am Prozessverlauf:

  • Sprachunterricht Niveau von A1 auf B1 (390 Stunden) 1.053,00 Euro
  • Optional: Upgrade zu B2 in Mexiko innerhalb 3 Monaten, d.h. in der Zeit bis zur Einreise 650,00 Euro. Weitere Vertiefung optional*
  • Übersetzungen 650,00 Euro
  • Beglaubigungen, bzw. Apostillen (6 x) 175,00 Euro
  • Prüfung B1. Das Sprachniveau wird durch ein Goethe- oder ein Telc-Zertifikat nachgewiesen. 120,00 Euro. Optional Prüfung B2
  • Abwicklung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens in Vollmacht des Arbeitgebers und Arbeitnehmers 590,00 Euro
  • Vorbereitung des Botschaftstermins 100,00 Euro
  • Visum (Ausstellungsgebühr) 75,00 Euro
  • Öffentliche Gebühren des beschleunigten Fachkräfteverfahrens 411,00 Euro
  • Vermittlungshonorar 5.000,00 Euro
  • Abholung am Flughafen und Transfer (ab Gruppe von 3 Personen, je Person) 160,00 Euro
  • Übergabe eines Zimmers oder einer Wohnung 200,00 Euro
  • Anmeldung bei den Meldebehörden am Wohnort 120,00 Euro
  • Eröffnung eines Bankkontos 150,00 Euro
  • Orientierungstour in der Stadt ca. 3 Stunden (ab Gruppe von 3 Personen, je Person) 160,00 Euro
  • Beantragung einer Fiktionsbescheinigung, bzw. des langfristigen Aufenthaltstitels, begleitet (1 Person) 390,00 Euro

Gesamtinvestition je Arbeitnehmer: 9.354,00 Euro netto (ohne Sprach-Update auf B2). Die Qualifikation auf B2 kann von der Agentur für Arbeit gemäß §81 SGB III gefördert werden.

*In der Regel unterstützt der zukünftige Arbeitgeber die Pflegekraft in dieser Zeit mit 350,00 Euro pro Monat, damit der Lebensunterhalt gesichert ist, während sich der Arbeitnehmer voll auf den Unterricht konzentriert.

Optionen:

  • Spezielle Coaching-Sprachprogramme und Online-Sprachkurse mit App-Unterstützung während der verbleibenden Wartezeit im Herkunftsland und speziell in den ersten 6 Wochen nach Einreise zum schnellstmöglichen Spracherwerb auf hohem Kompetenzniveau. Diese Sprachkurse lassen sich in die Sprachausbildung zum B2-Sprachzertifikat einbinden und damit kombinieren
  • Wohnungssuche, begleitet, wenn keine Wohnung vom Arbeitgeber gestellt wird (3 begleitete Besichtigungen, Vertrags-Check, begleitete Übergabe) 980,00 Euro. Der Service ist auch unbegleitet buchbar
  • Auf Wunsch mieten wir auch im Auftrag eines Arbeitgebers Wohnungen an, die als möblierte Zimmer an Pflegekräfte für den Übergang nach Einreise vergeben werden und managen die Immobilien entsprechend („Virtuelles Schwesternwohnheim“)
  • Für die langfristige Integration gehören optional auch Maßnahmen zur Familienzusammenführung zum Leistungsumfang, wenn eine Pflegekraft ihre Familie aus dem Ausland nach Deutschland holen möchte

Die Standard-Preisliste von Anders-Consulting für Relocation-Services finden Sie hier.

Gewusst wie: Die Personalauswahl von Pflegekräften aus anderen Kulturkreisen

Beachten Sie bitte unsere speziellen Hinweise für die Personalauswahl von Kandidaten mit fremdem kulturellen Hintergrund. So mancher bisher in der internationalen Rekrutierung Unerfahrene hat hier schon viel Lehrgeld bezahlt. Und auf die Personal-Ressourcen aus dem Ausland zu verzichten, nur weil man es falsch angepackt hat, wäre vor dem Hintergrund des drohenden Pflegenotstands eine Katastrophe. Mangelnde Erfahrung oder Missverständnisse können nämlich im schon im Auswahlprozess für schlechte Ergebnisse bei der späteren Integration sorgen. Auf Wunsch helfen wir den Personalveranrwortlichen oder Pflegedienstleitungen mit Tipps zum interkulturellen Verständnis.

