Pflegekräfte aus Tunesien in unter 25 Wochen in Deutschland beschäftigen

Pflegekräfte aus Tunesien in unter 25 Wochen in Deutschland beschäftigen

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Pflegekräfte aus Tunesien mit B1 oder B2 in unter 25 Wochen nach Deutschland holen

Im Rahmen des seit 1. März 2020 eingeführten beschleunigten Fachkräfteverfahrens können nun alle Kliniken und Einrichtungen der Altenpflege in Deutschland Pflegekräfte in unter 25 Wochen rekrutieren. Unsere Partner in Tunesien verfügen über viele Kandidaten, die praktisch reisefertig sind. Mit 100 Destinationen in Deutschland und 20 Jahren Erfahrung im Bereich globaler Mobilität von Fachkräften sind wir Ihr Partner Nr. 1, wenn es um die professionelle Rekrutierung, Anerkennung, Immigration, Relocation und Integration ausländischer Pflegekräfte geht. Wir vermitteln auch Pflegekräfte aus Kolumbien, Mexiko und Vietnam.

Der aufwändige, bürokratische und langwierige Vorlauf bisher üblicher Rekrutierungen wird von uns verkürzt, gestrafft und vereinfacht. Auch das ist ein Teil von fairer Immigration, denn Unsicherheit, lange Wartezeiten und eine mögliche Verschuldung der Pflegekräfte im Herkunftsland müssen unbedingt verhindert werden.

Statt lange über einen Rahmenvertrag zu verhandeln, suchen Sie sich als Arbeitgeber in der Pflegekräftedatenbank einen Kandidaten aus, stellen ihn ein – in unter 25 Wochen erfolgt die Einreise. Sie haben hohe Erwartungen an die Professionalität, Zuverlässigkeit und Termintreue Ihrer globalen Personal-Agentur? Dann passen wir garantiert zusammen!

Trotzdem schauen wir ganz genau auf die Menschen, um die es hier geht. Faire Immigration ist uns wichtig. Und wir kennen die Hürden beim Erlernen der Sprache, die interkulturellen und fachlichen Probleme der Kommunikation zwischen deutschen Pflegedienstleitungen und ausländischen Pflegekräften. Wir haben Lösungen für diese Probleme, weil wir seit über 20 Jahren erfolgreich Menschen aus anderen Kulturen beruflich und sozial in Deutschland integrieren.

Was spricht für Anders Consulting, wenn Sie Pflegekräfte aus Drittstaaten rekrutieren möchten?

  • Wir arbeiten mit zuverlässigen und kompetenten Partnern in Tunesien zusammen, die die deutsche Kultur ebenso gut kennen wie die tunesische
  • Wir garantieren faire Migration. Wir bringen Menschen nach Deutschland, nicht nur Fach- und Pflegekräfte
  • Die professionelle Sprachausbildung in Tunesien ist zusammen mit der Vertiefung in Deutschland der Garant der erfolgreichen professionellen und sozialen Integration. Alle Pflegekräfte verfügen über ein Sprachzertifikat B1 nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Auf Wunsch kann bei erfolgtem Abschluss eines Arbeitsvertrags vor Abreise und gegen Kostenersatz auch das B2-Sprachzertifikat erworben werden (Dauer ca. 3 Monate plus Prüfung).
  • Fachgerechte Vorauswahl der Kandidaten und sachgerechte Aufarbeitung der Bewerberprofile in der Online-Pflegekräftedatenbank unseres Partners edu.care
  • Kurze Vorlauf- und Durchlaufzeiten. Wir sind seit über 20 Jahren anerkannte Spezialisten für die qualifizierte Immigration nach Deutschland

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  • Alles aus einer Hand: 1. Zusammenführung von Arbeitgeber und Kandidat, 2. Anerkennungs- und Visaverfahren, 3. ein erprobtes Onboarding vor Ort mit Wohnen auf Zeit bei Ankunft und später auf Dauer, 4. Behördengänge zur Meldebehörde oder zum Ausländeramt, 5. Sprachausbildung im Herkunftsland sowie am Arbeitsort – z.B. Sprach-Coaching – und 6. sensible Unterstützung bei der Integration
  • Präsenz an 100 Destinationen in Deutschland. Wir sind an allen Standorten Ihres Klinikverbundes oder Ihrer Altenpflegeeinrichtungen akticv
  • Keine Verpflichtung zum Abschluss eines Rahmenvertrags oder von Vermittlung in Gruppen. Testen Sie uns einfach auf der Basis einer einzelnen Beauftragung
  • Volle Kostentransparenz, alle fairen Preise hier auf der Seite. Wir haben nichts zu verstecken und sind extrem wettbewerbsfähig!
  • Auf Wunsch stellen wir ab der dritten Vermittlung ein eigenes Pflegekräfte-Portal auf unsere Webseite online, auf dem potenzielle Bewerber erfahren, was sie in Deutschland erwartet und welche Unterstützungsmaßnahmen ihr Arbeitgeber bei der Immigration nach Deutschland schon vorbereitet hat