  • Informationsgespräch zwischen dem Auftraggeber und den Experten von Anders Consulting, ggf. unter Einbindung der Fachleute der Agenturpartner in Mexiko
  • Die Auftraggeber bekommen Einsicht in die Bewerberprofile mit ausführlichen Informationen zu Ausbildung, Berufserfahrung und Sprachniveau. Mit den Pflegekräften wurden Assessment-Gespräche zur Vorselektion geführt
  • Organisation von Online-Bewerbungsgesprächen zwischen dem Kandidaten und dem Arbeitgeber (Personalverantwortliche, Pflegedienstleitungen), ggf. unter Einschaltung der Experten aus Mexiko. Auf Wunsch auch Organisation von Kennenlernterminen und Bewerbungsgesprächen vor Ort in Mexiko
  • Einzelvertragliche Beauftragung für die Vermittlung, die Visabeschaffung und das Onboarding einer Pflegekraft. Ein Rahmenvertrag ist nicht erforderlich, kann aber auf Wunsch im Rahmen individueller Absprachen abgeschlossen werden, um Konditionen und Prozessschritte zu definieren und dauerhaft zu vereinbaren
  • Unterstützung beim Abschlusses eines Arbeitsvertrages
  • Start des Verfahrens zur Anerkennung, Zulassung zum Arbeitsmarkt und für das Visum zur Einreise

Verfahrensdauer der Anerkennung und Zulassung zum Arbeitsmarkt bis zur Erteilung des Einreisevisums

Der Prozess der Anerkennung, Zulassung zum Arbeitsmarkt und der Visumserteilung wurde durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ab 1. März 2020 für die Anwerbung von Pflegekräften aus Drittstaaten deutlich vereinfacht und beschleunigt.

Der Startpunkt für das Verfahren ist die folgende Situation: Der Arbeitgeber stellt eine neue Pflegekraft aus Mexiko ein, d.h. es wird ein Arbeitsvertrag geschlossen, bzw. es liegt ein konkretes, unwiderrufliches Arbeitsplatzangebot der Klinik oder der Einrichtung in der Altenpflege vor. Arbeitgeber, die mit uns zusammenarbeiten, können sich das normalerweise erforderliche Vorgespräch mit der Ausländerbehörde in der Regel sparen, da wir hinreichend qualifiziert sind, unsere Kunden direkt zu beraten und über das Verfahren kompetent aufklären zu können.

Leider haben auch 2021 noch nicht alle Bundesländer die im Gesetz verankerten zentralen Ausländerbehörden für das beschleunigte Fachkräfteverfahren eingerichtet. In diesen Bundesländern übernehmen die Ausländerbehörden am Sitz des Arbeitgebers das Verfahren. Bedauerlicherweise bieten sie oft nicht den Service, den sie laut Fachkräfteeinwanderungsgesetz bieten sollten, nämlich zum Beispiel die Abwicklung des Anerkennungsverfahrens. Arbeitgeber werden dann oft einfach an die Anerkennungsstelle, z.B. die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) verwiesen, ohne das ein Fachkräfteverfahren formell gestartet wurde. Das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers und der Unternehmen, die auch in Zeiten von Corona dringend Fachkräfte aus Drittstaaten benötigen.

Die Unterlagen für die Anerkennung im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens wurden gemäß einer Dokumentenliste zusammengestellt und liegen vor:

Start in Woche #0:  Vollmachterteilung der Pflegekraft an das Klinikum oder die Altenpflegeeinrichtung und Erteilung einer Untervollmacht an Anders Consulting für die Aktivitäten des Arbeitgebers bei derjenigen Ausländerbehörde, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz oder die entsprechende Betriebsstelle hat. Ferner schließen der Arbeitgeber und die Ausländerbehörde einer Vereinbarung nach § 81a Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes, um die Rechte und Pflichten der im Verfahren agierenden Parteien zu definieren. Dies kann auch der bevollmächtigte Relocation-Service übernehmen

Woche #1 – 3: Interner Start des Verfahrens. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 2 Wochen, z.B. um fehlende Unterlagen einzuholen, Formulare auszufüllen, etc. Es sollte schon zuvor darauf geachtet werden, dass keine relevanten Dokumente in der erforderlichen Form fehlen (beglaubigte Übersetzung, Legalisation/Apostille)

Woche #3: Einreichung der Antragsunterlagen bei der zuständigen Ausländerbehörde

Woche #3 – 11: Die Ausländerbehörde wendet sich an die im Bundesland zuständige Anerkennungsstelle in Deutschland, z.B. via der Zentralen Servicestelle für Berufliche Anerkennung (ZSBA), und sorgt innerhalb der gesetzlich vorgegeben 2 Monate für den entsprechenden Bescheid. Eine einmalige Verlängerung mit Begründung und Nennung der Nachfrist ist in Ausnahmefällen möglich. Bei Ländern auf der Liste der Agentur für Arbeit zur Potenzialanalyse für die vertiefte Betrachtung für die Rekrutierung von Fachkräften ist dies jedoch – bis auf Sonderfälle – sehr unwahrscheinlich; Mexiko befindet sich auf der entsprechenden Liste

Woche #11 – 13: Klärung von Rückfragen und Problemfällen durch das Anders-Consulting-Immigration-Team

Woche #13: Die Ausländerbehörde erteilt den Bescheid, dass die arbeitsmarktpolitischen und ausländerrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Arbeitnehmer erhält nun innerhalb von 3 Wochen bevorzugt einen Termin bei der deutschen Botschaft, um sein Einreisevisum zu beantragen. In diesem Punkt liegt eine erhebliche Beschleunigung, denn die oft viele Monate betragenden Wartezeiten bei der Beantragung eines Botschaftstermins und Bearbeitungszeiten im Standardverfahren entfallen. Dies ist besonders in Zeiten von Corona ein echtes Plus!

Woche #13 – 15: Termin der Pflegekraft zur Visabeantragung bei der deutschen Auslandsvertretung, Prüfung der Originale der bislang nur in beglaubigter Kopie im Verfahren einsetzen Dokumente durch das Botschaftspersonal

Woche #15: Entscheidung der Botschaft über die Visaerteilung innerhalb von 3 Wochen. Die zwei letztgenannten 3-Wochen-Fristen sind gesetzlich verankert

Woche #18: Erteilung und Aushändigung des Visums sowie Einreiseplanung, wenn möglich innerhalb von 2 Wochen. Für die Pflegekraft ist eine zuverlässig terminierte Ausreise ohne lange Wartezeiten eine Erleichterung, denn im Ansässigkeitsstaat sind die Zelte oft schon abgebrochen, Arbeitsverhältnisse, die bisher das Überleben sicherten, wurden gekündigt. Auch das verstehen wir unter fairer Immigration: Zeitvorgaben werden eingehalten, Risiken werden nicht auf den Arbeitnehmer ausgelagert, niemand wird allein gelassen!

Ab Woche #20: Ankunft am Zielflughafen in Deutschland. Hier setzt nun der Onboarding-Prozess von Anders Consulting vor Ort ein. You’ve got a Friend in Germany!

Die Ausgangsqualifikation von Pflegekräften aus Mexiko im akademischen Bereich ist sehr hoch

In Mexiko gibt es verschiedene Wege, sich als Pflegekraft zu qualifizieren. Unsere Kandidaten stammen ausschließlich aus den beiden Ausbildungszweigen, die die höchste Qualifikationsstufe repräsentieren. Anders als in Deutschland studieren Pflegekräfte im Mexiko 3 Jahre lang ein sehr großes theoretisches Curriculum. Praxis wird hingegen während des Studiums weniger erworben. Es findet kein Blockunterricht statt, d.h. die in Ausbildung befindlichen Pflegekräfte absolvieren an jeden Arbeitstag sowohl theoretische Ausbildungseinheiten als auch Praktika. Auf diese Weise sind Theorie und Praxis eng miteinander verknüpft.

Je nach Dringlichkeit werden die Auszubildenden jedes Semester in verschiedenen Bereichen eingesetzt, so dass im Normalfall jeder Kandidat 6 bis 7 verschiedene Stationen durch die Praktika kennengelernt und im sozialen Jahr meist 4 zusätzliche Stationen durchlaufen hat, wobei Überschneidungen möglich sind. Somit sind auch die praktischen Fähigkeiten vielseitig ausgeprägt, wenngleich vor allem im praktischen Bereich in Deutschland die Durchführung von Anpassung-Maßnahmen erforderlich wird, wenn nicht entsprechende Berufserfahrung vorliegt.