Transparente Leistungen und faire Preise

Die Reihenfolge der Positionen orientiert sich am Prozessverlauf:

  • Sprachunterricht Niveau A1 – B1 1.200,00 Euro
  • Sprachunterricht Niveau B1 auf B2 400,00 Euro
  • Prüfung B1. Das Sprachniveau wird durch ein Goethe- oder ein Telc-Zertifikat nachgewiesen. 150,00 Euro
  • Übersetzungen 400,00 Euro
  • Beglaubigungen, bzw. Apostillen (6 x) 200,00 Euro
  • Abwicklung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens in Vollmacht des Arbeitgebers und Arbeitnehmers 590,00 Euro
  • Vorbereitung des Botschaftstermins 100,00 Euro
  • Visum (Ausstellungsgebühr) 100,00 Euro
  • Öffentliche Gebühren des beschleunigten Fachkräfteverfahrens 411,00 Euro
  • Vermittlungsgebühr 5.000,00 Euro
  • Abholung am Flughafen und Transfer (ab Gruppe von 3 Personen, je Person) 160,00 Euro
  • Übergabe eines Zimmers oder einer Wohnung 200,00 Euro
  • Anmeldung bei den Meldebehörden 120,00 Euro

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  • Eröffnung eines Bankkontos 150,00 Euro
  • Orientierungstour in der Stadt ca. 3 Stunden (ab Gruppe von 3 Personen, je Person) 160,00 Euro
  • Begleitete Beantragung einer Fiktionsbescheinigung, bzw. des langfristigen Aufenthaltstitels (1 Person) 390,00 Euro

Gesamtinvestition je Arbeitnehmer: 9.331,00 Euro netto (ohne Sprach-Update auf B2). Die Maßnahmen für den Sprachunterricht zur Erlangung des erforderlichen Zertifikats B2 können gem. §81 SGB III von der Agentur für Arbeit gefördert werden.

Optionen:

  • Wohnungssuche, begleitet, wenn keine Wohnung gestellt wird (3 begleitete Besichtigungen, Vertrags-Check, begleitete Übergabe) 980,00 Euro
  • Auf Wunsch mieten wir auch im Auftrag eines Arbeitgebers Wohnungen an, die als möblierte Zimmer an Pflegekräfte für den Übergang nach Einreise vergeben werden und managen die Immobilien („Virtuelles Schwesternwohnheim“)

Die Standard-Preisliste von Anders-Consulting für Relocation-Services finden Sie hier.

Der Prozess der Personalauswahl von Pflegekräften

Später schwer korrigierbare Fehler werden leider durch Kliniken und Einrichtungen in der ambulanten oder Altenpflege manchmal schon bei der Personalauswahl gemacht. Wir haben daher Hinweise für die Personalauswahl von Kandidaten mit fremdem kulturellen Hintergrund für Sie zusammengestellt, die Ihnen helfen, die gröbsten Schnitzer zu vermeiden. Eine professionelle Personalauswahl garantiert den späteren Integrationserfolg und ein hohes professionelles Niveau. Auf Wunsch helfen wir sowohl den Personalveranwortlichen als auch den Pfegedienstleitungen mit Tipps zum interkulturellen Verständnis. Ein professioneller Gesprächsleitfaden für Einstellungsgespräche speziell für Pflegekräfte aus anderen Kulturen sichert eine diskriminierungsfreie, fachgerechte und nachvollziehbare Auswahl.

Der Auswahlprozess gliedert sich wie folgt:

  • Informationsgespräch zwischen der Klinik und den Spezialisten von Anders Consulting, ggf. unter Einbindung der Repräsentanten in Tunesien
  • Einrichtung eines Zugangs zur Relocation-Datenbank des Business-Partner edu.care. Arbeitgeber können hier aussagefähige Unterlagen (wie sie später auch für die Anerkennung benötigt werden) und Profilinformationen zu vorselektierten Kandidaten einsehen

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  • Beauftragung auf Einzelvertragsbasis für die Vermittlung, die Visabeschaffung und das Onboarding einer Pflegekraft. Ein Rahmenvertrag ist nicht erforderlich. Natürlich bieten wir Kunden, die wiederholt über uns rekrutieren oder gruppenweise einstellen möchten, verlässliche Leistungen und Konditionen an, die in einem Rahmenvertrag festgehalten werden
  • Organisation von Online-Interviews mit den in Frage kommenden Kandidaten durch die Personalverantwortlichen und Pflegedienstleitungen, unter Einschaltung der Experten aus Tunesien. Die Interviews können online geführt werden. Die Organisation von persönlichen Terminen für Bewerbungsgespräche und ein Kennenlernen vor Ort in Tunesien (ca. 3 Flugstunden) ist ebenfalls möglich
  • Unterstützung beim Abschlusses eines Arbeitsvertrages
  • Start des beschleunigten Fachkräfteverfahrens zur Anerkennung, Zulassung zum Arbeitsmarkt und für das Visum zur Einreise. Wir halten Sie von der direkten Kommunikation mit der Ausländerbehörde frei und regeln alles für Sie!
  • Beginn optionaler Intensiv-Sprachkurse für den Erwerb des B2-Zertifikats. Achtung: Lassen Sie sich keine Kandidaten mit B2 Pflege „unterjubeln“: Die können zwar viele Fachbegriffe, aber nur unzureichend Deutsch, um wirklich in Deutsch zu kommunizieren. Fragen Sie nach B2.3, dann handelt es sich um die höchste Stufe der Sprachbeherrschung auf dem B2-Niveau

Verfahrensdauer der Anerkennung und Zulassung zum Arbeitsmarkt bis zur Erteilung des Einreisevisums

Das bislang komplizierte und bürokratische Verfahren zur beruflichen Anerkennung, Zulassung zum Arbeitsmarkt und der Visumserteilung wurde durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ab 1. März 2020 für die Anwerbung von Pflegekräften aus Drittstaaten deutlich vereinfacht und beschleunigt.

Das Fachkräfteverfahren startet, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. Der Arbeitgeber hat mit einer Pflegekraft aus Tunesien einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, bzw. es liegt ein konkretes, nicht-widerufliches Arbeitsplatzangebot der Klinik oder der Altenpflegeeinrichtung vor. 2. Die Unterlagen für die Anerkennung im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens wurden gemäß einer Dokumentenliste zusammengestellt. Wenn die Dokumente komplettiert sind, beginnt der eigentliche Prozess.

Die umfassende Beratung wie das Verfahren funktioniert, erhalten Sie von uns. Wir wurden von verschiedenen Ausländerbehörden im Bundesgebiet eigens geschult und eingewiesen. Mit den Behörden müssen Sie als Arbeitgeber also nicht direkt kommunizieren – wir erledigen alles in Vollmacht für Sie und auch für Ihren zukünftigen Arbeitnehmer.

Bitte beachten Sie, dass der Arbeitgeber im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens viele Pflichten hat und Verbindlichkeiten eingeht. Das sind nicht nur finanzielle Pflichten, sondern auch solche, die in der praktischen und theoretischen Schulung der Pflegekräfte bestehen, wenn diese auf Grund des von der Agentur für Arbeit ausgefertigten Defizitbescheids Anpassungsmaßnahmen durchlaufen müssen. Da die Absolvierung von Anpassungsmaßnahmen Arbeitszeit darstellt, entstehen Kosten, weil keine Arbeitsleistung erbracht wird.

Start in Woche #0:  Die Pflegekraft erteilt dem Klinikum und Anders Consulting Relocation Service eine Vollmacht, denn der Arbeitgeber ist der Antragsteller im Verfahren. Der Antrag wird bei der Zentralen Ausländerbehörde des Bundeslandes, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat bzw. einen Betrieb unterhält (Prüfung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen) gestellt, soweit in dem betreffenden Bundesland eine solche bereits existiert.

Die Ausländerbehörde soll die gesamte Anerkennung innerhalb des beschleunigten Anerkennungsverfahrens koordinieren. Leider kommt es vor, dass in einzelnen Bundesländern noch die ohnehin überlasteten und schlecht vorbereiteten Ausländerbehörden am Sitz des Arbeitgebers zuständig sind und die Antragsteller an die zuständige Kammer für die Anerkennung verweisen, z.B. an die IHK FOSA (Foreign Skills Approval). Das ist nicht, was das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz beabsichtigt. Abhilfe sollte schnell geschaffen werden, was aber angesichts von Corona sicherlich noch etwas auf sich warten lassen wird. Hamburg und Berlin z.B. arbeiten hingegen schon vorbildlich im Sinne des Gesetzes und der Arbeitgeber, denen Fachkräfte dringend fehlen.

Zum Start des Verfahrens schließen der Arbeitgeber und die Ausländerbehörde eine Vereinbarung nach § 81a Abs. 2 Aufenthaltsgesetz. In der Vereinbarung werden die Rechte und Pflichten der Parteien geregelt und festgehalten.

Woche #1 – 3: Das Verfahren wird eröffnet (Bearbeitungszeit maximal 2 Wochen, z.B. um fehlende Unterlagen einzuholen, Formulare auszufüllen, etc.)

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Woche #3: Die vollständigen Antragsunterlagen werden bei der Ausländerbehörde eingereicht. Diese eröffnet das Verfahren und erhebt in der Regel umgehend die 411,00 Euro an Gebühren, wobei es im Ermessen der Ausländerbehörde steht, für Angehörige weitere volle oder halbe Gebühren zu erheben

Woche #3 – 11: Die Ausländerbehörde koordiniert die berufliche Anerkennung mit der zuständigen Anerkennungsstelle und erteilt den entsprechenden Bescheid innerhalb der gesetzlich vorgegeben 2 Monate. Eine einmalige Verlängerung mit Begründung und konkreter Nennung der Nachfrist ist in Ausnahmefällen möglich. So bestimmt es das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Bei Ländern, die auf der Liste der Agentur für Arbeit zur Potenzialanalyse für die vertiefte Betrachtung für die Rekrutierung von Fachkräften stehen, ist eine Verlängerung der Bearbeitungszeit sehr unwahrscheinlich; Tunesien befindet sich auf der entsprechenden Liste und es arbeiten bereits erfolgreich viele tunesische Pflegekräfte in deutschen Kliniken. Je nach Bundesland nutzen die Anerkennungsstellen und die Ausländerbehörden ihre Ermessensspielräume manchmal stark aus – der Grad der Anerkennung kann also je nach Standort bei identischer Dokumentenlage durchaus unterschiedlich ausfallen.