Die zwei höchsten Qualifikationsstufen sind:

  1. Ausbildungsart: Licenciado
    Gymnasialer Abschluss: ja
    Ausbildungsort: Universität
    Ausbildungszeit: 8 Semester
    Theoretische Stunden gesamt: ca. 3.800
    Praktikumsdauer: 7 Semester á 180 Stunden
    Praktikumserfahrung gesamt : 1.280 Stunden
    Soziales Jahr in Stunden: 2.400
  2. Ausbildungsart: Bachillerato tecnico
    Gymnasialer Abschluss: ja
    Ausbildungsort: Ausbildungszentrum Krankenhaus
    Ausbildungszeit: 7 Semester
    Theoretische Stunden gesamt: ca. 3.350
    Praktikumsdauer: 6 Semester á 180 Stunden
    Praktikumserfahrung gesamt : 1.080 Stunden
    Soziales Jahr in Stunden: 2.400

Der Lehrplan für Krankenpfleger in Mexiko weist unter anderem die folgenden Inhalte aus:

Erstes Semester:

  • Grundlegende Krankenpflege
  • Anatomie und Physiologie I
  • Mikrobiologie und Parasitologie
  • Biochemie
  • Öffentliche Gesundheit und Gemeinschaftskrankenpflege
  • Öffentliche Verwaltung und das Recht auf Gesundheitsschutz in Mexiko
  • Sozialisierung der Pflegefachkraft
  • Gemeinschaftspraxisschule

Zweites Semester

  • Grundlagen Vorgang der Krankenpflege
  • Anatomie und Physiologie II
  • Klinische Genetik
  • Epidemiologie und Präventivmedizin
  • Klinische Pharmakologie
  • Gesundheitsökonomie
  • Praktische Grundschule
  • Grundkenntnisse Englisch II

Drittes Semester

  • Chirurgische medizinische Pathologie I
  • Infektiologie
  • Endokrinologie
  • Geburtshilfe
  • Chirurgische Praxis
  • Mittelstufe Englisch

Viertes Semester

  • Ernährung
  • Medizinische Chirurgische Pathologie II
  • Pulmonologie
  • Prozess Kinder- und Jugendgesundheit
  • Gynäkologie
  • Geriatrie
  • Menschliche Entwicklung
  • Medizinische Chirurgische Praxisschule II
  • Fortgeschrittenes Englisch

Fünftes Semester

  • Pädiatrie
  • Nephrologie
  • Prinzipien der Anästhesiologie
  • Menschliche Sexualität
  • Psychiatrie und psychische Gesundheit
  • Organisationskommunikation
  • Erweiterte Übungsschule
  • Fortgeschrittene Grammatik des Englischen

Sechstes Semester

  • Notfallpflege
  • Onkologie
  • Pflege in der Intensivmedizin und Intensivtherapie
  • Thanatologie
  • Medizinische Psychologie
  • Praktische Schule: Kritische Medizin
  • Lesen und schreiben im Englischen

Siebtes Semester

  • Erweiterter Pflegeprozess
  • Biostatistik
  • Verwaltung von Krankenhäusern und Pflegediensten
  • Führung und Führungskräfteentwicklung
  • Menschliche Beziehungen
  • Angewandtes Englisch in der Krankenpflege
  • Schulleitungspraxis
  • Medizinisches Englisch

Achtes Semester

  • Arbeitsmedizin
  • Thesis Seminar
  • Bioethik
  • Professionelle Gesetzgebung und Deontologie
  • Kultur der Qualität und kontinuierliche Verbesserung
  • Schulpraxisforschung
  • Fortgeschrittener englischer Konversationsworkshop

Wahlfächer

  • Sportmedizin
  • Lese- und Schreibwerkstatt
  • Workshop zum kritischen Denken
  • Physiotherapie und Rehabilitation

Der Anerkennungsaufwand nach Einreise

Die angeworbenen Pflegekräfte kommen mit Einer Vollanerkennung oder einer Teilanerkennung nebst Defizitbescheid nach Deutschland und können umgehend mit Ihrer Tätigkeit beginnen. Dem Arbeitgeber obliegt es bei einer Teilanerkennung, einen Schulungsplan zu entwickeln, mit dem die Defizite beseitigt werden können. Der Arbeitgeber muss in der Lage sein, die praktischen Anpassungsmaßnahmen durch geeignetes Personal zur Schulung selbst durchzuführen.