Woche #11 – 13: Bei Bedarf Beantwortung von Rückfragen und Lösung von Problemfällen durch das Anders-Consulting-Immigration-Team

Woche #13: Um diesen Zeitpunkt herum erteilt die Ausländerbehörde den Bescheid in Form einer Vorabzustimmung, dass die arbeitsmarktpolitischen und ausländerrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Mit der Vorabzustimmung holt sich der Arbeitnehmer nun einen Termin bei der Auslandsvertretung. Die Botschaft ist gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer vorrangig einem Termin für die Visabeantragung zu geben. Dies darf maximal 3 Wochen dauern. Die langen – und durch Corona nochmals verlängerten – Wartezeiten für Visatermine im Standardverfahren entfallen damit, wodurch der Prozess prognostizierbar und planbar wird. Das war bislang ein großes Manko, das nun der Vergangenheit angehört

Woche #13 – 15: Termin zur Visabeantragung bei der deutschen Auslandsvertretung innerhalb von 3 Wochen. Jetzt erst werden die Originale der bislang nur als beglaubigte Kopien im Verfahren einsetzen Dokumente geprüft

Woche #15: Innerhalb von 3 Wochen wird das Visum erteilt, wenn sich bei der Prüfung keine Diskrepanzen ergeben haben. Die zwei aufeinanderfolgenden 3-Wochen-Fristen sind gesetzlich verankert

Woche #18: Visumerteilung, Abholung des Visums und Einreiseplanung, wenn möglich innerhalb von 2 Wochen. Für die Pflegekraft ist eine zuverlässig terminierte Ausreise ohne lange Wartezeiten eine Erleichterung, denn im Ansässigkeitsstaat sind die Brücken oft schon abgebrochen, Arbeitsverträge im Heimatland gekündigt. Auch dies ist Bestandteil der fairen Immigration: Keine Wartezeiten, Zuverlässigkeit und Einhaltung von Zusagen

Ab Woche #20: Ankunft am Zielflughafen in Deutschland. Direkt nach der Landung setzt der Onboarding-Prozess von Anders Consulting vor Ort ein. You’ve got a Friend in Germany!

Die Ausgangsqualifikation von Pflegekräften aus Tunesien im akademischen Bereich ist sehr hoch

Die Ausbildung als Pflegekraft in Tunesien nennt sich Bachelor der Pflegewissenschaften. Wie in vielen Ländern der Welt ist der theoretische Teil der Ausbildung umfangreicher und tiefer als das bislang in Deutschland der Fall gewesen ist. Insofern sind tunesische Pflegekräfte bereits gut auf die generalistische Pflegeausbildung vorbereitet, die mit dem Pflegeberufsgesetz (PflBG) ab 2020 in der gesamten Pflegeausbildung dominiert.

Es gibt in Tunesien sowohl private als öffentliche Universitäten für Pflegewissenschaften:

1. Die öffentlichen Einrichtungen

  • Ecole Supérieure des Sciences et Techniques de la Santé de Sousse
  • Institut Supérieur des Sciences infirmières de Sousse
  • Institut Supérieur des Sciences infirmières de Sfax
  • Ecole Supérieure des Sciences et Techniques de la Santé de Sfax
  • Ecole Supérieure des Sciences et Techniques de la Santé de Tunis
  • Institut Supérieur des Sciences infirmières de Tunis
  • Institut Supérieur des Sciences infirmières du Kef
  • Institut Supérieur des Sciences infirmières  de Gabès

2. Die privaten Einrichtungen

  • Ecole Centrale Supérieure Privée des Sciences Paramédicales et de la Santé / Tunis
  • Institut Supérieur Privé des Sciences Médicales de Sousse
  • Faculté Privée des Sciences Médicales de Tunis
  • Institut Supérieur Privé des Sciences Infirmières „EL AMED“ / Sousse
  • Institut Supérieur Privé des Sciences Infirmières de Kairouan
  • Institut Supérieur Privé des Sciences Paramédicales “ Mahmoud Materi“ / Tunis
  • Institut Supérieur Privé des Sciences Infirmières „Etoile de formation“ / Sousse
  • Institut Supérieur Privé des Sciences Infirmières de Sousse

Bis zum Jahr 2007/2008 gab es zwei Möglichkeiten, in Tunesien Krankenpfleger zu werden. Entweder hatte man Abitur und durfte – und darf bis heute – drei Jahre Pflegewissenschaften an einer Hochschule studieren. Oder man hatte kein Abitur und machte dann eine zweijährige Ausbildung als Krankenschwester bzw. Krankenpfleger an einer staatlichen Schule und bekam ein entsprechendes Diplom des Gesundheitsministeriums. Die Studierenden an den Hochschulinstituten für Krankenpflegewissenschaften schließen jedoch mit einem Diplom des Hochschulministeriums ab. Seit 2007/2008 kann jedoch nur noch der höhere 3-jährige Studienabschluss an einer Hochschule erworben werden. Und dieser Abschluss führt in Deutschland zu einer (Teil-) Anerkennung.