Die dafür erforderliche Zeit ist Arbeitszeit. Daher kosten Anpassungsmaßnahmen die Klinik einiges an Geld und binden viel Personal. Die Laufzeit der Einreisevisa richtet sich meist nach den Daten, an denen die Pflegefachschule mit dem Unterricht beginnt. Das erteilte Visum für die Anerkennung soll nicht zu verlängerten Beschäftigungszeiten, sondern zu einer möglichst schnellen Anerkennung führen. Die Beschäftigung steht im Hintergrund und soll den Lebensunterhalt sichern. Im Vordergrund steht die Anerkennung.

Wenn gewünscht, können die Pflegekräfte bereits im Herkunftsland die Prüfung für das voll umfängliche B2-Sprachzertifikat ablegen. Das heißt aber nicht, dass für die betriebliche Praxis weiteres Erlernen von Deutsch nicht sinnvoll und notwendig wäre. Das Zertifikat „B2 Pflege“ wird oft mit dem „normalen“ B2-Zertifikat verwechselt. „B2 Pflege“ umfasst vor allem pflegespezifische Sprachkenntnisse, nicht die Fähigkeit zu einer umfassenden, kompetenten Kommunikation in den verschiedensten Kontexten.

Bis zur staatlichen Anerkennung arbeiten die Pflegekräfte im Tätigkeitsprofil einer „Pflegekraft in Anerkennung“ nach §20 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV).

Wenn die Anpassungsmaßnahmen oder die Kenntnisprüfung und das Aushändigen der Berufsurkunde nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums erfolgen können, ist ein zusätzlicher Gang zur Ausländerbehörde der Meldeadresse für den Erwerb einer Fiktionsbescheinigung erforderlich.

Die Anforderungen an den Anpassungslehrgang variieren je nach individuellem Defizitbescheid. Der Arbeitgeber sollte je nach Berufserfahrung von einem individuellen Beschulungsaufwand ausgehen, der im Anerkennungsverfahren ermittelt wird. Im praktischen Bereich weisen frisch ausgebildete Pflegekräfte aus Mexiko Defizite gegenüber der deutschen Ausbildung auf. Im deutschen Lehrplan kommen manche Themen wie Parasitologie oder Englisch gar nicht vor und dienen insofern nicht der Anerkennung. Dafür sind andere Inhalte des Lehrplans, z.B. Recht in der Pflege nachzuholen,um eine Gleichwertigkeit zu erreichen.

Sobald die Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Krankenpfleger vorliegt und die Berufsurkunde ausgestellt wurde, muss die Pflegefachkraft seitens des Arbeitgebers entsprechend ihres anerkannten Abschlusses eingesetzt und tariflich eingruppiert werden. Das ist oft ein langer und schwieriger Weg, der den aus dem Ausland kommenden Pflegekräften alles abverlangt. Aus Sicht des Spezialisten für berufliche Integration seit über 20 Jahren ist die Unterstützung der Arbeitgeber unter dem hohen Kostendruck im Gesundheitswesen oft nicht ausreichend. Hier kann und sollte unbedingt nachgebessert werden.

Mit Erhalt dieser Urkunde kann zudem ein langfristiger Aufenthaltstitel erworben werden, der dann auch die Basis für die langfristige Integrationsperspektive ist. Die Aufenthaltstitel werden gemäß des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in der Regel auf 4 Jahre ausgestellt. Mit der Verlängerung am Ende der 4 Jahre kann bereits eine Niederlassungserlaubnis erworben werden. Dies ist eine sehr wichtige Voraussetzung für eine gelungene, nachhaltige Integrationsperspektive.

Die Verfügbarkeit der Schulungs-Ressourcen an Pflegefachschulen oder in der klinischen Praxis ist ausschlaggebend für die Planung von Einreisen, damit die Maßnahmen unmittelbar nach Einreise beginnen können und keine zu langen Wartezeiten als Hilfskraft entstehen. Lange Wartezeiten ziehen die Anerkennung unnötig in die Länge, erhöhen die Kosten und legen der neuen Pflegekraft für einen längeren Zeitraum geringere Einkommenschancen auf, die sie jedoch für die erfolgreiche Integration benötigt.