Die Fächer der Ausbildung umfassen einen großen Teil der theoretischen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung in Deutschland. Auch viele praktische Ausbildungsinhalte bieten gute Voraussetzungen für eine Gleichwertigkeit. Fächer wie Kommunikation, Parasitologie, Ethik, Englisch, Menschenrechte und EDV können jedoch nicht anerkannt werden, weil sie in der deutschen Ausbildung nicht vorkommen. Insgesamt werden also nur Teile der Ausbildung in Tunesien anerkannt. Insbesondere in der praktischen Ausbildung liegen Umfang und Inhalte unter dem Niveau der deutschen Ausbildung. Dies wird durch individuelle Berufspraxis jedoch in einigen Fällen kompensiert.

Auch die in tunesischen Krankenhäusern eingesetzten medizinischen Geräte, Techniken, Organisationsabläufe und der rechtliche Rahmen unterscheiden sich wesentlich. Trotz des Erfordernisses von Ausgleichsmaßnahmen bietet der Lehrplan in Tunesien eine fundierte Ausbildung mit einem breiten Fächer von Inhalten.

Wer in Tunesien sein Diplom erworben hat, ist zur Arbeit in einer staatlichen Klinik befähigt und berechtigt. Die Absolventen müssen sich jedoch in Wartelisten eintragen, denn es gibt viel weniger Stellen als diplomierte Absolventen. Bei der hohen Arbeitslosigkeit in Tunesien – besonders unter Akademikern – verwundert es nicht, dass die Wartezeit in der Regel 3 bis 4 Jahre beträgt. Diese Wartezeiten können je nach „Gouvernorat“ (ähnlich wie die Bundesländer in Deutschland) sehr unterschiedlich ausfallen.

Während der Wartezeit arbeiten die meisten Absolventen in privaten Krankenhäusern und Kliniken und sammeln Erfahrung, obwohl sie dort wesentlich schlechter bezahlt werden. Pflegefachkräfte im staatlichen Sektor erhalten rund 250,00 bis 350,00 Euro im Monat. Das Gehalt ist im Vergleich zum beschwerlich finanzierten Studium absolut ungenügend.

Um über die Runden zu kommen, haben viele Menschen in Tunesien daher Nebentätigkeiten oder mehrere Jobs. Durch den Schichtdienst in Hospitälern und Gesundheitseinrichtungen ist das Hinzuverdienen jedoch nicht möglich. Entsprechend hoch ist die Motivation durch die Immigration nach Europa die eigene Situation und die Perspektiven grundlegend zu verbessern.

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Eine Aufstellung des Lehrplans des privaten, tunesischen Hochschulinstituts für Pflegewissenschaften liest sich wie folgt:

Erstes Semester

  • Anatomie-Physiologie
  • Deontologie-Ethik
  • Einführung in die Krankenpflegedisziplin
  • Pflegeverlauf
  • Krankenpflegetechniken 1
  • Gemeinschaftspflegen 1
  • Englisch
  • EDV
  • Menschenrechte
  • Kommunikationstechnik
  • Soziale Psychologie
  • Entwicklungspsychologie

Zweites Semester

  • Krankenpflegetechniken 2
  • Hilfsbeziehung
  • Klinische Biochemie
  • Pharmakologie
  • Anatomie-Physiologie 2
  • Pflegepraxis in der Chirurgie 1
  • Rettungsdienst 1
  • Krankenpflege in der Gynäkologie und Geburtshilfe
  • Englisch
  • EDV
  • Kommunikationstechnik
  • Menschenrechte
  • Soziologie des Gesundheitswesens
  • Philosophie des Gesundheitswesens
  • Geschichte der Wissenschaften
  • Philosophie der Wissenschaften

Drittes Semester

  • Krankenpflege in der Kardiologie
  • Pharmakologie
  • Krankenpflege in der Pneumologie
  • Hygiene und Umwelt
  • Mikrobiologie – Parasitologie – Immunität und Infektion
  • Pflegepraxis in der Chirurgie 2
  • Krankenpflege in der Pädiatrie
  • Unternehmenskultur
  • Englisch 3
  • Krankenpflege und Gesundheit des Jugentlichen
  • Gesundheit und Sicherheit
  • Krankenpflege und Behinderung
  • Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit

Viertes Semester

  • Pflegepraxis in der Pädiatrie
  • Krankenpflege in kritischen Situationen
  • Krankenpflege in der Dermatologie
  • Krankenpflege in der Nephrologie
  • Krankenpflege in der Endokrinologie und der Ernährungsdiätetik
  • Krankenpflege in der Neurologie
  • Krankenpflege in der Verdauungspathologie
  • Pflegepraxis in der Chirurgie 3
  • Englisch
  • Unternehmenskultur
  • Wirtschaft des Gesundheitswesens
  • Gesetzgebung und Gesundheitssystem
  • Einführung in die Forschung

Fünftes Semester

  • Krankenpflege in der Dermatologie
  • Krankenpflege Hals-Nasen-Ohren
  • Krankenpflege in der Ophthalmologie
  • Krankenpflege in der Hämatologie
  • Krankenpflege in der Karzinologie
  • Krankenpflege in der Geriatrie
  • Krankenpflege in der psychischen Gesundheit
  • Krankenpflege in der Psychiatrie
  • Pflegepraxis in der Gemeinschaft
  • Pflegepraxis beim kritischen Pflegen
  • Pflegeverwaltung
  • Wirtschaft des Gesundheitswesens
  • Statistik
  • Forschungsmethodologie

Sechstes Semester

  • Pflegepraxis in der Gemeinschaft (Praktikum)
  • Angewandte Pflegepraxis (Praktikum)
  • Pflegepraxis bei älteren Menschen
  • Basic Traumatic Life Support
  • Studienabschlussprojekt

Der Anerkennungsaufwand nach Einreise

Die aus Tunesien angeworbenen Pflegekräfte gelangen je nach Berufserfahrung und Zusatzqualifikationen meistens mit einer Teilanerkennung und einem Defizitbescheid nach Deutschland ein. Es obliegt dem Arbeitgeber, daraus einen Schulungsplan zu entwickeln und diesen mit der Pflegekraft zusammen zu absolvieren. Arbeitgeber haben also eine hohe Verantwortung, ähnlich wie bei Auszubildenden. Mit dem Visum zur Einreise sind die Pflegekräfte berechtigt, sofort eine Tätigkeit zu beginnen. Bis zur staatlichen Anerkennung der Gleichwertigkeit und der Ausstellung der Berufsurkunde arbeiten die Pflegekräfte im Tätigkeitsprofil einer „Pflegekraft in Anerkennung“ nach §20 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV).

Die entsprechenden Bescheide gehen davon aus, dass die Arbeitgeber die Verpflichtung übernehmen, die Kosten für die Anpassungsmaßnahmen und den Ausfall an Arbeitszeit zu tragen. Der Arbeitgeber wird also die entscheidenden Weichen stellen müssen. Und das sollter er auch, um alle Maßnahmen optimal an seiner betrieblichen Realität auszurichten.

Die Visa zum Erwerb einer Anerkennung sind fest an den Arbeitgeber gebunden. Wenn die Anpassungsmaßnahmen und die Anerkennung der Gleichwertigkeit nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums erfolgen können, ist ein zusätzlicher Gang zur Ausländerbehörde der Meldeadresse für den Erwerb einer Fiktionsbescheinigung erforderlich. Dies ist jedoch in der Regel unproblematisch. Gegen eine Vorab-Ausstellung der Visa auf einen längeren Zeitraum sträuben sich die Behörden bisher meist.

Die Anforderungen an den Anpassungslehrgang variieren je nach individuellem Defizitbescheid. Sie umfassen theoretischen und praktischen Unterricht und praktische Ausbildung in einem Krankenhaus oder einem ambulanten Pflegedienst. Der Arbeitgeber sollte daher von einem individuellen Beschulungsaufwand ausgehen, der im Anerkennungsverfahren ermittelt wird.

Pflegekräfte aus Tunesien ohne besondere Berufserfahrung, Fortbildungen oder Praktika benötigen rund 350 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht an einer Pflegefachschule in verschiedenen Modulen mit den Schwerpunkten Pflege- und Gesundheitswissenschaften sowie Geistes- und Sozialwissenschaften.

Die erforderliche praktische Ausbildung bei der praktischen Ausübung des Berufs unter Aufsicht in einem Krankenhaus oder einer Altenpflegeeinrichtung umfasst rund 900 Stunden mit dem Schwerpunkt Differenzierungsbereich der stationären Pflege in den Bereichen Chirurgie, Innere Medizin und Psychiatrie. Wie bei Anpassungslehrgängen üblich kann der Schulungsplan angepasst, d.h. verkürzt werden, wenn in Teilbereichen gleichwertige Kenntnisse festgestellt werden, z.B. durch berufliche Praxis.

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Sobald die Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Krankenpfleger durch die Berufsurkunde vorliegt, muss die Pflegefachkraft seitens des Arbeitgebers gemäß ihres anerkannten Abschlusses eingesetzt und tariflich eingruppiert werden. Das heißt, wenn sowohl die B2-Deutschsprachprüfung als auch die Anpassungslehrgänge bzw. die Kenntnisprüfung erfolgreich absolviert wurden, wird die Berufsurkunde durch die zuständige Regierungsbehörde ausgestellt.

Mit dem Erhalt der Urkunde ist die Pflegekraft zudem in der Lage, einen langfristigen Aufenthaltstitel zu erhalten und sich damit eine langfristige Integrations- und Bleibeperspektive zu verschaffen. Die Aufenthaltstitel werden gemäß des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in der Regel auf 4 Jahre ausgestellt. Mit der Verlängerung am Ende der 4 Jahre kann bereits eine Niederlassungserlaubnis erworben werden. Willkommen in Deutschland!

Kliniken mit eigenen Schulungs-Ressourcen sind natürlich im Vorteil, aber auch staatliche Pflegefachschulen bieten entsprechenden Unterricht an. Daher ist das Timing der Einreise und die Verfügbarkeit von Ausbildungsmöglichkeiten – auch betriebsintern – von großer Bedeutung. In der Regel werden die Einreisevisa auf die Termine des Beginns der Anpassungsmaßnahmen ausgestellt. Schließlich wird das Visum zur Anerkennung und nicht primär für eine Beschäftigung ausgestellt.

Besonders nachteilig wirkt es sich aus, wenn PDLs trotz erworbener Gleichwertigkeit, die Eingruppierung als anerkannte Pflegekraft verzögern, z.B. weil sie sprachliche Defizite bemängeln. Dann ist bereits zuvor etwas gründlich schief gelaufen, was nun aber auf die Pflegekraft abgewälzt werden soll. Daher ist ein gutes Monitoring der Fortschritte der Pflegekräfte aus dem Ausland in allen Aspekten – insbesondere in Sachen Deutsch – erforderlich, ebenso wie sorgfältiges Nachsteuern, z.B. mit entsprechenden Deutsch-Coachings.

Die Erwartungshaltung, dass man aus dem Ausland „Pflegekräfte zum sofortigen Gebrauch“ bekommt, wird regelmäßig enttäuscht. Der demografische Wandel und die Aussicht, dass der Gesundheitssektor auch nach der Corona-Pandemie voraussichtlich keine höheren Zuwendungen erhalten wird, lassen den Kliniken nur keine andere Wahl. Entweder sie schaffen die Integration oder der Fachkräftemangel wird noch bedrohlicher.

Berufliche und soziale Integration und langfristige Bleibeperspektive

Viele Arbeitgeber, die schon Erfahrung in der Rekrutierung von Pflegekräften aus dem Ausland und insbesondere aus Nicht-EU-Staaten haben, sind ernüchtert. Die langfristige Integrations- und Bleibeperspektive ist nicht so gut wie erhofft. Es gibt nach einer ersten Euphorie jede Menge betriebliche und zwischenmenschliche Probleme. Das Thema Sprache macht am meisten Probleme. Und leider halten auch nicht alle Personalvermittlungsagenturen für Pflegekräfte was sie versprechen. Besonders das Onboarding hat vor allem eines zu sein: billig. Nur so lässt sich ein möglichst großer Teil des in Rechnung gestellten Gesamtaufwands als Vermittlungsprovision vereinnahmen. Ob nachher 10 Pflegekräfte in einem kleinen Einfamilienhaus zusammengepfercht leben, interessiert niemanden. Uns schon, denn wir bestehen auf fairer Immigration!

Auch hoch-professionelle Anbieter wie z.B. Triple Win, eine Zusammenarbeit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der
Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zum Zwecke der Vermittlung von Pflegekräften, vernachlässigen das Onboarding, d.h. die praktische Integration nach der Einreise. Zwar gibt es Berater, ein Infokit und einen Tag Behördenbegleitung, aber aus unserer Sicht deckt das zum einen den Bedarf der Pflegekräfte nicht ab und zum anderen sind die Arbeitgeber mit weitergehenden Unterstützungsmaßnahmen schlicht überfordert.

Daher ist es wichtig, sich als Klinik oder Pflegeeinrichtung an das Projekt der Rekrutierung und Integration langsam heranzutasten. Ehrgeizige Projekte, die am grünen Tisch geplant werden, sind oft zum Scheitern verurteilt. Vermittlungsagenturen versprechen – meistens ohne Vorsatz  und böse Absicht – das Blaue vom Himmel und halten hinterher nur wenig. Das ist kein Wunder: Die Personalvermittlung ist das lukrativste Stück vom Kuchen, hat aber mit dem Erfolg nach z.B. einem Jahr am wenigsten zu tun. Entscheidend sind am Ende Immigration und Integration, jene Schritte, die aus unermüdlicher Detailarbeit bestehen und für die man enorm viel Erfahrung benötigt.

Dabei ist gerade alles das, was nach der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag passiert, besonders wichtig: das schnelle und zuverlässige Einreisen, ein gelungenes Onboarding und das problemlose Einleben vor Ort. Nur so zahlen sich die Anwerbung und das aufwändige Immigration-Verfahren für die Pflegekräfte aus Drittstaaten überhaupt langfristig aus.