Es werden von Anders Consulting auch spezielle Maßnahmen zum beschleunigten Spracherwerb nach Einreise angeboten, die sich im Klinik-Alltag auch schon bewährt haben. Zudem bereiten wir auf Wunsch die Pflegekräfte auch auf das erforderliche B2-Sprachzertifikat vor – vor oder nach der Einreise.

Berufliche und soziale Integration und langfristige Bleibeperspektive

Viele Arbeitgeber, die schon erfolgreich im Ausland Pflegekräfte rekrutiert haben, kämpfen mit der langfristigen Integrations- und Bleibeperspektive. Und leider halten auch nicht alle Personalvermittlungsagenturen für Pflegekräfte aus dem Ausland was sie versprechen. Besonders das Onboarding hat vor allem eines zu sein: preisgünstig. Nur so lässt sich ein möglichst großer Teil des Kuchens als Vermittlungsprovision vereinnahmen.

Oft fehlt es auch an der nötigen Konsistenz und Transparenz. Dabei ist gerade das gelungene Onboarding und das problemlose Einleben eine der Voraussetzungen, damit sich die Anwerbung, das aufwändige Immigration-Verfahren und die langwierigen und kostspieligen Anpassungsmaßnahmen für die Pflegekräfte aus Drittstaaten überhaupt auszahlen.

Auch hoch-professionelle Anbieter wie z.B. Triple Win, eine Zusammenarbeit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der
Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zum Zwecke der Vermittlung von Pflegekräften, vernachlässigen das Onboarding, d.h. die praktische Integration nach Einreise. Zwar gibt es Berater, ein Info-Kit und einen Tag Behördenbegleitung, aber aus unserer Sicht deckt das zum einen den real erforderlichen Bedarf der Pflegekräfte nicht ab und zum anderen sind die Arbeitgeber mit Unterstützung mit eigenen Ressourcen schlicht überfordert. Oft wird nicht der erforderliche Bedarf an Pflegekräften rekrutiert, weil die internen Ressourcen nicht ausreichen.Die Folge: Der Personalnotstand wird nur leicht gemildert, aber nicht beseitigt.

Wohnungen, in denen 10 oder mehr Pflegekräfte auf engem Raum untergebracht sind, sind in Zeiten von Corona ein großes Risiko. Anders Consulting setzt daher auf 3-er Wohngemeinschaften nach Einreise. Nach 3 bis 6 Monaten verlassen die Pflegekräfte die möblierten Zimmer und werden professionell bei der Anmietung einer eigenen Wohnung unterstützt. Prekäre Wohnverhältnisse können so gar nicht erst entstehen.

Wer es geschafft hat, in einer eigenen Wohnung unterzukommen, der will auch bleiben. Viele Pflegekräfte aus Drittstaaten warten nur auf den Zeitpunkt, an dem sie ihre Familie nachholen können. Aus Sicht des Arbeitgeber bedeutet das maximale Sicherheit, den Arbeitnehmer langfristig an das Unternehmen zu binden.

Seit über 20 Jahren begleiten wir Expats auf Entsendung und in Deutschland neu eingestellte Fachkräfte aus der EU und Drittstaaten mit professionellen Relocation-Services auf ihrem Weg in ein neues Leben in der Bundesrepublik. Wir wissen, wo der Schuh drückt und haben im Detail gelernt, was für eine erfolgreiche Integration wichtig und unerlässlich ist. Unsere Relocation-Consultants, die an 100 Destinationen in Deutschland tätig sind, haben jahrelange Erfahrung, kennen die jeweilige Region wie ihre Westentasche, sind emphatisch und vor Ort perfekt mit Behörden und Immobilienmärkten vernetzt.

Die Kosten für die Rekrutierung, Reise- und Nebenkosten, Anpassungsmaßnahmen, Sprachausbildung und das Onboarding sind hoch und es treten zusätzliche Belastungen auf den Stationen für die Einarbeitung und Integration der neuen Pflegekräfte auf. Ansätze von rund 15.000,00 Euro sind nicht unrealistisch. Da möchte man als Arbeitgeber eine schnelle Einarbeitung gewährleisten und die aufwändig integrierten Pflegekräfte – sprich das gewonnene „human capital“ – nicht an Wettbewerber im Gesundheitsmarkt verlieren, bloß weil eine andere Klinik ein paar Hunderter im Monat mehr bietet. Und es ist in diesen Fällen immer das Gleiche: Gerade die Besten gehen.