Seit über 20 Jahren begleiten wir Expats und in Deutschland neu eingestellte Fachkräfte aus der EU und Drittstaaten mit professionellen Relocation-Services auf ihrem Weg in die Bundesrepublik. Daher wissen wir genau, worauf es ankommt. Für die erfolgreiche Integration von Fachkräften fördern und fordern wir. Unsere Relocation-Consultants, die an 100 Destinationen in Deutschland tätig sind, haben einen jahrelangen Erfahrungsschatz, kennen in der Region jeden Stein, sind emphatisch und haben vor Ort Ihre tragfähigen Netzwerke aus Behörden und Immobilienpartnern.

Die Aufwendungen für die Rekrutierung, Reise- und Nebenkosten, Sprachkurse, Anpassungsmaßnahmen und das professionelle Onboarding sind hoch und es treten ja zusätzlich Belastungen auf den Stationen für die Einarbeitung und berufliche Integration der neuen Pflegekräfte auf. Da möchten man als Arbeitgeber eine schnelle Einarbeitung gewährleisten und die aufwändig integrierten Pflegekräfte – sprich das „human capital“ – nicht an Konkurrenten im Gesundheitswesen verlieren, bloß weil die ein paar Hunderter im Monat mehr zahlen. Und das vermag man stets vorherzusagen: Gerade die Besten gehen.

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Wir bereiten daher die Kandidaten im gesamten Prozess auf die wichtigsten Fragen und Probleme vor, die bei der Immigration nach Deutschland und der Einarbeitung in einer Klinik auftreten können:

  • Gehälter, Lebenshaltung und Mieten: Oft kommt es zu vermeidbaren Enttäuschungen darüber, wie das Leben mit dem Gehalt einer anerkannten Pflegekraft materiell in einer Stadt wie Hamburg, Berlin oder München, bzw. generell in Deutschland aussieht und wie viel Geld man noch zur Unterstützung der Familie nach Hause schicken kann
  • Die Bedeutung des Spracherwerbs: Viele Kandidaten unterschätzen, dass es zur Einarbeitung und Integration mehr braucht als das bereits erworbene B1- oder B2-Sprachzertifikat, und dass in den 6 Monaten nach der Ankunft in Deutschland in Bezug auf ihre Kommunikationsfähigkeiten sehr viel von ihnen verlangt wird
  • Die Arbeitsalltag auf der Station: Die Pflegekräfte aus Tunesien sind im theoretischen Part breiter als in Deutschland, aber praktisch nicht so gut ausgebildet. Die neuen Pflegekräfte müssen daher die Herabstufung als „nicht voll anerkannt“ mental erst einmal verkraften. Auch der Umgangston in der Klinik macht ihnen neben Unterschieden in der Kultur und Mentalität häufig zu schaffen, waren sie doch zuvor im Heimatland viel mehr ein Partner des Arztes auf Augenhöhe
  • Wobei und in welcher Form unterstützt mich der Arbeitgeber? Worum muss ich mich selbst kümmern und wobei wird geholfen? Es ist gut, wenn die ersten 100 Tage auch außerhalb des Arbeitsalltags gut organisiert sind und man sich auf die neue Aufgabe am Arbeitsplatz konzentrieren kann

Ein professionelles Onboarding-Paket als integrierter Bestandteil der Vermittlung von Pflegekräften aus Drittstaaten hilft, die drängendsten Aufgaben und Probleme zu lösen. Durch die angestrebte Wohnsituation in einer eigenen Wohnung soll insbesondere die „Ghettoisierung“ verhindert und die Verwurzelung mit dem Lebensmittelpunkt gesteigert werden. Wer nur in einem Zimmerchen hockt, der bleibt mobil und lässt sich von besseren Angeboten anderer Arbeitgeber ablenken. Wer in der eigenen Wohnung lebt, ist hingegen sesshaft geworden.

Wichtige Punkte des Onboardings:

  • Conference-Call mit dem Relocation-Consultant vor Ort und dem fachlichen Vorgesetzten zur Planung der Einreise
  • Abholung am Flughafen mit Welcome-Paket (SIM-Karte, Monatskarte ÖPNV, vor-eröffnetes Konto)
  • Vorbereitung und Übergabe einer bezahlbaren, hygienischen und sicheren Unterkunft bei Ankunft
  • Orientierung im Lebensumfeld und Unterstützung beim lebenspraktischen Einleben
  • Durchführung und Begleitung erforderlicher Behördengänge (Anmeldung, Ausländerbehörde, polizeiliches Führungszeugnis) und bei der Kontoeröffnung
  • Koordination und Begleitung von Klinikterminen, z.B. bei der Gesundheitsprüfung
  • Besondere Unterstützung für Eltern, z.B. Schul- und KiTa-Suche, Kindergeld, Partner-Integration u.v.m.
  • Ansprechpartner in Notfällen
  • Unterstützung der langfristigen Integration, z.B. durch die begleitete Suche nach einer Wohnung auf dem freien Markt, Unterstützung bei der Familienzusammenführung und dergl.

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen auf dieser Website sind somit geschlechtsneutral zu verstehen.

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