Wir bereiten daher die Kandidaten im gesamten Prozess auf die wichtigsten Fragen und Probleme vor, die bei der fairen Immigration nach Deutschland und der Einarbeitung in einer Klinik oder Altenpflegeeinrichtung auftreten können und die manche Pflegekräfte auch scheitern lässt:

  • Gehälter, Lebenshaltung und Mieten: Oft kommt es zu vermeidbaren Enttäuschungen, wie das Leben mit dem Gehalt einer Pflegekraft materiell in einer Stadt wie Hamburg, Berlin oder München, bzw. generell in Deutschland aussieht. Und wie viel Geld kann man dann noch zur Unterstützung der Familie nach Hause schicken?
  • Die Bedeutung des Spracherwerbs: Viele Kandidaten unterschätzen, dass es zur Einarbeitung und Integration mehr braucht als das bereits erworbene B1- oder B2-Sprachzertifikat, und dass insbesondere in Bezug auf die Kommunikationsfähigkeit und -bereitschaft nach der Ankunft in Deutschland sehr viel von ihnen verlangt und erwartet wird
  • Die Arbeitswelt in der Klinik: Die Pflegekräfte aus Mexiko sind theoretisch besser als in Deutschland ausgebildet, aber praktisch nicht so erfahren, wenn wenig Berufspraxis vorliegt. Die neuen Pflegekräfte müssen die Herabstufung als „noch nicht anerkannt“ mental erst einmal verkraften. Auch der Umgangston in der Klinik macht ihnen neben Unterschieden in der Kultur und Mentalität häufig zu schaffen, waren sie doch zuvor im Heimatland viel mehr ein anerkannter Partner des Arztes
  • Wobei und in welcher Form unterstützt mich der Arbeitgeber? Worum muss man sich selbst kümmern und wobei wird geholfen? Es ist gut, wenn die ersten 100 Tage auch außerhalb des Arbeitsalltags gut organisiert sind und man sich auf die neue Aufgabe am Arbeitsplatz voll konzentrieren kann

Ein professionelles Onboarding-Paket als Bestandteil der Vermittlung von Pflegekräften aus Drittstaaten hilft, die drängendsten Aufgaben und Probleme nach der Ankunft zu lösen. Durch die nach 6 Monaten angestrebte Wohnsituation in einer eigenen Wohnung soll insbesondere eine „Ghetto-Situation“ verhindert und die Verwurzelung mit dem Lebensmittelpunkt gefestigt werden. Wer nur in einem Zimmerchen hockt, der bleibt mobil und lässt sich von besseren Angeboten anderer Arbeitgeber ablenken. Wer in der eigenen Wohnung lebt, ist hingegen sesshaft geworden.

Typische, wichtige Punkte des Onboardings:

  • Conference-Call zwischen der Pflegekraft, dem Relocation-Consultant vor Ort und dem fachlichen Vorgesetzten zur Planung der Einreise und der Zeit danach
  • Abholung am Flughafen mit Welcome-Paket (SIM-Karte, Monatskarte ÖPNV, Kontonummer)
  • Vorbereitung und Übergabe einer bezahlbaren, hygienischen und sicheren Unterkunft bei Ankunft
  • Orientierung im Lebensumfeld und Unterstützung beim praktischen Einleben
  • Durchführung und Begleitung erforderlicher Behördengänge (Anmeldung, Ausländerbehörde, polizeiliches Führungszeugnis) und bei der Kontoeröffnung
  • Koordination und Begleitung von Klinikterminen, z.B. bei der Gesundheitsprüfung, Materialausgabe und dergl.
  • Besondere Unterstützung für Eltern, z.B. Schul- und KiTa-Suche, Kindergeld, Partner-Integration u.v.m.
  • Ansprechpartner in Notfällen, Telefon-Help-Desk
  • Unterstützung der langfristigen Integration, z.B. durch die begleitete Suche nach einer Wohnung auf dem freien Markt, Unterstützung bei der Familienzusammenführung und vielem mehr!

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen auf dieser Website sind somit geschlechtsneutral zu verstehen.

Foto: (c) Anders Consulting Relocation Service unter Verwendung von Fotolia Datei: #103342011 | Urheber: what4ever

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